Binnen-I
Als Binnen-I (auch Majuskel-I oder Versalien-I) bezeichnet man den Buchstaben I, wenn er innerhalb eines Wortes als Großbuchstabe zwischen Kleinbuchstaben vorkommt (Binnenmajuskel), beziehungsweise bei reiner Großschreibung ein Kleinbuchstabe. Das Binnen-I soll in der deutschen Sprache bei Bezeichnungen von Personengruppen explizit sowohl weibliche als auch männliche Gruppenangehörige erkennbar machen (Splitting), ohne beide Genera ausschreiben oder das generische Maskulinum verwenden zu müssen; beispielsweise in der Form „LehrerInnen“ statt „Lehrerinnen und Lehrer“. In diesem Kontext wird auch die Großschreibung anderer Buchstaben diskutiert, die seltener vorkommen, wie etwa „eineN verständnisvolleN geduldigeN LehrerIn“.[1] Zum Diskurs des Binnen-I in der deutschen Rechtschreibung siehe den gleichlautenden Abschnitt Deutsche Rechtschreibung.
Geschichtliche Entwicklung
Die Erstverwendung wird Christoph Busch zugeschrieben, der 1981 in einem Buch über Freie Radios von „HörerInnen“ schrieb, im Gegensatz zum damals üblichen „Hörer/innen“. Busch beschrieb seine Erfindung als „Geschlechtsreifung des ‚i‘ und sein Auswachsen zum ‚I‘ infolge häufigen Kontakts zum langen ‚Schrägstrich‘.“ Als nächstes wurde es 1983 in einem Flugblatt des Radio LoRa aus Zürich verwendet. Die Wochenzeitung WOZ griff das Binnen-I erstmals in einem Bericht über dieses Radio auf und führte es im Dezember 1983 als offizielle Schreibweise für alle Personenbezeichnungen ein. Bis heute wird es dort recht konsequent verwendet. Der damalige taz-Redakteur Oliver Tolmein führte die Binnen-I - Variante 1989 bei seiner Zeitung ein. Die Redaktion nahm es dankbar als Ersatz für den Schrägstrich auf, verwendete es aber weniger konsequent als die WOZ. Es war Konsens, dass alle so schreiben durften wie es ihnen gefiel, was dazu führte, dass Frauen mehrheitlich das Binnen-I verwendeten, während viele Männer im alten Stil weiterschrieben. Nach Ute Scheub wenden in der taz auch Frauen das Binnen-I wieder seltener an. Die einen, um nicht als Feministinnen zu gelten, die anderen, um als überzeugte Feministinnen nicht als „altbacken“ zu gelten.[2][3]
Begründungen für und gegen die Verwendung des Binnen-I
Pro
Bei Anwendung des generischen Maskulinums rücken weibliche Personen im Bewusstsein der Leserschaft häufig in den Hintergrund. Das Binnen-I soll im Deutschen wie andere Formen der geschlechtergerechten Schreibweise die Sichtbarmachung von Frauen durch deren Miterwähnung gewährleisten. Durch Verwendung von Beidnennungen wie dem Binnen-I wird die Beteiligung von Frauen an den jeweiligen Personengruppen sprachlich deutlich gemacht. Es ist ein linguistisches Mittel, die tatsächliche Geschlechterbeteiligung sprachlich genauer abzubilden.[4]
In Studien wurde festgestellt, dass durch Verwendung des „Binnen-I“ beide Geschlechter gedanklich vermehrt einbezogen werden. Dieser Effekt ist beim Binnen-I im Vergleich zu Doppelnennungen stärker ausgeprägt.[5] Ein Vorteil des Binnen-I liegt in der Kürze und Einheitlichkeit der Schreibweise. Im Plural wird es von Befürwortern als geeignete Alternative zu anderen, längeren Formen der geschlechtergerechten Schreibweise gesehen.[6] Insbesondere beim Verfassen von Protokollen, kurzen Mitteilungen und Aktennotizen – Schriftarbeiten von wenig Umfang – gilt es im Kontext einer geschlechtergerechten Formulierung als bequemes Mittel.[4]
