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Stimmzettel

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Stimmzettel zur Bundestagswahl 2005, aus dem Wahlkreis 252 (Würzburg)

Ein Stimmzettel ist

  1. ursprünglich ein Zettel, auf welchem der Wähler seine Wahl kundtun kann.
  2. ein vorgedrucktes Blatt Papier, welches eine Liste der zu einer Wahl zugelassenen Kandidaten und/oder Parteien zeigt. Der oder die Kandidaten bzw. Parteien werden dann durch ankreuzen ausgewählt. Der Stimmzettel wird danach zumeist in einem anonymen Kuvert in eine Wahlurne geworfen und damit anonymisiert. Am Ende des Wahlgangs wird die Anzahl der abgegebenen (gültigen) Stimmzettel gezählt und somit der Wahlsieger ermittelt.
  3. die elektronische Form eines herkömmlichen Stimmzettels; wird zumeist bei E-Voting verwendet.

Deutschland

Bundestagswahl

Bei der Wahl zum Deutschen Bundestag hat jeder Wähler eine Erst- und eine Zweitstimme. Die Erststimme ist für den Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis. Die Kandidaten sind auf dem Stimmzettel links abgedruckt. Die Zweitstimme ist für die Partei und auf dem Stimmzettel rechts abgedruckt. Zuerst werden auf dem Stimmzettel die bereits im Bundestag vertretenen Parteien aufgeführt. Die Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel ergibt sich aus dem Ergebnis der letzten Bundestagswahl im jeweiligen Bundesland. Danach werden die Landeslisten der anderen Parteien alphabetisch aufgelistet. Unabhängige Kandidaten stehen am Ende der Liste ebenfalls alphabetisch geordnet.

Österreich

In Österreich wird bei den Stimmzetteln in einen amtlichen und einen nichtamtlichen Stimmzettel unterschieden:

  • amtlicher Stimmzettel: Dieser wird von Behörde bei der Wahl selbst vorgedruckt ausgegeben. Dabei müssen alle wahlwerbenden Parteien in der Reihenfolge ihrer Kanditatur aufscheinen und ein Kreis, der vom Wähler angekreuzt wird. Auf der Rückseite des Wahlzettels sind jeweils die Kandidaten mit einer Möglichkeit der Reihung oder Streichung angeführt. Die Wahlzettel müssen sowohl bei Beginn der Wahl als auch bei Wahlende gezählt werden. Amtliche Stimmzettel sind auf jeden Fall bei der Nationalratswahl und bei der Bundespräsidentenwahl vorgesehen.
  • nichtamtlicher Stimmzettel: Dabei können sowohl leere Blätter als auch Vordrucke von wahlwerbenden Parteien oder Kandidaten verwendet werden. Schwieriger ist dabei die Auszählung, da auch mehrere Zettel in einem Kuvert sein dürfen, aber nur als eine Stimme gezählt werden darf. Die Verwendung bei den Landtagswahlen oder Gemeinderatswahlen ist unterschiedlich und abhängig von den Bundesländern.