Das Deutsche Kaiserreich bezeichnet die konstitutionelle Monarchie des Deutschen Reiches vom 18. Januar 1871 durch die Ernennung König Wilhelm I. in Versailles zum Deutschen Kaiser bis zum 9. November 1918 durch die Abdankung des Kaisers Wilhelm II. Die offizielle Bezeichnung dieses Staates war Deutsches Reich.


Der Name Deutsches Reich blieb auch nach 1918 bestehen.
Mit dem Inkrafttreten der Reichsverfassung am 16. April 1871 schien die Deutsche Frage, das Ringen für ein wiedervereintes und liberales Deutschland, im Kompromiss mit den konservativen Bestrebungen des Adels und unter Aussparung Österreichs (kleindeutsche Lösung), geklärt.
Schon kurz nach der Reichsgründung erfolgte ein Wirtschaftsaufschwung, die so genannten Gründerjahre. Danach schloss sich eine wirtschaftliche Depression an, die Gründerkrise.
Die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871
Das Zweite Deutsche Reich war ein Bundesstaat, der aus freiwilligen Zusammenschluß der Landesfürsten entstand. Seine Verfassung war eine Erweiterung des Norddeutschen Bundes, wie er nach dem Krieg 1866 enstanden war. Stärkstes Land war Preußen mit etwa 2/3 der Bevölkerung. Die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 betonte das monarchische Element. Der Kaiser, der zugleich auch König von Preußen war, konnte den Reichskanzler ernennen und absetzen. Darüber hinaus konnte er internationale Verträge schließen, bestimmte über Krieg und Frieden und hatte den Oberbefehl über das Militär. Den süddeutschen Staaten war jedoch ein Sonderrecht gewährt, das den dortigen Monarchen den Oberbefehl über das Militär in Friedenszeiten vorbehielt.
Er berief zudem den Bundesrat und den Reichstag ein, den er auch auflösen konnte.
Unter dem Kaiser stand der Reichskanzler, der mit zwei kurzen Ausnahmen auch preußischer Ministerpräsident und Außenminister war. Als Außenminister verfügte er über die preußischen Stimmen im Bundesrat.
Das höchste Organ war der Bundesrat, der sich aus 58 Vertretern der 25 Länder zusammensetzte. Preußen hatte dort nur 1/3 der Stimmen, besaß aber ein Vetorecht. Die Landesparlamente selbst wurden aber in großen Teilen Deutschlands (wie in Preußen und Sachsen) nach einem Dreiklassenwahlrecht bestimmt. Der Reichstag dessen Vertreter durch ein allgemeines Wahlrecht bestimmt wurden und der das demokratische Element repräsentierte, hatte nur eine schwache Stellung; dazu kam, daß die Wahlkreise seit 1870 nie mehr neu eingeteilt wurden. Dies führte dazu, daß die ländlichen Kreise mit ihren mehr konservativen Stimmen deutlich überrepräsentiert waren. Einzig die Etatbewilligung, Eisenbahn, Post, Zoll- und Wirtschaftspolitik sowie allgemeine Gesetzgebung fielen in seinen Hoheitsbereich. Insbesondere von der Außenpolitik war er ausgeschlossen. Er wurde alle 3 Jahre gewählt, ab 1888 alle fünf Jahre. In ihm wurden zwar die Reichgesetze beschlossen, jedoch bedurften sie stets der Zustimmung durch den Bundesrat.
Die Reichsverfassung sah ein ausgewogenes Machtverhältnis zwischen Kaiser und Reichskanzler vor, womit göttlich legitimierte Vertretung einerseits, die Vertretung legitimiert durch die Bevölkerung andererseits gewährleistet sein sollte. Allerdings hinkte das demokratische Element - der Reichstag: Bis 1918 waren nur Männer ab 25 Jahren wahlberechtigt, der Reichskanzler als alleiniger verantwortlicher Minister wurde nicht vom Parlament gewählt, sondern vom Kaiser eingesetzt. Des weiteren war bis 1888 die Politik mehr von Reichskanzler Bismarck, fortan mehr von Kaiser Wilhelm II bestimmt.