Der feministischen Linguistik und der feministisch orientierten Sozialpsychologie zufolge sei die Verwendung einer Bezeichnung wie „die Busfahrer“ an sich sexistisch, weil damit überwiegend Männer assoziiert würden. Gemäß der gängigen Sprachauffassung ist der Satz: „Mädchen sind die besseren Schüler“ sinnvoll, da das Wort „Schüler“ sowohl Mädchen als auch Jungen bezeichnet. Das Genus ist im Deutschen oft nicht mit dem Sexus des Bezeichneten kongruent. Nach Auffassung der feministischen Linguistik ist der Beispielsatz aber inakzeptabel. Formulierungen, in denen Schülerinnen zu „Schülern“ gemacht würden, sind nach der feministischen Linguistik generell abzulehnen (vgl. hierzu den sogenannten „feministischen Imperativ“: „Bezeichne nie eine Frau, einschließlich dir selbst, mit einem grammatischen Maskulinum.“).[7] Folglich dürfe das Wort „Schüler“ nur als spezifisches Maskulinum benutzt und verstanden werden (als Wort, das sich nur auf Jungen bezieht). Die Formulierung: „Mädchen sind die besseren Schülerinnen“ sei ebenso falsch, da durch den Begriff „Schülerinnen“ die Jungen als Vergleichsgruppe ausgeschlossen werden. Richtig sei der Satz: „Mädchen sind bessere Schülerinnen, als Jungen Schüler sind“, der aber umständlich formuliert ist. Mit der Schreibweise mit Binnen-I („Mädchen sind die besseren SchülerInnen.“) findet sich nach Meinung der meisten Feministinnen und Feministen eine elegante Lösung.
Kontra
Kritiker bemängeln an der konsequenten Umsetzung unter anderem, dass das Binnen-I beim Vorlesen als weibliche Form wahrgenommen werde. Durch diese Schreibung würden nicht beide Geschlechter erwähnt, sondern eine Feminisierung erzeugt. In der Praxis sei die Anwendung nicht konsequent umsetzbar, da eine Fülle von Rechtschreibproblemen entstehen können.
Wenn das Binnen-I beim Vorlesen durch einen Glottisschlag kenntlich gemacht wird, müssten Zuhörer konzentriert erfassen, ob dieser Laut in einem Wort vorkommt, um einen female bias („einseitige feminine Neigung“) zu vermeiden. Zudem werde besonders bei längeren Texten dieser Laut häufig übergangen oder überhört, sodass nur noch die weiblichen Formen ausgesprochen und wahrgenommen werden.
Nach Meinung einiger Kritiker werden in Texten zwar positiv oder „weiblich“ konnotierte Personenbezeichnungen mit Binnen-I geschrieben, negativ oder „männlich“ konnotierte (wie „VerbrecherIn“, „MörderIn“ oder „TerroristIn“) jedoch seltener, was dem Grundgedanken der feministischen Linguistik widerspreche, Frauen überall in der Sprache sichtbar zu machen. Eine konsequente Umsetzung müsse deshalb auch das Splitten negativer Begriffe beinhalten.
Ein Nachteil des Binnen-I wie auch anderer Formen der Feminisierung durch das Splitten bestehe darin, dass sie nicht konsequent verwendet werden können. Dies betrifft Wörter, deren Femininum durch Verkürzung der männlichen Form gebildet wird (Beispiel: mask. „Weltverbesserer“, aber fem. „Weltverbesserin“ statt „Weltverbessererin“, also nicht „WeltverbessererIn“), oder deren Maskulinum nicht durch bloßes Anhängen des Suffixes -in ins Femininum gewandelt werden kann. (Beispiel: „ArztIn“ ist falsch, weil das Femininum „Ärztin“ lautet; „ÄrztIn“ ist falsch, weil das Wort „Ärzt“ nicht existiert.)
