Hi
das Thema interessiert uns ziemlich - da wir vorhaben mehrere alte Bücher zu digitalisieren und ins Netz zu stellen. Der Autor hat hier seine 70 Jahre Totenpflicht schon erfüllt. Nur jetzt wird hier als beispiel angeben
"Im deutschen Urheberrecht ist es nicht möglich das Band zwischen dem Urheber und seinem Werk zu durchschneiden. Urheber bleibt auch ein angestellter Programmierer, die Verwertungsrechte liegen jedoch per Gesetz automatisch bei der Firma."
Heißt also auch hier, Autor 70 Jahre tot, Firma (Verlag) hat nur Verwertungsrechte? Heißt das nicht aber auch das nur diese damit machen können was sie wollen?
Einige Nachforschungen zu Büchern aus dem 19. Jh. haben ergeben, das wir diese lieber nicht ins Inet stellen sollten ... nur warum, erfährt man nicht.
Wie schauts aus wenn der Verlag (Autor weiterhin seit 70+ Jahre tot), hier neuauflagen plant. Entweder komplett auf aktuellen Stand gebracht oder das Orginal 1:1 neuveröffentlichen will? Können wir also trotzdem unsere Scanns rausbringen
Es geht bei uns um non-profit-Veröffentlichungen!
Thx
- Wenn der Baum, dessen Papier ihr da scannt, schon genauso lange tot ist, seid ihr auf der sicheren Seite. Wenn aber z.B. heute noch jemand auf dem Dachboden ein Werk von Goethe finden sollte, dann bekommt er 25 Jahre Schutzfrist ab Erscheinen (s. §71). Ein Wissenschaftler, der alte Werke zusammenstellt, bekommt auf die besondere Zusammenstellung ebenfalls 25 Jahre (s. §70). Kleiner Tip: Das UrhG umfaßt ausgedruckt nur ca. 30 Seiten und ist relativ leicht zu lesesn.
kein Urheberrecht?
Wie schon angemerkt, ist es nicht möglich, das Urheberrecht abzutreten. In sofern finde ich die Aussage "Ein Werk gilt als gemeinfrei (englisch public domain), wenn es keinem Urheberrecht unterliegt" ein wenig seltsam. Könnte da jemand, der Ahnung hat eventuell Klarheit schaffen?
Ich selbst habe einige Fotos gemacht und wäre auch bereit, diese hier einzustellen und jedem zu erlauben, diese zu verwenden und weiter zu verbreiten. Allerdings würde ich nicht die Originale verwenden, sondern verkleinerte Versionen (z.B. 900*600) - schon allein, um im Streitfall beweisen zu können, dass es meine Bilder sind und ich damit das Recht hatte, sie hier zur freien Verfügung zu stellen. Wäre das in Ordnung? MBurger 09:55, 23. Feb 2004 (CET)
- Das hängt von den Motiven ab; beim Fotorecht hängt ein Rattenschwanz von Problemen dran. Es gibt zwar beispielsweise eine Panoramafreiheit, aber auch Urheberrechte von lebenden Architekten (vgl. Reichstagsgebäude und Anmerkungen zu [[Bild:Berlin_Verh%FCllter-Reichstag_IMG0030_asb_1995.jpg]]), Persönlichkeitsrechte usw. I.d.R. sollte es aber bei selbst fotografierten Bildern für uns keine Probleme geben. Also ran an die Arbeit ;) --asb 10:15, 23. Feb 2004 (CET)
Verzicht auf die Rechte
Ich sehe gerade, es steht gar nichts dazu drin, wie man selber auf die Rechte, die man hat, hochoffiziell verzichten kann (was sollte in so einer Erklärung drinstehen?) und was das dann genau bedeutet - zum Beispiel, wenn man ein Bild oder Text als "Public Domain" bzw. "Gemeinfrei" zur Verfügung stellen möchte - allerdings verweisen so einige unserer Bilder auf diesen Artikel - also sollte auch was zum Thema drinstehen, oder? Bisher steht nur drin, wann die Rechte ablaufen, wenn man nicht drauf verzichtet (oder ich habe gerade Tomaten auf den Augen ...) ... kann da noch mal jemand etwas zu schreiben? Gruß, -- Schusch 01:51, 5. Mär 2004 (CET)
- Das ist genau das Problem, auf das ich oben hingewiesen habe: Man kann in Deutschland meines Wissens nach nicht auf sein Urheberrecht verzichten. es ist unveräußerbar - also kann man es auch nicht verschenken. Nutzungsrechte und Copyright sind andere Dinge - aber bei einem Bild oder Foto, das ich erstellt habe, bin ich Urheber und das lässt sich nicht ändern. MBurger 12:22, 13. Apr 2004 (CEST)
- formulierungstechnisch hast du natürlich recht, aber kann man nicht allen Menschen dieser Erde mit einer Formulierung erlauben, daß Bild ohne Nennung der Quelle und des Autors zu verwenden, auch für kommerzielle Zwecke? Das wäre dann so in etwa das, was ich unter Public Domain verstünde ... -- Schusch 22:03, 13. Apr 2004 (CEST)
Neuauflagen historischer Postkarten
Ich besitze eine nicht kleine Sammlung historischer (originaler) Ansichtskarten aus der Zeit vor 1925 und würde einige von ihnen gern in die WP stellen. Gemäß dem Urheberrecht (auch dem amerikanischen) sind die Ansichtskarten theoretisch mittlerweile gemeinfrei. Was geschieht aber, wenn einige von ihnen heute wieder als Reproduktion kommerziell angeboten werden (auf der Rückseite solcher Karten steht dann das Copyright des derzeitigen Herausgebers)? Kann ich die Originale dann trotzdem veröffentlichen, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen (ich weiß wirklich nicht, ob das oben genannte Zitat mit dem eingescannten Papier eines toten Baumes auch zutrifft)? -- Steffen Mokosch 11:35, 13. Apr 2004 (CEST)
- Wenn du die Originale einscannst/abfotografierst, bist du auf der sicheren Seite. Der Copyright-Aufdruck bei den Reproduktionen bezieht sich eben nur auf die Reproduktion - auf die Originale hat das keinen Einfluss. --Matthäus Wander 00:01, 14. Apr 2004 (CEST)