Mit Haftung wird im Recht allgemein die Verantwortlichkeit für ein bestimmtes Handeln oder auch Unterlassen bezeichnet, an die eine Rechtsfolge geknüpft ist.
Dabei unterscheidet man zwischen zwei Grundtypen, nämlich
- der vertraglichen Haftung, die in einem Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus den Vorschriften des Zivilrechts über die Haftung bei bestimmten Verträgen ergibt und
- der gesetzlichen Haftung, die keine vertragliche Beziehung voraussetzt, sondern sich direkt aus einem Gesetz ergibt, das die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit unmittelbar an ein im Gesetz näher beschriebenes Verhalten (meist die Verletzung des Rechts eines anderen) knüpft. Bekanntestes Beispiel hierfür ist die Schadensersatzpflicht für unerlaubte (deliktische) Handlungen nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Siehe auch: Schadensersatz, Deliktsrecht