Da in vielen gängigen Schrifttypen das große I und kleine L gleich aussehen, entstehen typografische Problemfälle wie „PolInnen“.[8]
Ein weiteres Problem entsteht bei zusammengesetzten Hauptwörtern: Beim Wort „Bürgermeisterkandidat“ müsste bei konsequenter Umsetzung – da es sowohl Bürgerinnen als auch Meisterinnen gibt – die geschlechtergerechte Form „BürgerInnenmeisterInnenkandidatIn“ lauten.
Grundsätzliche Argumente
Bei Sehschwäche und bei flüchtigem Lesen kann das große <i> für ein kleines <L> gehalten werden.
In Studien, in denen Versuchspersonen aufgefordert wurden, Personenbeispiele zu nennen, wurde gezeigt, dass Bezeichnungen mit Binnen-I eher wie ein Femininum verarbeitet werden und damit auf den gedanklichen Einbezug von Frauen oder Männern einen dem generischen Maskulinum umgekehrten Effekt haben.[9][10] Lisa Irmen bewertet das Binnen-I daher als ebenfalls im Vergleich zum generischen Maskulinum ebenfalls nicht „geschlechtergerecht“.[11]
Kritiker stellen schließlich die Grundannahmen der feministischen Linguistik in Frage, die auch dem Binnen-I zugrunde liegen. In der deutschen Sprache herrsche keine Genus-Sexus-Kongruenz, das heißt, dass das grammatikalische Geschlecht keine Aussage über das natürliche Geschlecht einer Person mache, zumal es in der deutschen Sprache als drittes Geschlecht noch das Genus Neutrum gebe (vgl. „das Mädchen“, „das Kind“). Die diversen Varianten des Splittings schüfen erst die Trennung, die sie eigentlich beseitigen wollten.[12] Diese Aussage wird von Vertreterinnen feministischer Sprachreformen kritisiert. Sie bewerten die deutsche Sprache als männerzentriert und frauenfeindlich. Dass Frauen in männlichen Formen mitgemeint sind, sei keine ausreichende Argumentation.[13] Die Publikation zweier Studien über Pädagogische Hochschulen sowie die Johannes Kepler Universität Linz stellen im Zusammenhang mit der Verwendung des Binnen-I und anderer geschlechtssensiblen Schreibweisen die Frage in den Raum, ob das Binnen-I auch teilweise pro forma angewandt werde, um damit eine frauenfreundliche Haltung zu suggerieren, die der Schreiber in Wirklichkeit gar nicht einnehme.[14]Marianne Pitzen, Künstlerin und Leiterin des Frauenmuseums in Bonn, sieht in dem Binnen-I eine interessante sprachliche Zwischenlösung. Das Binnen-I wird ihrer Meinung nach so lange existieren, bis eine bessere Sprachvariante – zum Beispiel ohne lange Endungen – entwickelt sein wird.[15]
Alternativen
Die Queer-Theorie kritisiert grundsätzlich die Postulierung bzw. Bestätigung der absoluten Zweigeschlechtlichkeit durch das Binnen-I. Als Ausweg wird der Gender Gap („Schüler_innen“) gesehen, welcher aber auch mit dem Binnen-I kombiniert werden kann („Schüler_Innen“). Auch wird, vor allem im Internet, der Asterisk (*) verwendet, um als Zeichen, welches sonst kaum im Schriftbild anzutreffen ist und auffälliger als der Unterstrich scheint, direkter auf die Thematik hinzuweisen.[16]
Deutsche Rechtschreibung
Insbesondere Gegner des Binnen-I argumentieren damit, dass dieses weder den Regeln der unreformierten noch der reformierten deutschen Rechtschreibung entspreche.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung stellt auf seiner Website dar, dass das Binnen-I nicht gegen die deutsche Rechtschreibung verstößt, da es einen graphostilistischen Charakter habe und sich somit im Bereich der Textgestaltung bewege.[17]
