Rettungsassistent

nicht-ärztlicher Beruf im Rettungsdienst in Deutschland
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Rettungsassistent ist eine Berufsbezeichnung aus dem Bereich des Rettungsdienstes. Die Aufgaben des Rettungsassistenten umfassen die Notfallversorgung von Patienten bis zum Eintreffen des Notarztes, Assistenz bei Maßnahmen des Arztes und eigenverantwortliche Durchführung von Einsätzen, bei denen bis zum Eintreffen im Krankenhaus nicht die Anwesenheit eines Arztes, aber eine qualifizierte Betreuung nötig ist. Auch das fachgerechte Durchführen von Krankentransporten ist Aufgabe des Rettungsassistenten.

Französischer Rettungsdienstmitarbeiter bei der Beatmung

Ausbildung

Die zweijährige Ausbildung ist durch das Rettungsassistentengesetz vom 10. Juli 1989 geregelt. Sie gliedert sich in zwei Teile: Das erste Jahr besteht aus der Vermittlung von Theorie an einer Rettungsassistentenschule und einem Praktikum in verschiedenen Abteilungen einer Klinik. Dieser Teil der Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung. Unter anderem haben Rettungssanitäter und examiniertes Krankenpflegepersonal die Möglichkeit die theoretische Ausbildung verkürzt zu absolvieren. Das zweite Jahr verbringt der Schüler auf einer Lehrrettungswache. Dort werden die theoretischen Kenntnisse vertieft. Rettungssanitäter können sich ihre bisherige rettungsdienstliche Tätigkeit anrechnen lassen. Der praktische Teil schließt mit einem Abschlussgepräch ab.

Die Voraussetzungen für die Schulung sind die gesundheitliche Eignung, Vollendung des 18. Lebensjahres und ein Hauptschulabschluss, eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Aus der "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (vom 07. November 1989)":

Allgemeine medizinische Grundlagen

  • Naturwissenschaftliche Grundlagen
    • Fachphysik
    • Fachchemie
    • Fachbiologie
  • Arzneimittel
    • Arzneiformen und ihre Verabreichung
    • Gesetzliche Vorschiften über den Verkehr mit Arzneimitteln
    • Wirkung, Abbau
    • Notfallspezifische Arzneimittel

Allgemeine Notfallmedizin

Spezielle Notfallmedizin

  • internistische Notfälle einschließlich Intoxikationen
  • traumatologische Notfälle
  • thermische Notfälle
  • Strahlennotfälle
  • neurologische Notfälle
  • pädiatrische Notfälle
  • gynäkologisch-geburtshilfliche Notfälle
  • psychiatrische Notfälle
  • sonstige Notfälle

Organisation und Einsatztaktik

  • Rettungsdienst-Organisation
    • Rettungsmittel/Rettungssysteme
    • Ablauf von Notfalleinsätzen und Krankentransporten, Leitstelle, Übergabe/Übernahme, Transport von Nichtnotfallpatienten, Transport von Notfallpatienten, Transport in besonderen Fällen, Zusammenarbeit mit Dritten
  • Kommunikationsmittel
  • Führungsaufgaben im Rettungsdienst
    • Führungsstile
    • Führungsvorgang
    • Führungsverhalten
  • Gefahren an der Einsatzstelle
    • Gefahrenstellen, Gefährdung, Selbstschutz
    • Gefahrengutunfälle
    • Retten unter erschwerten Bedingungen
  • Vielzahl von Verletzten und Kranken
    • Ursachen
    • Alamierung
    • Ablauf des rettungsdienstlichen Notfalleinsatzes
    • Einbindung des Rettungsdienstes in den Katastrophenschutz

Berufs, Gesetzes- und Staatsbürgerurkunde

  • Berufskunde einschließlich Ethik
  • Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland
  • aktuelle Berufsfragen
  • Rettungsassistentengesetz; gesetzliche Regelungen für die sonstigen Berufe des Gesundheitswesen
  • Arbeits- und berufsrechtliche Regelungen, soweit sie für die Berufsausübung wichtig sind
  • Unfallverhütung, Mutterschutz, Arbeitsschutz
  • Medizingeräteverordnung
  • Straßenverkehrsrecht, insbesondere Sonderrechte im Straßenverkehr
  • strafrechtliche und bürgerlich-rechtliche Vorschriften, die bei der Berufsausübung von Bedeutung sind; Rechtsstellung von Patienten und Sorgeberechtigten
  • Einführung in das Krankenhausrecht
  • Die Grundlagen der staatlichen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland

Einführung in die theoretische und praktische Ausbildung im Krankenhaus

Hauptamtliches Rettungsdienstpersonal in anderen Ländern

Dem Rettungsassistenten entspricht im angelsächsischen Raum in etwa der Emergency Medical Technician-P (Paramedic), in der Schweiz der diplomierte Rettungssanitäter mit dreijähriger Ausbildung.

