Grundsatzprogramm

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Das Grundsatzprogramm einer politischen Partei legt die Grundpositionen und langfristigen Ziele fest, ohne konkrete Aussagen für die aktuelle Tagespolitik zu machen. Dies ist den Fachprogrammen und Wahlprogrammen vorbehalten, die für den mittelfristigen Zeitraum einer Wahlperiode konzipiert werden. Das Grundsatzprogramm wird in der Regel vom Parteivorstand und/oder einer Programmkommission vorbereitet und vom Bundesparteitag beschlossen.