Wörterbücher
Die Duden-Sprachberatung wertete zwar noch Anfang des Jahres 2001 in ihrem vierzehntäglichen Newsletter das Binnen-I als Verstoß „gegen die fuer das Deutsche geltende Regel, dass es Großschreibung nur am Wortanfang (eines Substantivs) geben kann“. Als Abhilfe wurde, „wenn Sie Frauen und Maenner in der Sprache gleich behandeln moechten“, empfohlen, Klammern oder einen Schrägstrich zu setzen, z. B. „Lehrer(innen)“ oder „Lehrer/-innen“, oder als höflichere Variante die Vollform, also „Lehrerinnen und Lehrer“ zu verwenden.[18]
Im aktuellen Duden (2009)[19] wird dargestellt, dass Großbuchstaben im Wortinnern „in bestimmten Kontexten gebräuchlich“ geworden sind „zur Vermeidung der Doppelnennung männlicher und weiblicher Formen“ und „zur Verwendung als gestalterisches Mittel zur Bezeichnung von Firmen, Produkten und Dienstleistungen“. Im Gegensatz zu 2001 (siehe oben) wird von der Dudenredaktion im Jahr 2009 eine derartige Schreibweise nicht mehr kategorisch als gegen die Rechtschreibung verstoßend angesehen. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass Großbuchstaben im Wortinnern „nicht Gegenstand der amtlichen Rechtschreibregelung“ sind, und dass „solche Schreibungen […] kontrovers diskutiert und für den allgemeinen Schreibgebrauch häufig abgelehnt“ werden. 2011 wurde im ersten Newsletter der Duden-Sprachberatung erneut festgestellt: „Die Verwendung des großen I im Wortinnern (Binnen-I) entspricht nicht den Rechtschreibregeln.“[20]
Nach Aussage von Wahrig (2009) entspricht das Binnen-I nicht den amtlichen Rechtschreibregeln.[21]
Im aktuellen Österreichischen Wörterbuch (ÖWB, 2009)[22] werden am Beispiel „Schüler/Schülerinnen“ als „Möglichkeiten, Personen beiderlei Geschlechts anzuführen“ verschiedene Varianten mit Klammer bzw. Schrägstrich sowie das Binnen-I dargestellt. Zu letzterem merkt die ÖWB-Redaktion an: „Das große I im Wortinneren wird im amtlichen Regelwerk nicht behandelt. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass der Gebrauch fehlerhaft ist.“ Zu allen Varianten ist abschließend hinzugefügt: „Von den Schreibenden ist zu bedenken, dass die einzelnen Möglichkeiten der Darstellung unterschiedlich bewertet werden.“
Praxis des Binnen-I-Gebrauchs
Statt „LehrerInnen“ beim Vorlesen in „Lehrerinnen und Lehrer“ aufzulösen, wird seltener auch die Aussprache Glottisschlag (kurze Pause) vor dem „I“ ausgedrückt.
verwendet: das Binnen-I wird durch einenIn einigen Publikationen wird anstatt des Binnen-I von der sogenannten „Generalklausel“ Gebrauch gemacht: Zu Beginn eines Textes wird die Feststellung getroffen, dass die (zumeist in der männlichen Form) gewählten personenbezogenen Bezeichnungen für beide Geschlechter gelten. Meist wird dies mit dem Hinweis verbunden, dass es die Lesbarkeit verbessere und dass ausdrücklich beide Geschlechter gemeint seien. Im deutschsprachigen Kontext seltener zu finden ist, dass die weibliche Form verwendet wird, aber beide Geschlechter gemeint sind.
