In der Schweiz wird der Bundespräsident von der Vereinigten Bundesversammlung auf ein Jahr gewählt. Er ist, als Primus inter Pares, Vorsitzender des Bundesrats. Generell rotiert der Sitz jedes Jahr im Bundesrat. Dabei kommt jeder Bundesrat in mindestens sieben Jahren einmal zum Zuge. Er repräsentiert die Schweiz nach außen und kommt in dem Sinne mit einem Staatsoberhaupt gleich. Tatsächlich kennt die Schweizer Verfassung jedoch weder ein Staatsoberhaupt noch einen Regierungschef.
Siehe auch :Liste der Schweizer Bundespräsidenten