Gemeinderat

Hauptorgan einer Gemeinde
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. Dezember 2005 um 08:36 Uhr durch Georg Messner (Diskussion | Beiträge) (Kategorisierung vergenauert). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Gemeinderat oder die Gemeindevertretung, in Städten auch als Stadtrat, Ratsversammlung oder Stadtverordnetenversammlung bezeichnet, ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan einer Gemeinde (siehe auch Stadtvertretung).

Trotz der Ähnlichkeiten zu einem Parlament handelt es sich beim Gemeinderat in den meisten Fällen um einen Teil der Exekutive; eine Ausnahme hierzu bilden die Vertretungen in Stadtstaaten wie Berlin, Hamburg und Wien, die gleichzeitig Parlament des Bundeslandes sind.

Der Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten der Gemeinde. Im Gegensatz hierzu führt der Bürgermeister, der oft auch der Vorsitzende des Gemeinderats ist, die laufenden Geschäfte und führt die Beschlüsse des Gemeinderats aus. Die Größe des Gemeinderates richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. Sie variiert zwischen 8 und über 90 Mitgliedern.

Der Gemeinderat wird in Wahlen von den Bürgern bestimmt, an denen politische Parteien und Wählergemeinschaften teilnehmen; innerhalb der Europäischen Union besitzen hierbei auch Unionsbürger das aktive und passive Wahlrecht.

In Österreich, in der Schweiz und in Süddeutschland wird auch das einzelne Mitglied eines Gemeinderates als Gemeinderat bezeichnet, obwohl er eigentlich ein Mandatar des Gemeinderates ist.

In Wien ist der Gemeinderat gleichzeitig Landtag des Bundeslandes Wien.

Auch in Kirchengemeinden gibt es einen Gemeinderat, der üblicherweise Kirchengemeinderat bzw. Pfarrgemeinderat heißt.

Österreich

Als Gemeinderat wird einerseits die Gesamtheit der bei einer Gemeinderatswahl gewählten Personen aber andererseits der Mandatar selbst bezeichnet. Wie auch in anderen Ländern stellt die Gesamtheit des Gemeinderates das Wahlergebnis bei einer Gemeinderatswahl dar. Aus den Reihen des Gemeinderates werden geschäftsführende Gemeinderäte ausgewählt, die ihrerseits gemeinsam den Gemeindevorstand bilden. Bundesländerabhängig kann auch aus den gewählten Gemeinderäten der Bürgermeister gewählt, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, wo der Bürgermeister in einer Direktwahl gewählt wird.

Wahlsysteme

  • Listenwahl: dabei stellt eine politische Partei oder eine Personengruppe eine Kandidatenliste mit einer bestimmten Reihenfolge auf, die vor der Wahlen bekannt gegeben wird. Je nach Stimmenanteil, werden die einzelnen Kandidaten in den Gemeinderat entsandt.
  • Vorzugstimmenwahl: Unabhängig von der Reihenfolge, kann man auch noch eine Reihung oder Streichung einzelner Kandidaten durchführen, die je nach Stimmenanzahl innerhalb der Reihung vor oder zurückgereiht werden und dadurch unabhängig vom gesamten Stimmenanteil trotz einer vorherigen Reihung weiter hinten in der Liste in den Gemeinderat einziehen können oder aus der Reihung herausfallen können.

Üblicherweise wird in allen Bundesländern heute die Vorzugsstimmenwahl durchgeführt. Eine Eigenheit in Vorarlberg ist die Mehrheitswahl oder Wahlverfahren für die Wahlen in die Gemeindevertretung in Ermangelung von Wahlvorschlägen, wie die offizielle Bezeichnung lautet. Dabei gibt es keine Wahlvorschläge und die Wähler schreiben selbst ihren eigenen Wahlvorschlag auf den Wahlzettel. Entscheidend sind wieder die Anzahl der Stimmen, wer in den Gemeinderat entsandt wird. Bei der Gemeinderatswahl 2000 wurde in zwölf Gemeinden nach diesem System gewählt.

Bei den Gemeinderatswahlen gibt es im Gegensatz zu den höheren Ebenen meist keinen amtlichen Stimmzettel. Es kann sowohl ein handgeschriebener Zettel oder Vordrucke wahlwerbender Personen oder Listen verwendet werden.

Das politische Geschehen einer Gemeinde wird in Gemeinderatssitzungen bestimmt, wobei der größte Teil öffentlich ist, d.h. jeder Bürger kann zuhören, hat aber kein Mitsprache- oder Stimmrecht. Oft gibt es einen nicht öffentlichen Teil, in dem persönliche Angelegenheiten verschiedenster Art abgehandelt werden und über die die Mandatare Schweigepflicht haben.

Siehe auch: Gemeinderatswahl in Wien 2005

siehe auch: Kommunalrecht, Gemeindeordnung