Internationale Verwendung des Binnen-I
Basierend auf der Annahme, dass Änderungen in der Sprache zugleich Änderungen in der Realität bewirken, wird international auf die Notwendigkeit der sprachlichen Gleichberechtigung hingewiesen.[23][24]
Österreich
In Österreich gab es erstmals 1987 linguistische Empfehlungen zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern. In den letzten Jahren hat sich – vor allem in Gesetzestexten – die weiter oben beschriebene „Generalklausel“ mehr und mehr durchgesetzt. Seit den 1990er-Jahren wird das Binnen-I vermehrt vor allem in Bereichen der öffentlichen Verwaltung und der Universitäten verwendet. Es wird als eine unter mehreren Möglichkeiten (z. B. Beamtinnen und Beamte) zur, gesetzlich vorgeschriebenen, „geschlechtsneutralen“ Formulierung offizieller Schriftstücke (Personalnachrichten, Stellenausschreibungen u. a.) genannt.
Allerdings behindert das Binnen-I Blinde, Seh- und Hörbehinderte, wenn sie sich Texte vom Computer vorlesen oder über Braille-Terminal anzeigen lassen. Die Ministerien haben 2009 teilweise damit begonnen, ihre Internetauftritte diesbezüglich zu überarbeiten.[25]
Verwaltung und Gesetze
Auf Grundlage von Artikel 7 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz hat die Bundesregierung im Sinne des Gender Mainstreaming im Juli 2000, Mai 2001 und April 2002 Ministerratsvorträge beschlossen, denen zufolge sowohl dem Gender Mainstreaming-Konzept als auch dem geschlechtergerechten Sprachgebrauch in allen Ressorts besonderes Augenmerk zu schenken ist.[26]
Vortrag des Bundesministers für Soziale Sicherheit und Generationen, Herbert Haupt, an den Ministerrat: Geschlechtergerechter Sprachgebrauch (Abt. III/3 GZ 147.310/5-SG III/3/2001)[27], welcher als Ministerratsbeschluss verabschiedet wurde.[28]
Der „Leitfaden geschlechtergerechtes Formulieren“ des Arbeitskreises Gender Mainstreaming der Landesverwaltung von Niederösterreich vom Februar 2006 empfiehlt das Binnen-I für „Textarten, die durch begrenzte Länge gekennzeichnet sind“; so schreibt etwa die Kanzleiordnung für die niederösterreichischen Landesdienststellen in der Dienstanweisung 01-01/00-0150 vom 6. Juni 2005 vor, dass in Briefvordrucken die Form „BearbeiterIn“ zu verwenden ist.[29]
Das 1995 erlassene Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit hat die amtliche Kurzbezeichnung ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.
Unterricht und universitärer Gebrauch
Ein Merkblatt („Hinweise zur Manuskriptgestaltung und Zitierrichtlinien“) des Instituts für Germanistik der Universität Wien legte fest, „die grammatikalisch weibliche und männliche Form (z. B. Autor und Autorin) oder das große Binnen-I (z. B. AutorInnen) zu verwenden.“[30]
Sonstiges
Ab Juli 2004 wurden in Linz Zusatztafeln zu Verkehrsschildern mit dem Wortlaut „RadfahrerInnen“ angebracht.[31] In Wien wurde auf eine solche Beschilderung mit dem Hinweis auf die Verwendung von ohnehin geschlechtsneutralen Piktogrammen, die Fahrräder zeigen, verzichtet.
Schweiz
Der Leitfaden zur Deutschen Rechtschreibung der Schweizerischen Bundeskanzlei, der die Rechtschreibregelungen für in der Schweiz amtlicherseits verfassten Schriftstücke verbindlich vorgibt, schreibt zum Binnen-I: „Solche Binnengrossschreibungen sind nicht regulär. […] Die Sparschreibung kann in verkürztem Text (z. B. in einer Tabelle) sinnvoll sein, ist aber in einem normalen Fliesstext zu vermeiden.“ [32]
Die linke Zeitung WOZ verwendet das Binnen-I seit Dezember 1983 recht konsequent.