In der Praxis gestaltete sich die Regierung des Reichs äußerst kompliziert. Zwar erweiterte der Reichstag stetig seine Kompetenzen, aber letztlich blieb Preußen aufgrund seines Übergewichts tonangebend. Der Reichskanzler konnte nur regieren, wenn er zugleich preußischer Ministerpräsident und Außenminister war. Als Ministerpräsident von Preußen wiederum war er nur Vorsitzender eines Kollegialkabinetts, in welchem der König die Minister berief und entließ. Eine Sonderstellung nahm das Militär ein. Es gab zwar einen preußischen Kriegsminister, der war aber nur für Verwaltungsangelegenheiten des Heeres zuständig. Den eigentlichen Oberfehl über das Heer hatte der preußische Generalstab, der direkt dem König unterstand. Die Marine hingegen war Reichsangelegenheit und unterstand dem Kaiser.
Solange Bismarck regierte, fielen diese Komplikationen nicht so stark ins Gewicht, da er dank seiner persönlichen Autorität und der (nahezu) uneingeschränkten Unterstützung durch seinen Kaiser auch dort Einfluß ausübte, wo er formal nicht zuständig war. Als jedoch Wilhel II begann, seine Rechte voll wahrzunehmen, wurden die Probleme deutlich sichtbar.
Kaiser
Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches war der Kaiser aus dem Hause Hohenzollern. Er war zugleich König von Preußen.
Die Zeit von 1871 bis zum Tode Wilhelms I. 1888 zeichnete sich durch den Reichskanzler Bismarck und dessen spezielle Art der Politik aus. So versuchte er durch Bündnisse mit den verschiedensten Ländern einen Zwei-Fronten-Krieg zu verhindern. Für diesen Fall existierte zwar militärische Pläne, trotzdem fürchtete man sich aber vor einem solchen Zwei-Fronten-Krieg (Albtraum der Koalitionen).
Zweites Kennzeichen war seine Innenpolitik und damit sein Kampf gegen die Katholiken (Kulturkampf), die er aufgrund ihrer Romtreue als Bedrohung der inneren Einheit ansah, sowie die Bekämpfung der Sozialisten, die das politische und wirtschaftliche System mit seinen Standesunterschieden in Frage stellten. Gleichzeitig schuf er eines der fortschrittlichsten Sozialsysteme der damaligen Zeit, um den sozialen Frieden zu fördern und revolutionären Bewegungen zuvor zu kommen (siehe auch Soziale Frage).
Kaiser Friedrich III. wird oft aufgrund seiner kurzen Amtszeit auch als der 99-Tage-Kaiser bezeichnet. Er war zum Zeitpunkt des Regierungsantritts bereits todkrank. Er hatte Kehlkopfkrebs und konnte somit nicht sprechen.
Aufgrund des besonders hohen Wirtschaftswachstums dieser Zeit stieg das Selbstbewusstsein in der Bevölkerung. Man nahm Kolonien in Afrika, Asien und Ozeanien in Besitz; Wilhelm II. unterstützte dies und gab die Bismarcksche Bündnispolitik auf. Stattdessen wurde die Hochseeflotte gegründet und ein Rüstungswettlauf in Europa initiiert. Der Schlieffenplan sollte die Einkreisung Deutschlands durch ein Blitzkriegkonzept militärisch kompensieren. Weltmachtpolitik und Selbstüberschätzung führten letztendlich in den 1. Weltkrieg und zum Ende des Deutschen Kaiserreiches.
