Als Expertise wird das Gutachten eines Experten, d.h. eines qualifizierten Fachmannes, bezeichnet. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Expertise eines Psychologen handeln, deren Zweck die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit einer Person ist. Genausogut kann eine Expertise aber auch Aussagen über betriebliche Abläufe beinhalten. Auch die Tätigkeit der Begutachtung wird Expertise genannt. In Anlehnung an den englischen Sprachgebrauch (area of expertise = Fachgebiet, Spezialgebiet) wird Expertise zunehmend auch im Sinne von Expertenwissen oder Fachwissen verwendet.