Die Diskussion über diesen Antrag findet auf der Löschkandidatenseite statt.
Hier der konkrete Grund, warum dieser Artikel nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen soll: Das ist kein gesetzlicher Begriff und hat daher nichts in den Recxhtskategorien der wikipedia verloren. Aljoscha 19:01, 1. Dez 2005 (CET) -- Aljoscha 19:01, 1. Dez 2005 (CET)
Der Ausdruck Scheinasylant bezeichnet abwertend einen Asylbewerber, der bei seinem Asylantrag wahrheitswidrig vorgibt, in seiner Heimat politischer Verfolgung ausgesetzt zu sein. Denn nur dann wird nach deutschem Asylrecht in Deutschland Asyl gewährt.
Im Asylverfahren wird der Wahrheitsgehalt der Angaben eines Asylbewerbers untersucht. Stellen sich dabei andere Motive für die Einreise heraus (zum Beispiel wirtschaftliche Not), wird dieser Asylbewerber in der Regel in sein Herkunftsland abgeschoben.
Siehe auch: Wohlstandsflüchtling