UNESCO
Im Jahr 1987 verabschiedete die UNESCO eine Resolution für einen nicht sexistischen Sprachgebrauch.[23] Dies führte zu den gleichnamigen Richtlinien für einen nicht-sexistischen Sprachgebrauch, herausgegeben 1993 von der Deutschen UNESCO-Kommission (siehe Weblinks). Neben Empfehlungen zum Gebrauch der weiblichen Form und des Binnen-I stellen die Richtlinien verschiedene Varianten geschlechtergerechter Sprache vor.
Literatur
- Martin Heinrich, Erika Hasenhüttl, Angelika Paseka: Mit dem großen „I“ die Frauen betrügen? Zwei Studien zum geschlechtersensiblen Sprachgebrauch in tertiären Bildungseinrichtungen Österreichs. Monsenstein und Vannerdat, Münster 2008, ISBN 978-3-86582-596-4.
Weblinks
- Oliver Tolmein: Ein Zeichen erfreulichen Eigensinns, Untergegangen in der Rechtschreibdebatte: Was wird aus dem Binnen-I? In: taz, 11. September 2004.
- Heide Oestreich: Das Binnen-I und die taz – Die Erektion im Text In: taz, 7. März 2009.
- Marlis Hellinger, Christine Bierbach: Richtlinien für einen nicht-sexistischen Sprachgebrauch. Deutsche UNESCO-Kommission, 1993 (PDF; 46kb).
- Dagmar Lorenz: Die neue Frauensprache. Über die sprachliche Apartheid der Geschlechter. Zitiert nach Morgenwelt, April 1999.
- Friederike Braun: Mehr Frauen in die Sprache. 2000.
Einzelnachweise
- ↑ Werner Besch, Anne Betten, Oskar Reichmann, Stefan Sonderegger: Sprachgeschichte: ein Handbuch zur Geschichte der deutschen Sprache und ihrer Erforschung. In: Band 2 von Handbücher zur Sprach- und Kommunikationswissenschaft, 2. überarbeitete Ausgabe. 2. Auflage. De Gruyter, 2000, ISBN 978-3-11-015882-3, S. 2072.
- ↑ Ute Scheub, Gründungsmitglied und langjährige Redakteurin der taz: Der lange Marsch des großen „I“ durch die Institutionen. (PDF) Vortrag auf der Tagung „Sprachmächtig. 20 Jahre nach dem Binnen-I“, 20. Januar 2003. In: Gender-Training für Medienschaffende: Qualität durch Vielfalt, auf Journalistinnenbund.de mit allen Vorträgen der Tagung.
- ↑ Gisela Schoenthal: Impulse der feministischen Linguistik für Sprachsystem und Sprachgebrauch in: Werner Besch, Anne Betten, Oskar Reichmann, Stefan Sonderegger (Hrsg.): Sprachgeschichte: Ein Handbuch zur Geschichte der deutschen Sprache und ihrer Erforschung. 2. Teilband, 2. Auflage, Walter de Gruyter, 2000, ISBN 3-11-015882-5, S. 2071
- ↑ a b Universität Zürich: Leitfaden zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frau und Mann, April 2006, 4. Auflage, aufgerufen am 20.März 2012
- ↑ Sigrid Metz-Göckel, Marion Kamphans: Info-Papier No 3, Zum geschlechterbewussten Sprachgebrauch - BMBF-Projekt „Neue Medien in der Bildung – Förderbereich Hochschule“,Dortmund, Juli 2002, aufgerufen am 20.März 2012
- ↑ Claudia Mahs, Projektstelle für Gender-Studien in Forschung und Lehre: Geschlechtergerechte Sprache. (PDF)
- ↑ Bettina Jobin: Genus im Wandel. Dissertation, Stockholm 2004. S. 63 (PDF; 1,73MB)
- ↑ Focus: Das Binnen-I – von Frauen gemeuchelt? Abgerufen am 12. Januar 2011
- ↑ D. Stahlberg und S. Sczesny: Effekte des generischen Maskulinums und alternativer Sprachformen auf den gedanklichen Einbezug von Frauen. Psychologische Rundschau, Nr. 52, 2001, S. 131-140.
