Gewerbearzt

Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 4. März 2013 um 08:53 Uhr durch Partynia (Diskussion | Beiträge) (+siehe auch). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Gewerbeärzte sind Fachärzte für Arbeitsmedizin mit der Aufgabe den medizinischen Arbeitsschutz in allen Betrieben des jeweiligen Aufsichtsbereichs zu beraten und zu überwachen. Zielgruppen der Gewerbeärzte sind insbesondere Betriebe, Betriebsärzte, Sicherheitsfachkräfte, Arbeitnehmervertretungen und Arbeitnehmer.

Entwicklung

Berichte über den Gesundheitszustand von Arbeitnehmern im Laufe der industriellen Entwicklung im 19. Jahrhundert zeigten untragbare Zustände. Einzelne Staaten entschlossen sich deshalb Arbeitschutzgesetze zu erlassen und zur Aufsicht Fabrikinspektoren bei den staatlichen Aufsichtsorganen einzustellen. Einzelne Großbetriebe stellten erste hauptamliche Betriebsärzte ein. Zunehmend stellte sich heraus, dass zur Verbesserung des Gesundheitszustandes der Arbeitnehmer auch bei den Überwachungsbehörden medizinischer Sachverstand erforderlich war. Dies führte zur Einstellung von Gewerbeärzten.

 
Grafik Statistik Gewerbeaerzte
  • Erster Werksarzt Dr. Knaps 1866 Anilinfabrik Ludwigshafen 1874 Dr. Grandhomme Farbwerke Hoechst[1]
  • 1905 erster nebenberuflicher Gewerbearzt in Württemberg
  • 1905 erste hauptberufliche Gewerbeärzte im Elsaß und in Lothringen[1]
  • 1906 erster hauptamtlicher Gewerbearzt in Baden ist Dr. Friedrich Holtzmann
  • 1909 erster Gewerbearzt in Bayern wird Franz Koelsch[1]
  • 1921 erster preußischer Landesgewerbearzt in Düsseldorf wird Ludwig Teleky [2]
  • 1921 Bayerisches Landesinstitut für Arbeitsmedizin eröffnet[1]
  • 1937 tritt die dritte Berufskrankheitenverordnung in Kraft, in der die Beteiligung (u.a. Begutachtung) des Gewerbearztes am Berufskrankheitenverfahren eingeführt wird
  • 1939 gibt es in Deutschland 40 Gewerbeärzte. [3]
  • 2011 gibt es in Deutschland 90 Gewerbeärzte [4] (siehe Grafik)

Organisation

Gewerbeärzte sind immer Beschäftigte, in der Regel Beamte eines Bundeslandes. Gewerbeärzte arbeiten eng mit den Arbeitsschutzbehörden der einzelnen Länder zusammen oder sind in deren Strukturen eingebunden. Die zuständigen Behörden werden in den Bundesländern unterschiedlich benannt, meist Ämter für Arbeitsschutz oder Gewerbeaufsichtsämter. Der leitende Gewerbearzt wird in einigen Bundesländern als Landesgewerbearzt bezeichnet. Zur bundesweiten Koordination gewerbeärztlicher Tätigkeit finden jährliche Austausche zwischen den Gewerbeärzten aller Bundesländer statt.

Ein großer Teil der Gewerbeärzte sind in der Vereinigung Deutscher Staatlicher Gewerbeärzte e.V. (VDSG) organisiert. Die Zeitschrift Arbeitsmedizin-Sozialmedizin-Umweltmedizin ist u.a. für die Vereinigung ein Organ zur Veröffentlichung. Die Vereinigung Deutscher Staatlicher Gewerbeärzte e.V. ist kooptiertes Mitglied im Vorstand des Vereins Deutscher Gewerbeaufsichtsbeamter VDGAB und dort durch ihren Vorsitzenden vertreten)[5]. Die Vereinigung ist korporatives Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. DGAUM [6]

Aufgaben

Die Aufgaben der Gewerbeärzte [7] [8] haben sich im Laufe der Zeit gewandelt, sind in den einzelnen Bundesländern vergleichbar, aber deutlich unterschiedlich gewichtet.

  • Beratung und Überwachung der Betriebe unter arbeitsmedizinischen Aspekten
  • Beratung der technischen Arbeitsschutzaufsicht bei arbeitsmedizinischen Fragestellungen oder als Teil der technischen Arbeitsschutzaufsicht mit eigener Anordnungsbefugnis.
  • Stellungnahmen im Berufskrankheitenverfahren [9] . Die Funktion der Gewerbeärzte ist in der Berufskrankheitenverordnung (BKVO festgelegt).
  • Beratung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement[10]

Ein Schwerpunkt in vielen Gewerbeärztlichen Diensten ist derzeit die Beratung der Betriebe zum Umgang mit psychischen Belastungen. Seit dem 1.1.2013 ist der Gewerbearzt von Schleswig-Holstein Vorsitzender des Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI). [11]

