Fünfjahresplan

In Zentralverwaltungswirtschaften übliches Instrument der Planung volkswirtschaftlicher Aktivitäten
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Ein Fünfjahrplan war in der DDR der für fünf Jahre gedachte Plan für volkswirtschaftliche Aktivitäten, sowie für die Tätigkeit der Volkseigenen Betriebe (VEB). Er wurde von der Staatlichen Plankommission der DDR erarbeitet.