Rechtsgeschichte

Wissenschaft, die dem Kreis der Rechts- als auch Geschichtswissenschaften zuzurechnen ist
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Die Rechtsgeschichte widmet sich der Erforschung und systematischen Erfassung der Rechtsordnungen der verschiedenen Länder und Zeiten.

Im Mittelpunkt rechtsgeschichtlicher Betrachtungen steht traditionell das Römische Recht, da es auf Grund seiner Rezeption in den späteren europäischen (und indirekt auch außereuropäischen) Rechtsordnungen bis heute fortwirkt. Daneben sind aber auch andere antike Rechte (babylonisches, ägyptisches, griechiches Recht) und die regional sehr zersplitterten mittelalterlichen Rechte Gegenstand der Forschung. Von besonderem Interesse ist hier das englische Common Law, das wegen seiner immer noch aktuellen Bedeutung für die Länder des angelsächsischen Rechtskreises aber in Deutschland nicht als Gegenstand rechtsgeschichtlicher, sondern eher rechtsvergleichender Forschung gilt.

In der kontinentalen europäischen Rechtsgeschichte lassen sich folgende Epochen unterscheiden:

Antike

Griechisches Recht

Reichskammergericht

Zeit der Kodifikationen

(österreichisches) ABGB

Justiz im Dritten Reich

Volksgerichtshof Sondergericht Polenstrafrechtsverordnung Reichstagsbrandverordnung Ermächtigungsgesetz Rechtsbeugung

Roland Freisler Hans-Joachim Rehse Carl Schmitt

Literatur

  • Friedrich Carl von Savigny: Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter, 1834
  • Franz Wieacker: Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, 2. Aufl. Göttingen 1996 ISBN 3525181086