Reichskanzler
- Otto von Bismarck (1871–1890)
Bismarck, auch der „eiserne Kanzler“ genannt, wurde 1871 erster Reichskanzler des Deutschen Reiches. In der Innenpolitik führte er zwischen 1871 und 1878 den Kulturkampf mit der katholischen Kirche. Die zweite Hälfte seiner Amtszeit widmete er sich dem Kampf gegen die Sozialdemokratie, die 1878 erlassenen Sozialistengesetze blieben bis 1890 in Kraft. Eine Maßnahme zur Bekämpfung dieser waren die Sozialgesetze zur Kranken-, Unfall-, Renten- und Invaliditätsversicherung. Anfangs liberal wandelte sich seine Politik zunehmend zu konservativen Positionen. In der Außenpolitik sicherte er das Reich durch ein ausgeklügeltes Bündnissystems vor Bedrohungen ab. Hauptpunkt war dabei der Dreibund mit Österreich-Ungarn und Italien, sowie das Rückversicherungsabkommen mit Russland. Erst nach Zögern stellte er erworbene Gebiete deutscher Kaufleute unter Schutz und begründete so die Kolonien des Reiches. Er hatte schon früh Bedenken gegen den jungen Thronfolger Wilhelm II., der ihn auch 1890 entließ.
- Leo von Caprivi (1890–1894)
Caprivi versöhnte sich mit den Sozialdemokraten. In der Außenpolitik betrieb er einen pro-britischen Kurs. Mit dem Helgoland-Sansibar-Vertrag führte er Gebietsveränderungen der deutsch/britischen Besitzungen herbei. Damit und mit seinem Freihandelsabkommen machte er sich Feinde bei Kolonialisten und in der Landwirtschaft. Die Bündnispolitik Bismarcks wurde nicht fortgeführt. 1894 wurde er entlassen, weil er die Umsturzvorlage, eine Wiederverschärfung der Sozialistengesetzte nicht mittragen wollte.
Geschichte
Vorgeschichte
1806
Kaiser Franz II. legte die Krone des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation nieder. Die Niederlagen in den Napoleonischen Kriegen und insbesondere die durch Napoleon veranlasste Gründung des Rheinbunds hatte den nach dem Dreißigjährigen Krieg begonnenen Niedergang des Reichs beschleunigt.
Bereits 1804 hatte sich Napoleon zum Kaiser von Frankreich krönen lassen, worauf Franz II. den Titel eines Kaisers von Österreich annahm. Beide Kaiserkrönungen werteten die traditionelle Stellung des Kaisertums in Westeuropa ab.
Durch das Vorbild der französischen Revolution und durch die Befreiungskriege gegen Napoleon setzte sich in Europa erstmals die Idee der Nation als Grundlage der Staatenbildung, also der Nationalismus durch. Vor allem von bürgerlicher Seite wurde im deutschsprachigen Raum die Gründung eines deutschen Nationalstaates angestrebt; als großdeutsche Lösung wurde dabei ein Deutschland unter Einbeziehung Österreichs, als kleindeutsche Lösung ein Deutschland ohne Österreich bezeichnet.
1815
Nachdem das Heilige Römische Reich deutscher Nation 1806 aufgelöst und Napoleon besiegt worden war, hatten die deutschen Fürstentümer nur geringes Interesse an einer zentralen Macht, die ihre Autonomie beschneiden würde. Auf dem Wiener Kongress wurde 1815 daher lediglich der Deutsche Bund gegründet, ein lockerer Zusammenschluss der Gebiete, die vor 1806 zum Deutschen Reich gehört hatten. Der Deutsche Bund hatte keine exekutiven Befugnisse, wodurch der Einfluss auf die Mitglieder gering blieb, die ihre volle Souveränität behielten.
1849
Abgeordnete der Frankfurter Nationalversammlung in der Paulskirche boten dem preußischen König Friedrich Wilhelm IV. die deutsche Kaiserkrone an (im Rahmen einer kleindeutschen Lösung). Dieser lehnte aber ab.
