Strahlenschutz

Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen ionisierender und nicht ionisierender Strahlung
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Unter dem Strahlenschutz versteht man den Schutz von Mensch und Tier vor der Einwirkung von radioaktiven Strahlen und radioaktiven Substanzen.


Gesetzliche Grundlagen

  • Röntgenverordnung
    • Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen, Röntgenverordnung - RÖV (1987)
    • Sie legt Strahlenschutzmaßnahmen bei der Durchführung medizinisch radiologischer Diagnostik fest.
  • Strahlenschutzverordnung
  • Sie regelt den Umgang mit radioaktiven Stoffen in der Nuklearmedizin und den Einsatz höherenergetischer Strahlung, insbesondere in der Strahlentherapie.

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