Polizeibeamter

Oberbegriff für bestimmte, bei den Polizeien tätige Amtsträger, die verbeamtet sind
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Der Begriff Polizeibeamter ist ein Oberbegriff für bestimmte, bei den Polizeien tätige Amtsträger. Dabei kann es sich um

  • Beamte im technischen Polizeidienst (z.B. Technischer Polizeiamtmann) oder im Verwaltungdienst der Polizei (z. B. Polizeihauptsekretär) (gibt es nur in einigen Bundesländern, z. B. Berlin, in anderen Bundesländern z. B. Baden-Württemberg hat die Polizeiverwaltung nichts mit der Polizei zu tun was sich schon an der Dienstbezeichnung "Regierungssekretär" usw. der Verwaltungsbeamten bei der Polizei widerspiegelt.)