1850
Preußen startet eine Initiative, die zu einem kleindeutschen Bundesstaat unter der hegemonialen Führung Preußens mit einer engen völkerrechtlichen Bindung an Österreich führen sollte, der „Union“. Da die Vorstellungen Preußens einen Souveränitätsverlust der Mitglieder vorsahen, konnte das neu gegründete Unionsparlament 1850 keine Einigung erzielen. Daraufhin erklärte Österreich, dass der alte Deutsche Bund rechtlich noch existiere und berief einen neuen Ausschuss nach Frankfurt ein. Damit gab es zwei Bundesregierungen, eine unter der Führung Preußens und eine, die von Österreich dominiert wurde. Bevor dieser Gegensatz zu einem Krieg führte, lenkte Preußen ein und trat dem wiederhergestellten Bundesparlament unter Österreichs Führung bei.
1866
In diesem Jahr eskaliert der Streit zwischen Österreich und Preußen über Schleswig-Holstein im Austritt Preußens aus dem Deutschen Bund. Es folgt der Deutsch-Österreichische Krieg, in dem Preußen gemeinsam mit Italien und einigen deutschen Kleinstaaten gegen Österreich und den Deutschen Bund stand. Dieser endet mit der Annexion der meisten norddeutschen Staaten durch Preußen. In der Folge wird der Norddeutsche Bund unter preußischer Führung gegründet. Die süddeutschen Staaten (außer Österreich) wurden in Defensivbündnisse mit Preußen gedrängt.
1870/1871
Ausgelöst durch Streitigkeiten zwischen Preußen und Frankreich um die spanische Erbfolge bricht der Deutsch-Französische Krieg aus. Die süddeutschen Staaten schlossen sich dem preußischen Feldzug an. Bismarck nutzte dies, um die Krönung des preußischen Königs zum Deutschen Kaiser voran zu treiben und so auch die süddeutschen Staaten im Rahmen einer kleindeutschen Lösung der preußischen Krone zu unterstellen.
Gründung
1871
Am 18. Januar wird König Wilhelm I. von Preußen von den deutschen Bundesfürsten zum deutschen Kaiser im Spiegelsaal des Schloss Versailles proklamiert. Am 28. Januar reicht die französische Regierung die Kapitulation ein.
Die Kaiserwahl kam nicht ohne erhebliche Geburtwehen zustande. König Wilhelm hatte keine Lust, Kaiser zu werden und der bayrische König mußte durch eine erhebliche Bestechungssumme zur Zustimmung gewonnen werden. Als es endlich soweit war, war der Kaiser so zornig auf Bismarck, daß er ihm nichtmal die Hand gab.
Es kommt am 3. März zu den ersten Reichstagswahlen (siehe Reichstagswahl 1871). Die erste konstituierende Reichstagssitzung findet im Preußischen Abgeordnetenhaus in Berlin am 21. März statt. Die Reichsverfassung tritt am 16. April in Kraft. Berlin wird zur Reichshauptstadt erklärt.
Der Friede von Frankfurt beendet offiziell den Deutsch-Französischen Krieg. Die Unterzeichnung findet am 10. Mai statt.
Das Reichsmünzgesetz vereinheitlicht die deutschen Währungen, die Mark wird als einheitliches Zahlungsmittel im Reich eingeführt.
Kulturkampf
Siehe Kulturkampf
Kampf gegen die Sozialdemokratie
Einführung der Sozialversicherung
Bündnispolitik Bismarcks
Die Außenpolitik unter Bismarck hatte das vorrangige Ziel Frankreich zu isolieren und das Deutsche Reich nicht auf einen Partner festzulegen. Aus diesem Grund versuchte Bismarck die Mittlerrolle zwischen den europäischen Großmächten zu übernehmen (Berliner Kongress 1878).
