Staatsform

staatliche Organisationsform
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Die Staatsform charakterisiert die formale, verfassungsrechtliche Organisationsform[1] und „Verfassung“ eines Staates und ist damit das wichtigste Merkmal der staatlichen Grundordnung. Sie bezieht sich in erster Linie darauf, wie das Staatsoberhaupt bestimmt wird und wie der Staat aufgebaut ist. Die Staatsform ist somit wesentlich sowohl für das innere als auch das äußere Erscheinungsbild des Staates.[2]

Weltkarte mit, je nach Regierungsform, unterschiedlich eingefärbten Flächen
Staats- und Regierungsformen der Welt
  • Parlamentarische Monarchie
  • Parlamentarische Republik
  • Parlamentarisches Direktorialsystem
  • Parlamentarische Republik mit parlamentsgebundener Exekutivgewalt
  • Semipräsidentielle Republik
  • Präsidentielle Republik
  • Konstitutionelle Monarchie
  • Absolute Monarchie
  • Einparteiensystem
  • Islamische Republik
  • Militärdiktatur/Militärjunta
  • Übergangsregierung
  • Keine eigenständige Regierung
  • (Angaben de jure laut Verfassung, nicht zwangsläufig de facto. Stand: 2024)

    In der Fachliteratur wird die Staatsform meist allein auf die Zweiteilung Monarchie-Republik bezogen, kann aber aufgrund besonderer Eigenschaften auch noch weiter differenziert werden (vgl. Differenzierung und die entsprechende Liste).

    Verwendung des Begriffs

    Staatsformen sind in der Lehre von den Staatsformen ein klassisches wissenschaftliches Fachgebiet der politischen Philosophie und Rechtswissenschaft. Der Begriff der Staatsform ist daher sowohl für die Philosophie als auch für die Politikwissenschaft und das Öffentliche Recht von besonderem Interesse.

    Differenzierung

    In der Antike wurden die Begriffe Herrschafts-, Regierungs- und Staatsform oftmals synonym verwendet. So kann beispielsweise auch heute noch der Begriff „Monarchie“ sowohl als Staats- wie auch als Herrschaftsform angesehen werden. Heutzutage werden allerdings gemeinhin die Herrschaftsformen nur noch zur Abgrenzung der Demokratien und von Autokratien/Diktaturen verwendet, zumal diese Differenzierung für die Bürger von zentraler Bedeutung ist.[3] Die mannigfältigen Staatsformen werden im modernen wissenschaftlichen Diskurs oftmals zugunsten einer klaren Abgrenzung zu den Herrschaftsformen auf die Dichotomie Republik versus Monarchie reduziert.

    Die Unterscheidungen der Formen ergeben sich nach der Drei-Elemente-Lehre hierbei aus der unterschiedlichen Ausprägung der Staatsgewalt,[4] die sich nach unterschiedlichen Typen theoretisch klassifizieren lassen. In der Praxis können sie in unterschiedlicher Ausprägung und in Mischformen auftreten. Die nachfolgende Auflistung ist keine abschließende.

    In der klassischen Staatsformenlehre werden im Wesentlichen folgende Haupttypen vertreten:[5]

    • Nach der tatsächlichen Art und Weise der Herrschaftsausübung sowie den Trägern der Staatsgewalt (Herrschaftsform / forma imperii):
    • Nach dem Mechanismus der Amtsnachfolge des Staatsoberhauptes:
      • durch Erbfolge
      • durch Wahl
        • Wahlmonarchie: Zwar wird hierbei das Staatsoberhaupt ebenfalls (selten demokratisch, meist durch ein Wahlkollegium; siehe auch Königswahl) durch Wahl bestimmt, trotzdem darf es nicht mit einer Republik verwechselt werden, bei der das Volk der Souverän bleibt. Bei Wahlmonarchien ist der Zugang zum Thron von speziellen Kriterien (z. B. Adelszugehörigkeit) abhängig.
        • Republik: Das Staatsoberhaupt wird auf Zeit und durch Wahl legitimiert, wobei das Volk der Souverän bleibt
    • Eine Unterteilung nach weiteren Kriterien ist möglich, z. B. nach der inneren Gliederung:
      • Einheitsstaat: Staatsgewalt ist auf einer Ebene zentralisiert
      • Bundesstaat: Staatsgewalt ist zwischen Gesamtstaat und Gliedstaaten aufgeteilt
    • Eine Differenzierung nach weiteren staatsrechtlich relevanten Kriterien:

    Staatsformen als Teilkriterium des politischen Systems

    Staatsformen bilden eine zentrale konzeptionelle Komponente bei der Bestimmung von politischen Systemen. Da sie sich der Begriff gemäß obiger Definition allerdings lediglich nach der formalen (de jure) Struktur des Staates richtet, können die tatsächlichen Machtverhältnisse, die mit dem Begriff der „Herrschaftsform“ differenziert werden, stark abweichen. Ebenso sind von der Staatsform die Regierungssysteme abzugrenzen. Diese werden insgesamt nach der Stellung und Kompetenz der Verfassungsorgane unterschieden.

    Siehe auch

    Einzelnachweise

    1. Christian M. Piska, Jutta Frohner: Fachwörterbuch Einführung in die Rechtswissenschaften, Facultas Verlag, 2009, ISBN 978-3-7089-0298-2, S. 152.
    2. Falco Federmann: Die Konstitutionalisierung der Europäischen Union – Überlegungen vor dem Hintergrund des andauernden europäischen Verfassungsprozesses (= Jean-Monnet-Schriftenreihe; Bd. 7), Josef Eul Verlag, Lohmar/Köln 2007, ISBN 978-3-89936-619-8, S. 24.
    3. Michael Thöndl: Einführung in die Politikwissenschaft: Von der antiken Polis bis zum internationalen Terrorismus. Böhlau, Wien/Köln/Weimar 2005, ISBN 3-205-77245-8, S. 115.
    4. Alfred Katz, Staatsrecht, 2010, S. 23 Rn 50.
    5. Alfred Katz, Staatsrecht, 2010, S. 23 ff.

    Literatur

    • Alexander Gallus, Eckhard Jesse (Hrsg.): Staatsformen. Modelle politischer Ordnung von der Antike bis zur Gegenwart. Ein Handbuch. Böhlau Verlag, Köln/Weimar/Wien 2004, ISBN 3-412-07604-X (auch bei der bpb erhältlich).
    • Alfred Katz: Staatsrecht. Grundkurs im öffentlichen Recht. 18., völlig neu bearb. Auflage, C.F. Müller Verlag, Heidelberg 2010, ISBN 978-3-8114-9778-8.
    Wiktionary: Staatsform – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen