Große selbständige Stadt

besondere Gemeindeart nach Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
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"Große selbständige Stadt" ist ebenso wie "Selbständige Gemeinde" ein Begriff aus dem Kommunalrecht in Niedersachsen.

Demnach erhalten in Niedersachsen größere kreisangehörige Städte, die zusätzliche Aufgaben übernehmen sollen, eine Art Sonderstatus, der mit dem besonderen Titel "Große selbständige Stadt" bzw "Selbständige Gemeinde" verbunden ist.

"Große selbständige Städte" sind die in § 10 der Niedersächsischen Gemeindeordnung genannten 7 Städte (Celle, Cuxhaven, Goslar, Hameln, Hildesheim, Lingen (Ems) und Lüneburg). Sie haben i.d.R. mehr als 50.000 Einwohner.

"Selbständige Gemeinden" sind gemäß § 12 der Gemeindeordnung alle Städte mit mehr als 30.000 Einwohner. Jedoch können Städte zwischen 20.000 und 30.000 Einwohnern ebenfalls zu "Selbständigen Gemeinden" erklärt werden.

Vergleichbare Bezeichnungen aus anderen Bundesländern sind:

In Hessen gibt es auch 7 Städte mit Sonderstatus, sie haben dort jedoch keine besondere Bezeichnung. In den anderen Bundesländern sind solche Sonderstatusstädte nicht vorgesehen.