Strahlenschutz
Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen ionisierender und nicht ionisierender Strahlung
Unter dem Strahlenschutz versteht man den Schutz von Mensch und Tier vor der Einwirkung von radioaktiven Strahlen und radioaktiven Substanzen.
Gesetzliche Grundlagen
- Röntgenverordnung
- Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen, Röntgenverordnung - RÖV (1987)
- Sie legt Strahlenschutzmaßnahmen bei der Durchführung medizinisch radiologischer Diagnostik fest.
- Strahlenschutzverordnung
- Sie regelt den Umgang mit radioaktiven Stoffen in der Nuklearmedizin und den Einsatz höherenergetischer Strahlung, insbesondere in der Strahlentherapie.
Links
- http://linus.rad.rwth-aachen.de/lernprogramm/stra.htm
- Gute Zusammenfassung der Basikenntnisse zum Strahlenschutz