Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

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Die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) regelt in Deutschland die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die in Fertigpackungen an den Endverbraucher abgegeben werden.

  • Fertigpackungen sind Packungen, die in Abwesenheit des Verbrauchers befüllt und verschlossen wurden
  • Endverbraucher sind alle Haushalte. Ihnen gleichgestellt sind Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung
Basisdaten
Titel: Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln
Kurztitel: Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
Abkürzung: LMKV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht, Lebensmittelrecht
Fundstellennachweis: 2125-40-25
Ursprüngliche Fassung vom: 22. Dezember 1981
(BGBl. I S. 1625, 1626)
Inkrafttreten am: 3. August 1984
Neubekanntmachung vom: 15. Dezember 1999
(BGBl. I S. 2464)
Letzte Änderung durch: Art. 2 VO vom 21. Mai 2012
(BGBl. I S. 1201, 1203)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Juni 2012
(Art. 6 VO vom 21. Mai 2012)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
Elemente der Kennzeichnung auf einer Mehlpackung

Daher gilt die LMKV nicht für Packungen, die an gewerbliche Weiterverarbeiter verkauft werden – das sind z. B. Bäckereien, Konditoreien, Teigwaren- oder Pizzahersteller.

Ausgenommen sind Packungen, deren Oberfläche kleiner als 10 cm² ist.

Elemente der Kennzeichnung

  1. die Verkehrsbezeichnung
  2. der Name oder die Firma und die Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder Vertreibers
  3. das Verzeichnis der Zutaten (in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung – ohne Mengenangabe)
    1. Quid-Regel – Mengenangabe doch erforderlich, wenn eine Zutat besonders hervorgehoben wird durch Wort oder Bild
  4. das Mindesthaltbarkeitsdatum oder, bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, das Verbrauchsdatum
  5. die Mengenangaben/Füllmenge

Seit dem 25. November 2005 müssen in der EU auch Allergene in Lebensmitteln gekennzeichnet werden. Siehe Allergenkennzeichnung. (s.a. [1])

Ausblick

Im November 2011 wurde die neue „Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV)“ der EU im Amtsblatt verkündet (VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011). Die LMIV ist in allen Mitgliedsstaaten der EU ab 13. Dezember 2014 verbindlich zur Anwendung vorgeschrieben und löst dann die nur in Deutschland gültige LMKV ab.[2]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Europäische Richtlinie zur Allergenkennzeichnung umgesetzt
  2. Verordnungstext der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES (PDF)