Die Wissenschaft vom Recht bezeichnet man als Rechtswissenschaft, das Studium in Deutschland umgangssprachlich als "Jura-Studium". Dies leitet sich ab vom lateinischen "ius", "das Recht". "Iura" sind "die Rechte", sowohl das weltliche als auch das Kirchenrecht.
Die Rechtswissenschaft unterscheidet sich von vielen anderen Wissenschaften in der Eigenschaft, dass sie nicht objektive Erkenntnisse oder zumindest Theorien mit dem Ziel der Objektivität hervorbingt, sondern dass sie sich mit Dingen befasst, die von rechtsetzenden Organen (Gesetzgebung, Gerichte, usw.) hervorgebracht werden. Ihre Aussagen sind also nicht allgemein gültig und objektiv, sondern immer nur abhängig von eben diesen rechtssetzenden Organen.
Basisrechte
Einteilung in Rechtsgebiete
Das deutsche Recht kann man wie folgt einteilen:
- Privatrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeine Lehren
- Schuldrecht
- Allgemeines Leistungsstörungsrecht
- Besonderes Schuldrecht
- Kaufvertrag
- Mietvertrag
- Werkvertrag
- Kreditvertrag
- Schenkungsvertrag
- Dienstvertrag
- Arbeitsvertrag (siehe Arbeitsrecht) - Variante des Dienstvertrags
- Reisevertrag
- Bürgschaftsvertrag
- Sachenrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- HGB Handelsgesetzbuch
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Öffentliches Recht
- Grundgesetz (GG)
- Verwaltungsrecht
- Sozialrecht
- Umweltrecht
- Straßenverkehrsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Europarecht
- Internationales Vertragsrecht
- Strafrecht Selbständiger Zweig des Öffentlichen Rechts
- Verfahrensrecht Zweig des Öffentlichen Rechts
Rechtsschulen und Theorierichtungen
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