Die CE-Kennzeichnung wurde vorrangig geschaffen um den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EG) zu gewährleisten. Die CE-Kennzeichnung wird häufig als "Reisepass" für den europäischen Binnenmarkt bezeichnet. CE hat als Abkürzung ihren Ursprung in "Communauté Européenne", dem französischen Begriff für Europäische Gemeinschaft.
EU-Richtlinien gemäß Art. 95 EU-Vertrag (sog. Binnenmarktrichtlinien) legen für zahlreiche Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Ein Produkt darf nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher anwendbaren EU-Richtlinien entspricht, und wenn ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß den anwendbaren EU-Richtlinien durchgeführt worden ist.
Im Rahmen des neuen Konzepts für die Produktregulierung und des Gesamtkonzepts für die Konformitätsbewertung wurden Regulative geschaffen, welche der technischen Harmonisierung innerhalb des EU-Binnenmarktes dienen sollen.
Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der verantwortliche Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffenden EU-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten "wesentlichen Anforderungen". Verantwortlich für diese Kennzeichnung ist in der Regel der Hersteller des Produkts (für Hersteller außerhalb der EU ist ein in der EU niedergelassener Bevollmächtigter erforderlich). Soweit der Hersteller seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, geht diese Verpflichtung an dessen Beauftragten in der EU oder den Importeur oder letztlich an den Inverkehrbringer (ugs. Verkäufer) über.
Wichtige Merkmale der CE-Kennzeichnung
- Produkte, auf die aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit eine der EG-Richtlinien angewendet werden kann, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, bevor sie in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden dürfen.
- Hersteller eines technischen Produktes prüfen in eigener Verantwortung, welche EU-Richtlinien Sie bei der Produktion anwenden müssen.
- Das Produkt darf nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher anwendbaren Richtlinien entspricht und sofern die Konformitätsbewertung gemäß allen anwendbaren Richtlinien durchgeführt worden ist.
- Der Hersteller erstellt eine Konformitätserklärung und bringt ein CE-Zeichen an dem Produkt an.
- Falls gefordert, ist für die Konformitätsbewertung eine Benannte Stelle einzuschalten.
- Neben dem CE-Zeichen sind keine anderen Zeichen oder Gütesiegel zulässig, die die Aussage des "CE" in Frage stellen können.
- Die CE-Kennzeichnung bestätigt die vollständige Einhaltung der "Grundlegenden (Sicherheits-) Anforderungen", die in EU-Richtlinien konkret festgelegt sind.
- Die Richtlinien kommen auch für aus einem Drittland importierte gebrauchte Produkte und Produkte aus zweiter Hand zur Anwendung, wenn sie erstmalig auf den Gemeinschaftsmarkt gelangen.
- Die Richtlinie über die Produkthaftung ist für alle Produkte anwendbar, die unter die Richtlinien des neuen Konzepts fallen.
- Die Richtlinie zur Allgemeinen Produktsicherheit gilt parallel zu den CE-Richtlinien für alle Verbraucherprodukte
- Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn spezielle Richtlinien anderslautende Bestimmungen vorsehen.
Anbringen der CE-Kennzeichnung
- Die CE-Kennzeichnung muss vom Hersteller bzw. seinem in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten angebracht werden.
- Die CE-Kennzeichnung muss folgendes Schriftbild aufweisen: Datei:Ce-logo.jpg
- Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die Proportionen eingehalten werden.
- Die CE-Kennzeichnung ist gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Produkt oder am daran befestigten Schild anzubringen. Falls die Art des Produkts dies nicht zulässt oder hierfür keinen Anlass gibt, wird sie auf der Verpackung (falls vorhanden) und den Begleitunterlagen angebracht, sofern die betreffende Richtlinie solche Unterlagen vorsieht.
- Falls eine benannte Stelle gemäß den anzuwendenden Richtlinien im Verlauf der Produktionsüberwachung eingeschaltet ist, muss die Kennummer der benannten Stelle hinter der CE-Kennzeichnung stehen. Für die Anbringung der Kennummer durch den Hersteller oder seinen in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten ist die benannte Stelle verantwortlich.
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Geltungsgebiet
Das CE-Zeichen ist Voraussetzung für das erstmalige Inverkehrbringen (oder Inbetriebnehmen) von Produkten, für die eine CE-Kennzeichnung gemäß nachfolgenden EU-Richtlinien gefordert ist, in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in den EFTA-Staaten:
- Island
- Liechtenstein
- Norwegen
Die Schweiz - obwohl EFTA-Mitglied - ist nicht Teilnehmer des Europäischen Wirtschaftsraumes. Damit ist beim Inverkehrbringen in der Schweiz die CE Kennzeichnung nicht gefordert.
Betroffene Produktgruppen
Für die folgenden Produktgruppen gibt es europäische Richtlinien nach den Grundsätzen des "neuen Konzepts" als Grundlage für die CE-Kennzeichnung:
- Elektrische Betriebsmittel, zur Verwendung mit Spannungen zwischen 50 und 1000 Volt (73/23/EWG; kurz: Niederspannungsrichtlinie),
- Einfache Druckbehälter (87/404/EWG),
- Spielzeug (88/378/EWG),
- Bauprodukte (89/106/EWG),
- Elektromagnetische Verträglichkeit (von Elektro- und Elektronikprodukten) (89/336/EWG),
- Persönliche Schutzausrüstungen (89/686/EWG),
- Nichtselbsttätige Waagen (90/384/EWG),
- Aktive implantierbare medizinische Geräte (90/385/EWG; Abk. "AIMD"),
- Gasverbrauchseinrichtungen (90/396/EWG),
- Mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickte neue Warmwasserheizkessel (92/42/EWG),
- Explosivstoffe für zivile Zwecke (93/15/EWG),
- Medizinprodukte (93/42/EWG; kurz Medizinprodukterichtlinie, Abk. "MDD"),
- Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (94/9/EG),
- Sportboote (94/25/EG),
- Aufzüge (95/16/EG),
- Druckgeräte (97/23/EG),
- Maschinen (98/37/EG; kurz: Maschinenrichtlinie),
- In-vitro-Diagnostika (98/79/EG; kurz: IVD-Richtlinie, Abk. "IVDD"),
- Funkanlagen und Telekommunikatiosendeinrichtungen und (98/5/EG),
- Seilbahnen für den Personenverkehr (2000/9/EG) und
- Messgeräte (2004/22/EG).
Es gibt eine Reihe weiterer Richtlinien im Rahmen des neuen Konzepts welche jedoch keine CE-Kennzeichnung vorsehen.