Der österreichische Staatsvertrag wurde am 15. Mai 1955 in Wien im Schloss Belvedere zwischen den Alliierten Besatzungsmächten USA, UdSSR, Frankreich und Großbritannien und der provisorischen österreichischen Regierung unterzeichnet und trat am 27. Juli 1955 offiziell in Kraft.
Gegenstand des Vertrages war die Wiederherstellung eines freien, souveränen und demokratischen Staates Österreich. Grundlage dieses Vertrages war auch die Moskauer Deklaration vom 30. Oktober 1943.
Unterzeichner des Vertrages waren die damaligen Außenminister Wjatscheslaw M. Molotow, John Foster Dulles, Harold MacMillan und A. Pinay für die Alliierten und Leopold Figl als österreichischer Außenminister.
Der Staatsvertrag besteht aus der Präambel und den 9 Teilen:
- politische und territoriale Bestimmungen:
- militärische und Bestimmungen über die Luftfahrt.
- Reparationen
- Eigentum, Rechte und Interessen
- Wirtschaftsbeziehungen
- Regelung bei Streitfällen
- Wirtschaftsbestimmungen
- Schlussbestimmungen
Wesentliche Punkte des Vertrages:
Zusätzlich zu der generellen Regelung und Anerkennung des österreichischen Staates sind die Minderheitenrechte der Kroaten und Slowenen geregelt. Auch das Anschlussverbot an die BR Deutschland ist enthalten, sowie das Wiederbetätigungsverbot von nazistischen und faschistischen Organisationen.
Nicht im Vertrag, aber in engem Zusammenhang steht die Neutralität.
Folge
Als Folge dieses Vertrages verließen die Besatzungsmächte bis zum 25. Oktober 1955 österreichisches Staatsgebiet. Der 26. Oktober als Nationalfeiertag hat damit allerdings nichts zu tun, sondern bezieht sich auf die an diesem Tag beschlossene Erklärung der Immerwährenden Neutralität.
Österreich ist mit dem Staatsvertrag der einzige deutsche Staate, das nach 1945 bis zur samtenen Revolution 1989 auf friedlichem Weg per Vertrag frei von allen Besatzungsmächten wurde.
Siehe auch: Besatzungszone, USIA