Mercosur

Südamerikanischer Staatenverbund mit gemeinsamem Binnenmarkt
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MERCOSUR ist die Abkürzung für Mercado Común del Sur (Gemeinsamer Markt des Südens). Die portugiesische Bezeichnung lautet MERCOSUL für Mercado Comum do Sul.

Datei:Mercosul.PNG
Die Staaten des MERCOSUL/MERCOSUR
hellblau: Vollmitglieder; mittelblau: assoziierte Staaten; dunkelblau: in Verhandlungen über einen Beitritt

Der

assoziierte Staaten sind:

Mit Kolumbien, Ecuador, Mexiko und Venezuela nahm der MERCOSUR am 8. Juli 2004 Gespräche über eine Assoziation auf. Mitglied des MERCOSUR können entsprechend dem Protocolo de Ushuaia sobre Compromiso Democrático (Protokoll von Ushuaia über die Demokratie) nur demokratische Staaten werden. Diese Regelung soll verhindern, daß die lateinamerikanischen Länder wieder zurück in die Diktatur geraten.

Ziele

Die Ziele des MERCOSUR finden sich in der Präambel des Vertrags von Asunción. Der Vertrag nennt als Ziele:

  1. die Vergrößerung der nationalen Märkte der Mitgliedstaaten als fundamentale Bedingung zur Beschleunigung der wirtschaftlichen Entwicklungsprozesse unter Berücksichtigung der sozialen Gerechtigkeit; dies soll unter Beachtung des Schutzes der Umwelt, sowie durch die Verbesserung der Infrastruktur zwischen den Mitgliedstaaten, durch die Koordination der makroökonomischen Politiken und durch die Ergänzung sektoraler Politiken erreicht werden
  2. eine adäquate Einbindung der Mitgliedstaaten in das internationale Gefüge der großen Wirtschaftsblöcke
  3. die Förderung der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung der Mitgliedstaaten (dadurch soll eine Verbesserung des Angebots und der Qualität der Güter und Dienstleistungen und somit die Verbesserung der Lebensbedingungen erreicht werden) und
  4. die Herbeiführung einer immer umfassenderen Union zwischen den Völkern.

Diese Ziele sollen laut Art. 1 des Vertrages von Asunción durch die Schaffung eines gemeinsamen Marktes bis zum 31. Dezember 1994 erreicht werden, welcher folgende Eigenschaften aufweist:

  • den freien Verkehr von Gütern, Dienstleistungen und Produktionsfaktoren zwischen den Mitgliedstaaten; unter anderem durch die Abschaffung von Zöllen, nicht-tarifären Handelshemmnissen und jedweden anderen Maßnahmen gleicher Wirkung;
  • die Einrichtung eines gemeinsamen Außenzolls und die Festlegung einer gemeinsamen Handelspolitik gegenüber Drittstaaten oder Gruppierungen von Staaten und die Koordinierung der Positionen in regionalen und internationalen Wirtschaftsforen;
  • die Koordination der makroökonomischen und sektoralen Politiken zwischen den Mitgliedstaaten, dazu gehören: die Außenhandelspolitik, die Agrarpolitik, die Industriepolitik, die Fiskal-, Geld-, Wechselkurs-, und Kapitalmarktpolitik, die Dienstleistungspolitik, die Zollpolitik, die Verkehrspolitik, die Kommunikationspolitik und andere Politiken, auf die man sich einigt, um adäquate Bedingungen für den Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten zu schaffen; und
  • die Zusage der Mitgliedstaaten, ihre Gesetzgebung in den betreffenden Gebieten zu harmonisieren, um eine Stärkung des Integrationsprozesses zu erreichen.

Nachdem Ende der 90er Jahren die Entwicklung des MERCOSUR etwas ins Stocken geraten ist, wurde im Jahr 2000 von den Mitgliedstaaten eine neue Etappe der regionalen Integration eingeläutet, diese nannten sie "Relanzamiento del MERCOSUR" (Neustart des MERCOSUR). Er hat zum Ziel, die Zollunion nach innen und nach außen zu stärken.