- ↑ Elke Heise: Sind Frauen mitgemeint? Eine empirische Untersuchung zum Verständnis des generischen Maskulinums und seiner Alternativen. Sprache & Kognition. Volume 19, 1-2. 2000
- ↑ Lisa Irmen: Diskriminierung und Sprache. Vortrag an der Universität Bern im November 2006. (PDF; 847 kB)
- ↑ Wolfgang Klein in „bild der wissenschaft", Februar 2007. Zitiert nach: wissenschaft.de: Kontrovers: Feministische Linguistik, abgerufen am 17. März 2009
- ↑ bild der wissenschaft", Februar 2007. wissenschaft.de: Kontrovers: Feministische Linguistik, abgerufen am 20. März 2012
- ↑ Weiber Diwan. Die feministische Rezensionszeitschrift. Ausgabe Herbst/Winter 2008. S.4]
- ↑ Nader Alsarras: Binnen-I: Großer Buchstabe, kleine Wirkung? in: Deutsche Welle, abgerufen am 20. März 2012
- ↑ Binnen-I, Unterstrich oder Sternchen?
- ↑ Ist das Binnen-I ein Rechtschreibfehler? Rat für deutsche Rechtschreibung, abgerufen am 7. Januar 2013.
- ↑ Duden: Newsletter vom 26. Januar 2001 Wie schreibt man's richtig?
- ↑ Dudenredaktion (Hrsg.): Duden 01. Die deutsche Rechtschreibung. Das umfassende Standardwerk auf der Grundlage der neuen amtlichen Regeln. 25. Auflage. Band 1. Bibliographisches Institut (Dudenverlag), Mannheim / Wien / Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, S. 56.
- ↑ Duden: Newsletter vom 7. Januar 2011 Beide Geschlechter richtig ansprechen Abgerufen am 12. Januar 2011
- ↑ Wahrig: Richtiges Deutsch leicht gemacht. wissenmedia Verlag, 2009, Abschnitt 604.1
- ↑ Otto Back, Herbert Fussy: Österreichisches Wörterbuch. Auf der Grundlage des amtlichen Regelwerks. Im Auftrag des BMUKK. 41. Auflage. ÖBV, Wien 2009, ISBN 978-3-209-06875-0, S. 861.
- ↑ a b Geschlechtergerechte Sprache: Empfehlungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft (PDF). Abgerufen am 12. Dezember 2009.
- ↑ [Unterrichtsprinzip Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern] (PDF). Abgerufen am 12. Dezember 2009.
- ↑ Wiener Zeitung: "Sie oder er ihn oder sie", 25. Juni 2009
- ↑ Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur: Rundschreiben: 2002-22 ; GZ 15.510/17-VII/B/2/02, Sprachliche Gleichbehandlung. Abgerufen am 12. Dezember 2009.
- ↑ Vortrag an Ministerrat: Geschlechtergerechter Sprachgebrauch (PDF). Abgerufen am 12. Dezember 2009.
- ↑ Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur: Sprachliche Gleichbehandlung. Abgerufen am 12. Dezember 2009.
- ↑ Leitfaden geschlechtergerechtes Formulieren, Arbeitskreis Gender Mainstreaming in der NÖ Landesverwaltung, Februar 2006, ISBN 3-85006-166-3, lfd.Nr. 166 (PDF; 1,61MB)
- ↑ Hinweise zur Manuskriptgestaltung und Zitierrichtlinien, Universität Wien, 2002 (PDF; 28kb)
- ↑ 100 neue „weibliche“ Zusatztafeln, orf.at, 20. Juli 2005
- ↑ Schweizerische Bundeskanzlei: Leitfaden zur deutschen Rechtschreibung 2008, Abschnitt Keine Binnen-Grossschreibung; vgl. des Weiteren Abschnitte 4.34 und 6.10 für Binnengrossschreibung in Eigenbezeichnungen