Am 7. Oktober schließt Bismarck mit Österreich-Ungarn den so genannten Zweibund ab. Die Motivation für das erste eindeutige Bündnis seit 1871 liegt im angespannten deutsch-russischen Verhältnis und der darin liegenden Gefahr einer Verständigung zwischen Frankreich und Russland. Bei einem Angriff auf einen der beiden Staaten war der Partner zum Beistand verpflichtet. 1881
Um die Gefahr einer französisch-russischen Verständigung zu bannen, nimmt Bismarck die Dreikaiserpolitik wieder auf und schließt mit Österreich-Ungarn und Russland den Dreikaiserbund. Inhaltlich verpflichten sich die Mächte den status quo auf dem Balkan nur in Absprache zu verändern und im Kriegsfalle mit einer vierten Macht wohlwollende Neutralität zu wahren. Diese Bestimmmung bezieht sich in erster Linie auf einen neuen Krieg zwischen Frankreich und Deutschland sowie Großbritannien und Russland. Da die Spannungen zwischen Österreich-Ungarn und Russland auf dem Balkan aber bald wieder zunehmen, scheitert die Dreikaiserpolitik.
Der Zweibund wird mit Italien zum Dreibund erweitert. Hintergrund dieser Erweiterung sind die zunehmenden Spannnungen zwischen Frankreich und Italien in Tunesien. Auch der Dreibund ist ein Defensivbündnis und entlastet zudem noch Österreich-Ungarn, da es über den Verlauf der Grenze mit Italien immer wieder zu Streitigkeiten gekommen ist.
Aufgrund der starken Spannungen zwischen Österreich-Ungarn und Russland wird der Dreikaiservertrag nicht verlängert. Um Russland aber weiterhin an Deutschland zu binden, schließt Bismarck am 18. Juni 1887 den Rückversicherungsvertrag mit Russland ab. Beide Staaten verpflichten sich bei einem unprovozierten Angriff seitens einer dritten Macht zu wohlwollender Neutralität. Später ist Bismarck vorgeworfen worden, dass Deutschland in dieser Situation bei einem Krieg zwischen Österreich-Ungarn und Russland seine vertraglichen Verpflichtungen nicht hätte erfüllen können. Diese These ist jedoch so nicht zutreffend, da Deutschland den Bündnisfall im Zweibund auch nur bei einem unprovozierten Angriff auf die Habsburger-Monarchie sah. Dieses wurde Österreich-Ungarn in dieser Form auch mitgeteilt. Der Rückversicherungsvertrag wird durch die Außenhandels- und Wirtschaftspolitik gegenüber Russland allerdings konterkariert. Anhebung der Zölle und das Verbot russische Wertpapiere zu beleihen haben eine deutliche Entfremdung zwischen beiden Staaten hervorgerufen, mit dem Ergebnis dass sich Frankreich und Russland annähern.
Bismarck versucht ein Bündnis mit Großbritannien einzugehen, scheitert jedoch mit diesem Vorhaben. Um Russland von Frankreich abzudrängen zielt er nun auf eine Verlängerung des Rückversicherungsvertrages, wird jedoch kurz vorher entlassen. Von seinem Nachfolger wird der Vertrag nicht verlängert.
Kolonialpolitik
Amtszeit Wilhelm I.
1872
In diesem Jahr übertrumpft das Deutsche Reich das durch den Krieg geschwächte Frankreich als Industriemacht. Durch Kriegserfolg und Reichsgründung wird eine allgemeine Aufbruchstimmung ausgelöst, die stark zum Wirtschaftsaufschwung beiträgt.
Zum Jahresbeginn wird reichsweit das metrische Maßsystem eingeführt. In Straßburg wird am 1. Mai die Kaiser-Wilhelm-Universität eröffnet. Am 7. September kommt es zu einem Drei-Kaiser-Treffen. Kaiser Wilhelm begrüßt in Berlin Kaiser Franz Joseph I. und Zar Alexander II.
1873
Deutsche Besatzungstruppen verlassen die östlichen Departements Frankreichs.