Die Regierungen der Mitgliedstaaten haben daher die Konvergenz und Koordination des Makroökonomie unterstrichen. So will man eine nachhaltigen Fiskal- und monetäre Politik erreichen, um die Stabilität der Preise zu garantieren.

Des Weiteren soll sich der MERCOSUR nach diesem Neustart mit folgenden Teilbereichen intensiv beschäftigen:

  • Zugang zu den Märkten
  • Beschleunigung der Zollabfertigung
  • Anreize in den Bereichen der Investition, Produktion, Ausfuhr
  • Gemeinsamer Zolltarif
  • Wettbewerbsrecht
  • Lösung von Streitigkeiten
  • Umsetzung des MERCOSUR-Rechts in den Mitgliedstaaten
  • Stärkung der institutionellen Struktur
  • Außenbeziehungen

Organe

 
Abbildung 1: Organe des MERCOSUR
Datei:Mercosul-20-jun-2005.jpeg
MERCOSUR-Treffen im Juni 2005

Der Vertrag von Asunción von 1991 kannte nur zwei Organe und definierte nur sehr unscharf ihre Funktionen während der Übergangszeit zum gemeinsamen Markt. Dies hatte den Vorteil, dass man sich an keine starren Strukturen halten mußte, und dies wiederum vereinfachte eine kontinuierliche Entwicklung des Integrationsprozesses. Das Protokoll von Ouro Preto von 1994 komplettierte und konkretisierte die institutionelle Struktur des MERCOSUR in dem Sinne, dass es a) neue Organe schaffte und b) ihre Eigenschaften und Zuständigkeiten festlegte. Der Art. 1 des Protokolls von Ouro Preto nennt als Organe des MERCOSUR:

  • El Consejo del Mercado Común (CMC)
  • El Grupo Mercado Común (GMC)
  • La Comisión de Comercio del MERCOSUR (CCM)
  • La Comisión Parlamentaria Conjunta (CPC)
  • El Foro Consultivo Económico-Social (FCES)
  • La Secretaría Administrativa del MERCOSUR (SAM)

(Vgl. Abbildung 1)

Die ersten beiden Organe und das Sekretariat existieren seit der Unterzeichnung des Vertrages. Das Sekretariat hatte aber im Vertrag von Asunción noch nicht den Status eines Organs sondern war ein, der GMC zugeordnetes, Verwaltungsnebenorgan.

Weder im Vertrag von Asunción noch im Protokoll von Ouro Preto finden sich die MERCOSUR-Gipfel. Die Gipfel sind halbjährliche Treffen der Präsidenten der MERCOSUR-Staaten, die gleichzeitig mit den Sitzungen des CMC stattfinden. Die Gipfel sind aus einer politischen Initiative entstanden und bestehen seither durch Gewohnheit fort. In Art. 6 des Protokolls von Ouro Preto findet sich somit auch der einzige Hinweis auf die Gipfel:

„Der Rat des Gemeinsamen Marktes tritt jedes mal zusammen, wenn er es für sinnvoll erachtet, verpflichtend ist mindestens eine Sitzung im Semester unter der Beteiligung der Präsidenten der Mitgliedstaaten.“

Geschichte des MERCOSUR

(Die Geschichte des MERCOSUR ist noch im Aufbau befindlich. Daher im Moment nur eine unvollständig Stichwortliste.)