Notkompetenz

Rettungsassistenten können bestimmte Maßnahmen in der sogenannten "Notkompetenz" ergreifen. Dies bedeutet, dass der Rettungsassistent ärztliche Maßnahmen ergreift, wenn einfachere Mittel voraussichtlich nicht greifen, die den Gesundheitzustand des Patienten verbessern und ein Arzt / Notarzt nicht in adäquater Zeit greifbar ist. Voraussetzung ist, dass der Rettungsassistent diese Maßnahmen wie ein Arzt beherrscht und sich der Risiken bewusst ist.

Die Konstruktion der Notkompetenz ist nicht explizit geregelt und entsprechend heftig umstritten. Beiträge verschiedener Fachgremien definieren sie in unterschiedlicher Art und Weise, die Bundesärztekammer beispielsweise definiert eine Liste von Maßnahmen für den Rettungsassistenten, die sie für geeignet erachtet:

  • Die Intubation ohne Relaxantien
  • Die Venenpunktion
  • Die Applikation kristalloider Lösungen (z.B. Ringer, Sterofundin, NaCl)
  • Die Applikation ausgewählter Medikamente (z.B. Berotec, Nitro, Diazepam-Rectiolen etc.)
  • Die Frühdefibrillation


Auch diese Liste stößt nicht überall auf Zustimmung. Schon der Begriff Notkompetenz ist widersinnig: Die Kompetenz kann kaum in Not größer sein als ohne Not.

Zukünftiges

Derzeit beschäftigen sich daher verschiedene Gremien mit der Novellierung des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG); es herrscht allgemein zumindest Einigkeit darüber, daß das dort umrissene Berufsbild wenigstens den Anforderungen in der Praxis angepaßt werden muß. Die Ausbildung soll dann drei Jahre (4600 Ausbildungsstunden, davon mindestens die Hälfte praktisch) dauern. Die sog. "Notkompetenz" soll in eine Regelkompetenz umgewandelt werden. Die bisherige Unsicherheit einer "Notkompetenz" soll zu Gunsten des Rettungsassistenten und vor allem der Notfallpatienten endgültig der Vergangenheit angehören.

Laut dem "Eckpunktepapier zur Novellierung des RettAssG" muss geprüft werden, ob eine neue Berufsbezeichnung notwendig ist um Konfusionen aufgrund der unterschiedlichen Qualifikationsstufen zu vermeiden. Rettungsassistenten hätten dann die Möglichkeit diese neue Berufsbezeichnung durch eine Aufbauschulung mit Prüfung zu erwerben.

Die Situation der Berufsausbildung "Rettungsassistent" wird in Deutschland außerdem dadurch in eine schwierige Lage gebracht, dass der Rettungsdienst in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt und daher jedes Bundesland die nötige Qualifikation zur Besetzung eines Rettungsmittels anders regelt. Während es in Baden-Württemberg die Vorschrift gibt, dass nur Rettungsassistenten als verantwortliche Personen auf einem Rettungswagen Dienst tun dürfen, gibt es beispielsweise in Hessen keine solche Anordnung. Unter Umständen können auf diese Weise durch die Qualifikation "Rettungsassistent" sogar Nachteile entstehen, denn ein Rettungsassistent hat Anspruch auf eine bessere Bezahlung als etwa ein Rettungssanitäter, und in Zeiten, in denen im Gesundheitswesen mehr aufs Geld geschaut wird als früher ist der besser qualifizierte einfach nur ein "Kostenfaktor", den man einsparen kann.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Rettungsassistenten stehen zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten und Zusatzqualifikationen zur Verfügung:

  • Organisatorischer Leiter / Einsatzleiter Rettungsdienst
  • Ausbilder Rettungsdienst / Lehrrettungsassistent
  • staatlich anerkannter Dozent an einer Rettungsschule
  • Desinfektor
  • Beauftragter für MPG
  • Leitstellendisponent
  • Leiter Rettungsdienst
  • Rettungswachenleiter
  • HEMS-Crew-Member (Luftrettungsassistent)
  • Fachberater für Krisenintervention und Notfallnachsorge
  • Europa-Paramedic

Weiterhin gibt es bei entsprechender Eignung die Möglichkeit, spezielle Studiengänge zu belegen:

  • Rescue Engineering
  • Sicherheit und Gefahrenabwehr