AM-2201

chemische Verbindung
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Strukturformel
Strukturformel von AM-2201
Allgemeines
Freiname AM-2201
Andere Namen

1-[(5-Fluorpentyl)-1H-indol-3-yl]-(naphthalen-1-yl)methanon

Summenformel C24H22FNO
Kurzbeschreibung

geruchloses weiß-bräunliches Pulver

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 335161-24-5
Wikidata Q4652489
Arzneistoffangaben
Wirkstoffklasse

Cannabinoidmimetikum

Wirkmechanismus

Cannabinoid-Rezeptor CB1/CB2 Agonist

Eigenschaften
Molare Masse 359,44 g/mol
Siedepunkt

287 °C

Dampfdruck

0 Pa (25°C)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung

Gefahr

H- und P-Sätze H: 302​‐​332​‐​315​‐​319​‐​360
P: 261​‐​302+352​‐​305+351+338​‐​309+311​‐​321​‐​405
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa).

AM-2201 ist ein synthetisch hergestelltes Cannabinoid aus der AM-Serie von Cannabinoiden, die allesamt von Alexandros Makriyannis auf der Northeastern University entdeckt wurden. Chemisch hat es eine starke Ähnlichkeit zu dem Cannabinoid JWH-018. Es wird häufig als Rauschmittel missbraucht, da es eine ähnliche Wirkung wie Tetrahydrocannabinol aufweißt, allerdings um einiges potenter ist. Schon Dosierungen von 500 µg (Mikrogramm) zeigen Wirkung.

Reines AM-2201 in Pulverform

Verwendung

Forschung

Dieser Stoff wird hauptsächlich als Forschungschemikalie verwendet und es gibt bis jetzt kaum anderweitigen Nutzen, da dieser Stoff noch nicht genügend erforscht ist.

Rauschmittel

Die berauschende Wirkung von Cannabinoiden wird hier häufig ausgenutzt. Deswegen wird es bei bestimmten Räuchermischungen zugesetzt. Über mögliche gesundheitlichen Gefahren oder Risiken gibt es bis jetzt keine Studien.

Toxizität

Es gibt noch keine ermittelte tödliche Dosis von AM-2201. Ab 500 µg bis zu 5 mg (oral oder geraucht aufgenommen) soll man Veränderungen wahrnehmen. Ungefähr ab 10 mg treten stärkere Vergiftungserscheinungen auf, die sich durch extrem unangenehme Gefühle, Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit bemerkbar macht.

Rechtslage

Deutschland

AM-2201 unterliegt in Deutschland weder dem Betäubungsmittelgesetz[2] noch dem Arzneimittelgesetz und ist somit eine frei verkäufliche Chemikalie.

Einzelnachweise

  1. ChemSpider. Verzeichnis vom Chemikalien.
  2. Betäubungsmittel/Grundstoffe. Seite der BfArM.