Konstanzprüfung
Unter der Konstanzprüfung versteht man eine Überprüfung von Bezugswerten im Rahmen der Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik, der nuklearmedizinischen Diagnostik und der Strahlentherapie. Es ist in jeweiligen nationalen Bestimmungen[1][2] festgelegt, welche Parameter zu prüfen sind, welche Grenzwerte einzuhalten sind, welche Prüfverfahren anzuwenden und welche Prüfkörper zu benutzen sind. Die Bezugswerte der Konstanzprüfung werden bei der (Teil-)Abnahmeprüfung mit Messmitteln des Betreibers festgelegt.
Konstanzprüfung in der Radiologie
Die Konstanzprüfung ist für Deutschland in der mehrteiligen DIN 6868 für verschiedene Anwendungsbereiche definiert. Folgende Normteile sind verfügbar (Stand 2012):
- Teil 1: Allgemeines
- Teil 2: Konstanzprüfung der Filmverarbeitung
- Teil radiographie 3: Konstanzprüfung bei Direkt
- Teil 4: Konstanzprüfung an medizinischen Röntgeneinrichtungen zur Durchleuchtung
- Teil 5: Konstanzprüfung in der zahnärztlichen Röntgenaufnahmetechnik
- Teil Mammographie 7: Konstanzprüfung an Röntgen-Einrichtungen für
- Teil kinematographie 11: Konstanzprüfung des Aufzeichnungssystems und der Kamera in der Röntgen
- Teil Vornorm) 12: Konstanzprüfung an Bilddokumentationssystemen (
- Teil 13: Konstanzprüfung nach RöV bei Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfänger-Systemen
- Teil 55: Abnahmeprüfung an medizinischen Röntgen-Einrichtungen; Funktionsprüfung der Filmverarbeitung (Vornorm)
- Teil 56: Abnahmeprüfung an Bilddokumentationssystemen
- Teil 57: Abnahmeprüfung an Bildwiedergabegeräten (Vornorm)
- Teil 58: Abnahmeprüfung an medizinischen Röntgeneinrichtungen der Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfängersystemen (Vornorm)
- Teil 150: Abnahmeprüfung nach RöV an medizinischen Röntgeneinrichtungen für Aufnahme und Durchleuchtung (Norm-Entwurf)
- Teil 151: Abnahmeprüfung nach RöV an zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen; Regeln für die Prüfung der Bildqualität nach Errichtung, Instandsetzung und Änderung
- Teil 152: Abnahmeprüfung an Röntgen-Einrichtungen für Mammographie (Vornorm)
- Teil 152: Abnahmeprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für Film-Folien-Mammographie (Norm-Entwurf)
- Teil 157: Abnahme- und Konstanzprüfung nach RöV an Bildwiedergabesystemen in ihrer Umgebung (Norm-Entwurf)
- Teil 159: Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie nach RöV
- Teil 160: Qualitätsanforderungen für Befundaufnahmen auf nichttransparenten Medien in der zahnärztlichen Röntgendiagnostik
- Teil 161: Abnahmeprüfung nach RöV an zahnmedizinischen Röntgeneinrichtungen zur digitalen Volumentomographie (Norm-Entwurf)
- Teil 162: Abnahmeprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie (Norm-Entwurf)
Weitere Vorschriften zur Durchführung von Konstanzprüfungen in der Radiologie finden sich in der Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL).[3]
Für die Konstanzprüfungen haben die Ärztekammern ein Leitfaden herausgegeben (Wegweiser Radiologie Stand 2012) [4]
Konstanzprüfung in der Nuklearmedizin
Die Konstanzprüfung ist für Deutschland in der mehrteiligen DIN 6855 für verschiedene Anwendungsbereiche definiert. Folgende Normteile sind verfügbar (Stand 2012):
- Teil 1: In-vivo- und In-vitro-Messplätze
- Teil Szintigraphie und zur Einzel-Photonen-Emissions-Tomographie mit Hilfe rotierender Messköpfe 2: Konstanzprüfung von Einkristall-Gamma-Kameras zur planaren
- Teil Szintigraphie und zur Einzel-Photonen-Emissions-Tomographie mit Hilfe rotierender Messköpfe (Normentwurf 2011) 2: Konstanzprüfung von Einkristall-Gamma-Kameras zur planaren
- Teil Positronen-Emissions-Tomographen (PET) 4: Konstanzprüfung von
- Teil 11: Aktivimeter
Konstanzprüfung in der Strahlentherapie
Vorlage:Infobox Din Vorlage:Infobox Din Vorlage:Infobox Din Vorlage:Infobox Din Vorlage:Infobox Din Die Konstanzprüfung ist für Deutschland je nach Anwendungsgebiet in verschiedenen Normen beschrieben. Folgende Normen und Normteile sind verfügbar (Stand 2012):
- DIN 6846-5: Konstanzprüfungen apparativer Qualitätsmerkmale
- DIN 6847-5: Konstanzprüfungen von Kennmerkmalen
- DIN 6847-5: Konstanzprüfungen von Kennmerkmalen (Normentwurf 2011)
- DIN 6847-6: Elektronische Bildempfänger (EPID) - Konstanzprüfung
- DIN 6853-5: Konstanzprüfung apparativer Qualitätsmerkmale
- DIN 6873-5: Konstanzprüfungen von Qualitätsmerkmalen
- DIN 6875-2: Perkutane stereotaktische Bestrahlung - Konstanzprüfungen
- DIN 6875-4: Fluenzmodulierte Strahlentherapie - Konstanzprüfungen
Weitere Vorschriften zur Durchführung von Konstanzprüfungen in der Nuklearmedizin und Strahlentherapie finden sich in der Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“.[5]
Einzelnachweise
- ↑ Röntgenverordnung bei juris
- ↑ Strahlenschutzverordnung bei juris
- ↑ Richtlinie zur Durchführung der Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung oder Behandlung von Menschen nach den §§ 16 und 17 der Röntgenverordnung- Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) -
- ↑ Wegweiser Radiologie Leitfaden für die Konstanzprüfung von der Ärztekammer
- ↑ Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin (PDF-Datei; 841 kB)