Als Softdrink wird ein alkoholfreies Getränk oder eine Mischung aus alkoholfreien Getränken bezeichnet.
Nach deutschem Lebensmittelrecht gelten Getränke unter 0,5% vol. Alkohol als Alkoholfrei, da Fruchtsäfte und Fruchtsaftgetränke immer geringe Mengen Alkohol enthalten.
Nicht zu verwechseln mit Longdrink, einem alkoholhaltigen Cocktail der aus alkoholhaltigen und alkoholfreien Getränken gemischt wird.