Rechtswissenschaft
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Kurzdefinition
Die Wissenschaft vom Recht bezeichnet man als Rechtswissenschaft. Das Studium umgangssprachlich als "Jura-Studium". Dies leitet sich vom lateinischen "ius", "das Recht" her, "iura" sind "die Rechte" und zwar das weltliche und das Kirchenrecht.
Basisrechte
- Menschenrechte http://www.igfm.de/Konventionen/mrerkl.htm
Einteilung in Rechtsgebiete
Das deutsche Recht kann man wie folgt einteilen:
- Arbeitsvertrag (siehe Arbeitsrecht)
Folgende Seiten bieten Gesetztestexte aus dem deutschsprachigen Raum
- http://www.ris.bka.gv.at/ Hier sind auch Urteile der obersten Gerichte zu finden