Im Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) des Bundesarbeitsministeriums sind Gewerbeärzte als Vertreter der Bundesländer. [12]

Gewerbeärzte wirken regelmäßig bei der Erstellung von Empfehlungen zur Beurteilung von Berufskrankheiten mit

  • Bamberger Merkblatt - Begutachtungsempfehlungen für die Begutachtung von Haut- und Hautkrebserkrankungen [13]
  • Bochumer Empfehlung – Empfehlung für die Begutachtung von Quarzstaublungenerkrankungen (Silikosen) [14]
  • Falkensteiner Empfehlung – Empfehlung für die Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten [15]
  • Königsteiner Empfehlung – Empfehlung für die Begutachtung der Lärmschwerhörigkeit (BK-Nr. 2301) [16]
  • Reichenhaller Empfehlung – Empfehlung für die Begutachtung der Berufskrankheiten der Nummern 1315 (ohne Alveolitis), 4301 und 4302 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) [17]

Literatur

  • Triebig, G., Kentner, M. und R. Schiele: Arbeitsmedizin. Handbuch für Theorie und Praxis. Stuttgart: Gentner Verlag 3. Auflage. (4. März 2011), ISBN 3-87247-741-2
  • 100 Jahre Gewerbeärztlicher Dienst Bayern 1909 – 2009
  • Koelsch, Franz: Beiträge zur Geschichte der Arbeitsmedizin: Bayerische Landesärztekammer, Schriftenreihe der Bayerischen Landesärztekammer Band 8, 1967
  • Milles D (1984) 75 Jahre Landesgewerbeärzte.In: Müller R,Milles D (Hrsg) Beiträge zur Geschichte der Arbeiterkrankheiten und der Arbeitsmedizin in Deutschland. Wirtschaftsverlag, Bremerhaven 1984, 459- 477
  • Nowak, D.: Arbeitsmedizin und klinische Umweltmedizin. München Verlag Urban&Fischer 2. Auflage 2010,ISBN 978-3-437-41169-4
  • Goch, S., Peters, T.: Der Staatliche Gewerbearzt als Repräsentant des medizinischen Arbeitsschutzes in Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Präventivmedizin 21 (1986), 109- 111
  • Jansen, G.: Zur unterschiedlichen Situation der gewerbärztlichen Dienste in den Bundesländern in Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Präventivmedizin 26 (1991), 64-66
  • Thürauf, J.R.: Gewerbeärztlicher Dienst – Bedarfsgerecht strukturiert? in Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin 29 (1994), 479-481
  • Meyer-Falcke, A.: Bleiben die Gewerbeärzte auf der Strecke? in Sicher ist Sicher 1 (1996), 11-16
  • Weinssen, U., Bolm-Audorff, U., Kayser, T., Slupinski, H. Gewerbearzt quo vadis? Zur Entwicklung der Aufgaben des medizinischen Arbeitsschutzes in Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin 34,3, 1999 S.124- 127

Einzelnachweise

  1. a b c d Koelsch, Franz: Beiträge zur Geschichte der Arbeitsmedizin: Bayerische Landesärztekammer, Schriftenreihe der Bayerischen Landesärztekammer Band 8, 1967
  2. Beiträge zur Gesundheitsberichterstattung des Bundes Arbeitsweltbezogene Gesundheitsberichterstattung in Deutschland, Robert Koch-Institut 2002 ISBN 3-89606-122-4 [1]
  3. Beiträge zur Gesundheitsberichterstattung des Bundes arbeitsweltbezogene Gesundheitsberichterstattung in Deutschland Stand und Perspektiven Arbeitsweltbezogene Gesundheitsbericht RKI 2002
  4. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Bericht der Bundesregierung SuGA-Archiv
  5. Verein Deutscher Gewerbeaufsichtsbeamter VDGAB
  6. Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. DGAUM
  7. Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt Der Gewerbeärztliche Dienst
  8. Regierungspräsidium Stuttgart Referat 96 - Arbeitsmedizin, Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Staatlicher Gewerbearzt
  9. Berufskrankheitenverfahren (LASI)
  10. Ganzheitliches Betriebliches Gesundheitsmanagementsystem GABEGS - Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
  11. Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) Vorsitz und Geschäftsführung
  12. Mitgliederverzeichnis des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed)
  13. Bamberger Merkblatt Begutachtungsempfehlungen für die Begutachtung von Haut- und Hautkrebserkrankungen
  14. Bochumer Empfehlung – Empfehlung für die Begutachtung von Quarzstaublungenerkrankungen (Silikosen)
  15. Falkensteiner Empfehlung – Empfehlung für die Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten
  16. Königsteiner Empfehlung – Empfehlung für die Begutachtung der Lärmschwerhörigkeit (BK-Nr. 2301)
  17. Reichenhaller Empfehlung – Empfehlung für die Begutachtung der Berufskrankheiten der Nummern 1315 (ohne Alveolitis), 4301 und 4302 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)

≠≠ Siehe auch == Betriebsarzt

Gewerbeärztliche Dienststellen
Sonstige