  • 1991, 26. März: Unterzeichnung des Vertrages von Asunción
  • 1991, 17. Dezember: Unterzeichnung des Protokolls von Brasília (System zur Lösung von Meinungsverschiedenheiten)
  • 1994, August: Unterzeichnung des Protokolls von Buenos Aires
  • 1994, 9. Dezember: Unterzeichnung des Protokolls von Ouro Preto (institutionelle Struktur des MERCOSUR)
  • 1995, 7. Dezember: Verabschiedung des Programms MERCOSUR 2000 (Aktionsprogramm)
  • 1995, 15. Dezember: Unterzeichnung eines Rahmenabkommen mit der Europäischen Union
  • 1996, 25. Juni: Unterzeichnung des Assoziationsabkommen mit Chile
  • 1997: Unterzeichnung des Assoziationsabkommen mit Bolivien
  • 1998, 24. Juli: Unterzeichnung des Protokolls von Ushuaia (Verpflichtung zur Demokratie im MERCOSUR)
  • 2000, 15. Dezember: Präsidiale Erklärung über die fundamentalen Rechte der Verbraucher im MERCOSUR (Declaración Presidencial de Derechos Fundamentales de los Consumidores del MERCOSUR)
  • 2001, 22. Juni: Rahmenabkommen über die Umwelt
  • 2002, 18. Februar: Unterzeichnung des Protokolls von Olivos (System zur Lösung von Meinungsverschiedenheiten)
  • 2003, 26. August: Unterzeichnung des Assoziationsabkommens mit Peru
  • 2003, 15. Dezember: Aktionsprogramm 2004-2006
  • 2003, 16. Dezember: Unterzeichnung eines Freihandelsabkommens zwischen dem MERCOSUR und der Andengemeinschaft. Die Freihandelszone soll ab 1. Juli 2004 gelten.
  • 2005, 9. Dezember: Venezuela wird fünftes Vollmitglied des MERCOSUR.

MERCOSUR und FTAA

Die MERCOSUR-Länder sehen sich ebenfalls als Gegenmacht zu den USA in den Verhandlungen um eine gesamtamerikanische Freihandelszone (FTAA). Zwischen beiden Blöcken zeigen sich dabei erhebliche Interessengegensätze: Während die USA v. a. unter der Clinton-Regierung auf baldige Zollsenkungen drängten, wollten die lateinamerikanischen Staaten darüber erst in einem letzten Schritt verhandeln.

MERCOSUR und EU

Der MERCOSUR und die EU haben am 15. Dezember 1995 ein Assoziationsabkommen unterzeichnet, welches eine Vorstufe zur Unterzeichnung eines Freihandelsabkommens darstellt. Im Jahr 2004 befanden sich die Verhandlungen über dieses Freihandelsabkommen in fortgeschrittenem Stadium und es wurde optimistisch mit dem Abschluss der Verhandlungen schon im Herbst 2004 gerechnet. Allerdings blieb ein großer Streitpunkt der Zugang zum Europäischen Markt für Agrarprodukte aus den MERCOSUR-Ländern.

Das EU-Angebot an den MERCOSUR sieht dabei so aus (Stand 2004):

Quoten (in Tonnen) nach Abschluss der
Produkte MERCOSUR-Verhandlungen WTO-Verhandlungen
Bioethanol 500.000 500.000
Mais 400.000 300.000
Weizen 100.000 100.000
Rindfleisch hoher Qualität 50.000 50.000
Geflügelprodukte 37.500 37.500
Schweinefleisch 6.000 6.000
Bananen 30.000 0
Milchpulver 6.500 6.500
Käse 10.000 10.000
Reis 20.000 20.000

Quelle: Europäische Kommission

Die MERCOSUR-Länder sind mit diesem Vorschlag allerdings bei weitem noch nicht zufrieden. Andererseits ist die EU-Offerte auch an Bedingungen geknüpft. So sollen die MERCOSUR-Mitgliedstaaten innerhalb von zehn Jahren die Zölle für fast alle Industrieprodukte abschaffen. Der Zoll auf Produkte, deren Zoll jetzt schon unter 4% liegt, sollen sofort abgeschafft werden.

Ein neuer Anlauf für Verhandlungen findet am 2. September 2005 in Brüssel statt. Bei diesem sollen die Positionen weiter angenähert werden und auch weitere konkrete Schritte eingeleitet werden.
Weitere Informationen beim Portal der Europäischen Union, hier

Siehe auch