Polizeibeamter
Oberbegriff für bestimmte, bei den Polizeien tätige Amtsträger, die verbeamtet sind
Der Begriff Polizeibeamter ist ein Oberbegriff für bestimmte, bei den Polizeien tätige Amtsträger. Dabei kann es sich um
- Polizeivollzugsbeamte (Abk. PVB) oder um
- Beamte im technischen Polizeidienst (z.B. Technischer Polizeiamtmann) oder im Verwaltungdienst der Polizei (z. B. Polizeihauptsekretär) (gibt es nur in einigen Bundesländern, z. B. Berlin, in anderen Bundesländern z. B. Baden-Württemberg hat die Polizeiverwaltung nichts mit der Polizei zu tun was sich schon an der Dienstbezeichnung "Regierungssekretär" usw. der Verwaltungsbeamten bei der Polizei widerspiegelt.)
- Beamter bei einer allgemeinen Polizeibehörde, z.B. Landratsamt, Gemeinde (z.B. beim Gemeindevollzugsdienst in Baden-Württemberg), Regierungspräsidium, Kreispolizeibehörde, Ortspolizeibehörde, der die Polizeiaufgaben dieser Behörde wahrnimmt (Aufgabe und Bezeichnung der Behörde variiert in jedem Bundesland).