Bundesrat (Österreich)

Verfassungsorgan der Republik Österreich
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In Österreich bildet der Bundesrat neben dem Nationalrat die zweite Kammer. Die Anzahl der Sitze pro Bundesland wird vom Bundespräsidenten (zuletzt 1993) nach der Größe der Länder festgelegt und beträgt zwischen 3 und 12 Sitzen. Die Bundesratsmitglieder sind der jeweiligen Landesregierung nicht verantwortlich (imperatives Mandat), die Sitzverteilung spiegelt die Zusammensetzung der Landesparlamente wider (entsprechend sind auch Oppositionsparteien vertreten).

In der politischen Praxis hat der Bundesrat in Österreich nur sehr geringen Einfluss, da er in den allermeisten Fällen gegenüber dem Nationalrat nur ein aufschiebendes Veto hat, das vom Nationalrat durch einen Beharrungsbeschluss übergangen werden kann.

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