Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der bayerischen Gemeinde Güntersleben zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Güntersleben
- Kath. Pfarrkirche St. Maternus, Turm im Kern um 1200, Obergeschoss um 1602, Chor um 1400, Langhaus 1902 unter Beibehaltung der gotischen Südwand; mit Ausstattung. [Fl.Nr. 107/2]
- Kirch- und Friedhof. Um die Kirche Ringmauer der ehem. Kirchenburg; an der Nordmauer Grabsteine, 18. und 19. Jh. und Heiliges Grab, bez. 1756; im Kirchhof Bildstock mit
- Kreuzschlepper, bez. 1731; Friedhof; Friedhofkreuz, Anfang 19. Jh.; in Stützmauern Grabsteine und Spolien des 18. und 19. Jh.; Kreuzweg, 19. Jh. [Fl.Nr. 110]
- Vor Gramschatzer Straße 1. Altarnische, bez. 1749. [Fl.Nr. 204]
- Josef-Weber-Straße 2. Altes Rathaus mit Durchgang zum Kirchhof, auf der Innenseite Fachwerkobergeschoss, 17. Jh.; anschließend Pfarrhaus, Walmdachbau, 17. Jh.; Nische mit Figur des hl. Stephan 1757. [Fl.Nr. 106]
- Josef-Weber-Straße 4. Halbwalmdachhaus, bez. 1731; Nische von 1757 mit Marienfigur, 14. Jh. [Fl.Nr. 102]
- Langgasse 1. Bildnische und Kreuzigungsrelief, bez. 1833. [Fl.Nr. 93]
- Schönbrunnenstraße 19. Bildstock, bez. 1809. [Fl.Nr. 115]
- Vor Thüngersheimer Straße 68. Bildstock mit Kreuzigung, bez. 1529.
- Würzburger Straße 23. Über der Pforte Kreuzschlepper, Ende 18. Jh. [Fl.Nr. 1108]
- Wegkreuz, bez. 1830; Straße nach Gädheim. [Fl.Nr. 1025]
- Bildstock, Mitte 19. Jh.; Straße nach Gädheim. [Fl.Nr. 1025]
- Wegkreuz, bez. 1827; Straße nach Thüngersheim. [Fl.Nr. 4810]
- Wegkreuz, 18. Jh.; Straße nach Gramschatz. [Fl.Nr. 7512]
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Denis André Chevalley: Unterfranken. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band VI). Oldenbourg, München 1985, ISBN 3-486-52397-X, S. 63–87.
Weblinks
Commons: Cultural heritage monuments in Güntersleben – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Bayerischer Denkmalatlas (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das BLfD, erfordert JavaScript)