Bahnübergang

höhengleiche Kreuzung einer Eisenbahnstrecke mit Straße, Weg oder Platz
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Als Eisenbahnkreuzung oder Bahnübergang versteht man eine Querung einer Straße mit der Eisenbahn auf gleicher Ebene.

Da man einen Eisenbahnzug nicht wie ein Straßenfahrzeug bei einer Kreuzung abbremsen kann, muss naturgemäß immer das Kraftfahrzeug beim Herannahen eines Zuges angehalten werden.

Eisenbahnkreuzungen können dazu verschieden abgesichert werden:

  • Schrankenanlage: Es werden mittels Kettenzug händisch oder automatisch vor dem Herannahen eines Zuges zwei oder mehrere Schranken quer über die Straße heruntergelassen um den Straßenverkehr aufzuhalten.
  • Lichtsignalanlage: Beim Herannahen eines Zuges brennt zuerst ein gelbes und gleich darauf ein rotes Licht als Haltesignal. Erst bei Erlöschen des roten Lichtes darf man die Gleise überqueren.
  • Andreaskreuz sind zwei oder vier gekreuzte Balken als Symbol für einen ein- oder mehrgleisigen Bahnübergang. Ohne eine Kombination mit einer Lichtsignalanlage ist diese Art von Kreuzung ungesichert.

Bei allen Eisenbahnkreuzungen, ob gesichert oder ungesichert, ist der Kraftfahrzeuglenker dennoch selbst verpflichtet, sich zu überzeugen, ob kein Zug kommt. Bei schlecht einsichtbaren Kreuzungen wird deshalb zusätzlich ein Stoppschild aufgestellt oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung verordnet. Besonders achten muss man bei mehrgleisigen Übergängen, dass nicht nach einem vorbei gefahrenen Zug ein Gegenverkehrszug übersehen wird.

Regelungen , die den Bau und die Finanzierung von Bahnübergängen in Deutschland betreffen, sind im Eisenbahnkreuzungsgesetz beschrieben.

Siehe auch: Themenliste Straßenverkehr