Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Dies ist in den Artikeln 62-69 des Grundgesetzes geregelt. Der Bundeskanzler hat dabei die Richtlinienkompetenz. Die Bundesminister dürfen ihre jeweiligen Aufgabenbereiche im Rahmen der Richtlinien des Kanzlers selbst leiten. Den Umfang ihrer Aufgabenbereiche bestimmt der Bundeskanzler.
Sind zwei Minister in einem Punkte uneinig, so entscheidet die Bundesregierung. Näheres wird durch die Geschäftsordnung der Bundesregierung geregelt, in der unter anderem auch festgelegt ist, dass die Bundesregierung dann beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder zusammen gekommen sind.
Aktuelle Themen:
- Rentenreform
- Arbeitslosigkeit
- Reform der Krankenkassen
- Out of Area-Einsätze der Bundeswehr
- Dosenpfand
Der Bundesregierung gehören zur Zeit (Stand November 2002) an: