Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Tarifverträge für im öffentlichen Dienst Beschäftigte in Deutschland
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Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten. Er löste für den Bereich der Bundesverwaltung und der Kommunen den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) sowie die parallel bestehenden Tarifverträge für Arbeiter des Bundes und der Gemeinden ab. Die Bundesländer sind derzeit an den Tarifverhandlungen nicht beteiligt, d. h. für Beschäftigte der Bundesländer gilt vorerst das bisherige Tarifrecht, insbesondere der BAT, weiter.

Der neue Tarifvertrag wurde am 13. September 2005 zwischen den öffentlichen Arbeitgebern Bundesinnenminister Otto Schily für den Bund und dem VKA - Vereinigung kommunaler Arbeitgeber und den Gewerkschaften ver.di und dbb - tarifunion abgeschlossen. Der TVöD setzt einen vorläufigen Schlusspunkt unter einen zweijährigen Verhandlungsmarathon zur Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst.

Prozessvereinbarung zur Modernisierung

Nachdem die bisherigen Tarifverträge für den öffentlichen Dienst nach Ansicht der Tarifvertragsparteien über die Jahrzehnte viel zu kompliziert geworden waren, haben sie in der Potsdamer Prozessvereinbarung im Januar 2003 eine grundlegende Modernisierung des Tarifsystems vereinbart.

Eine Lenkungsgruppe, vier allgemeine Gruppen (Mantel, Arbeitszeit, Bezahlung und Eingruppierung) und 5 besondere Gruppen (Verwaltung, Krankenhäuser, Sparkassen, Flughäfen und Entsorgung) wurden gebildet und haben über 25 Monate lang verhandelt.

Einigung auf neuen Tarifvertrag

Eine Einigung auf den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst erfolgte am 9. Februar 2005 bei den Potsdamer Tarifverhandlungen. Der neue TVöD wurde aber zunächst nur zwischen Bund (BMI) und Kommunen (VkA - Vereinigung kommunaler Arbeitgeber) einerseits und den Gewerkschaften ver.di und dbb - tarifunion andererseits abgeschlossen.

Die TdL – Tarifgemeinschaft deutscher Länder – unter dem Vorsitz des niedersächsischen Finanzministers Hartmut Möllring ist zunächst wegen der noch offenen Arbeitszeitfragen noch gegen eine Übernahme des TVöD.

Wesentliche Inhalte

Nach dem TVöD sollen alle Arbeitnehmer, also Angestellte und Arbeiter, zusammengefasst werden. Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst sieht eine neue Entgelttabelle mit 15 Entgeltgruppen und 6 Erfahrungsstufen vor.

Wesentliche Neuerungen des TVöD sind die Vereinheitlichung des Tarifrechts für Angestellte und Arbeiter, eine einheitliche Entgelttabelle auch für Beschäftigte in der Kranken- und Altenpflege, die Sicherung der Vergütungsgruppenzulagen z.B. für den Sozial- und Erziehungsdienst, eine leistungsabhängige Bezahlung (finanziert aus der Abschaffung der Kinderzulage und der Absenkung der Jahressonderzahlung), sowie die Sicherung bisheriger Besitzstände.

Durch den Wegfall der bisherigen familienbezogenen Entgeltbestandteile beinhaltet der TVöD voraussichtlich eine Reduzierung des Lohnniveaus im öffentlichen Dienst bei Neuverträgen. Es handelt sich auch um einen Paradigmenwechsel, weg von sozialen, familien- und altersbezogenen Tarifbestandteilen hin zu leistungsbezogener Entlohnung. Im Bereich der Entlohnung wird das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes somit an Regelungen der Privatwirtschaft angeglichen.

Grundzüge des TVöD

  • Die bisher getrennten Tarifverträge für Angestellte und Arbeiter/innen werden zu einem gemeinsamen neuen Tarifvertrag zusammengeführt und wesentlich reformiert
  • Schaffung einer neuen gemeinsamen Entgelttabelle mit insgesamt 15 Entgeltgruppen für Angestellte und Arbeiter
  • Die endgültige Entgeltordnung (Einordnung der einzelnen Berufe) wird bis 2008 erarbeitet
  • Überleitung und Strukturausgleiche für am 1.10.05 Beschäftigte sichern bisherige Einkommen
  • Nullrunden für die Jahre 2006 und 2007 konnten von verdi nicht verhindert werden.
  • Es erfolgen Einmalzahlungen in diesem Jahr zum 01.04., 01.07 und 01.10. in Höhe von je 100 € (also 300 Euro/Jahr)
  • Einmalzahlungen in den Jahren 2006 und 2007 erfolgen zum 01.04. und 01.07 in Höhe von je 150 €
  • Einmalzahlungen für Auszubildende: je 100 Euro am 1. Juli 2005, 2006 und 2007
  • Urlaubsgeld und Zuwendung (Weihnachtsgeld) werden in den Jahren 2005 und 2006 auf der bisherigen Grundlage gezahlt. Sie werden zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst, die je nach Vergütungsgruppe zwischen 60 und 90 % eines Monatsbetrags liegt
  • Ortszuschläge für bis zum 31.12.2005 geborene Kinder bleiben erhalten; danach spielen hinzu kommende Kinder keine Rolle im Tarifgefüge mehr (nur noch Besitzstandswahrung)
  • Ab 2007 wird eine variable leistungsbezogene Bezahlung zunächst in Höhe von einem Prozent eingeführt. Dieses eine Prozent geht in einen Topf, der nach gemeinsam mit den Personalräten zu treffenden Regelungen ausgeschüttet wird und zwar immer so, dass der Topf, aus dem der Leistungsanteil gespeist wird, am Ende vollständig zur Ausschüttung kommt.
  • Erhalt der Unkündbarkeit
  • Die kommunalen Beschäftigten in den alten Bundesländern arbeiten weiterhin 38,5 Stunden in der Woche, die Beschäftigten beim Bund 39 Stunden. Die Tarifvertragspartner können sich auf regionaler Ebene darauf verständigen, die Wochenarbeitszeit auf bis zu 40 Stunden zu verlängern.
  • Arbeitszeitkonten sollen den Beschäftigten die Möglichkeit geben, souveräner über ihre Arbeitszeit zu bestimmen.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld

2005 und 2006 werden das Urlaubsgeld (255,65 Euro bzw. 332,24 Euro) und das Weihnachtsgeld in Höhe von 82,14 Prozent (Ost: 61,61 Prozent) ausgezahlt.

Von 2007 an gibt es nur noch eine "Jahressonderzahlung". Sie beträgt 90 Prozent für die Einkommensgruppen 1 bis 8, 80 Prozent für die Gruppen 9 bis 12 und 60 Prozent für die Gruppen 13 bis 15.

Außerdem wird die "Jahressonderzahlung" dynamisiert, das heißt, sie steigt entsprechend den Erhöhungen in der Entgelttabelle.

Weitere Entwicklung

Die neuen Eingruppierungsmerkmale sollen noch bis Oktober 2006 ausgehandelt werden und erst ab 1. Januar 2007 in Kraft treten. Bis dahin wird noch nach der alten BAT-Systematik eingruppiert und dann in die neuen TVöD Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen umgruppiert.

Viele Details müssen nach dem 1. Oktober 2005 zwischen Arbeitgebern und Personalräten weiter ausgehandelt werden, so Fragen der zeitlichen Lage der Arbeitszeit und der Vergabe von Leistungsprämien.

Siehe auch

öffentlicher Dienst, Personalvertretung, Tarifvertrag, Tarifvertragsrecht, Gewerkschaft, Ver.di, Bundesangestelltentarifvertrag

  • bmi.de - Pressemeldung und Gegenüberstellung der wichtigsten Änderungen.
  • monster.de - Überblickinfos zum TVöD.