Am 2. September wird feierlich die Siegessäule in Berlin eingeweiht. König Viktor Emanuel II. von Italien besucht am 23. September Wilhelm I. Am 22. Oktober wird das Drei-Kaiser-Abkommen zwischen dem Deutschen Reich, Russland und Österreich-Ungarn unterzeichnet. Der Große Börsenkrach in Berlin am 28. Oktober verursacht eine schwere Wirtschaftskrise im Reich. Beginn der Schutzzollpolitik: Es werden Einfuhrzölle auf Eisen, Getreide, Vieh und Holz erhoben.
1874
Ab dem 1. Januar gilt die Reichsverfassung im Reichsland Elsass-Lothringen. Am 13. Juli begeht der Geselle Kullmann ein Attentat auf Reichskanzler Bismarck.
1875
Am 6. Februar wird die Zivilehe eingeführt.
1878
So genannte Attentatswahlen.
1880
Nach 632-jähriger Bauzeit wird der Bau des Kölner Doms am 15. Oktober vollendet.
Drei-Kaiser-Jahr
1888
Drei-Kaiser-Jahr
Amtszeit Wilhelms II.
1896
Das Bürgerliche Gesetzbuch wird verabschiedet. Als Vorbild dient der Code Civil. Systematisch ist es aber anders aufgebaut. Es beruht sogar noch stärker auf dem römischen Recht, enthält einige wenige deutschrechtliche Elemente. Es wird zum Vorbild zahlreicher Rechtssysteme in Europa und der Welt. (z.B. Griechenland, Bulgarien)
1900
Das Bürgerliche Gesetzbuch wird zu Jahresbeginn eingeführt.
1901
Rechtschreibreform
1911
Das 40-jährige Bestehen des Deutschen Kaiserreich wird am 18. Januar gefeiert.
Am 31. Mai tritt die Reichsversicherungsordnung in Kraft. Sie beinhaltet Krankheits-, Unfall-, Invaliditäts- und Altersversicherung.
Am 1. Juli läuft das Kanonenboot Panther im Hafen von Agadir, Marokko ein. Dieses Ereignis geht als Panthersprung nach Agadir in die Geschichte ein und löst die Zweite Marokkokrise aus. Erst das Marokko-Kongo-Abkommen, das am 5. November unterzeichnet wird, beendet die Krise.
Am 7. September wird der Hamburger Elbtunnel eröffnet.
Am 10. Dezember erhält Wilhelm Karl Werner Wien in Stockholm den Nobelpreis für Physik.
1912
Reichstagwahl 1912 am 12. Januar: Erstmalig wird SPD stärkste Fraktion im Reichstag.
Der britische Kriegsminister Richard Burdon Haldane und Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg kommen am 11. Februar in Berlin zusammen um über das Abkommen zur Beschränkung der Flottenrüstung zu verhandeln. Die Gespräche enden ergebnislos.
Bei der Zusammenkunft Kaiser Wilhelm II. und Zar Nikolaus II. am 4. Juli betonen beide die deutsch-russische Freundschaft.
1914
Mit der Kriegserklärung gegen Russland tritt das Deutsche Reich am 1. August in den Ersten Weltkrieg ein.
Am 3. August wird Frankreich der Krieg erklärt.
1918
Zuerst kommt es zu den Januarstreiks und zu einer Osterbotschaft des Kaisers, in der er Reformen ankündigt.
Die Novemberrevolution findet statt. Wilhelm II. muss daraufhin abdanken.
Gliederung des Deutschen Reiches
Siehe auch
Weblinks
Literatur
- Volker Ullrich: Die nervöse Großmacht: Aufstieg und Untergang des deutschen Kaiserreichs 1871-1918, 5. Aufl., Frankfurt am Main, 2004 ISBN 3-596-11694-5
- Hirschfelder, Heinrich/Nutzinger, Wilhelm: Das Kaiserreich 1871-1918, 2.Auflage, Bamberg 1999, ISBN 3766146327