Lohnarbeit
Lohnarbeit bezeichnet menschliche Arbeit unter Bedingungen freier Arbeitsmärkte in einer Marktwirtschaft. Sie wird nach vertraglichen Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entgolten.

Lohnarbeit in der marxistischen Theorie
Der Begriff wird im Marxismus verwendet, um die Lage der Arbeiterklasse zu kennzeichnen: Diese besitze als Ware, mit der sie regelmäßig wirtschaften könne, nur ihre eigene Arbeitskraft und keine Produktionsmittel. Sie müsse ihren Lebensunterhalt vom Verkauf dieser Arbeitskraft gegen „Arbeitsentgelt“ (Lohn) bestreiten. Aus Sicht des Kapitalisten rentiere sich der Kauf von Arbeitskraft und anderer Produktionsmittel nur, wenn anschließend durch den Verkauf der produzierten Güter mehr Geld eingenommen wird, als ursprünglich für Arbeitskraft und Produktionsmittel verausgabt wurde. Da die Arbeiter vom Verkauf ihrer Arbeitskraft leben müssen und die Kapitalistenklasse ein dauerhaftes Angebot an Arbeitskräften benötigt, werden im Durchschnitt Lohnverträge abgeschlossen, die die Reproduktionskosten der Arbeitskraft decken. Dies geht einher mit der Arbeitswertlehre, wonach alle Waren sich gegenseitig tauschen im Verhältnis zur gesellschaftlich notwendigen Arbeitszeit, die zu ihrer Herstellung notwendig ist. Dies bedeutet, dass nur die Arbeit wertschaffend ist. Die Differenz zwischen dem Wert der Arbeitskraft (Lohn, variables Kapital), die von den „freien“ Lohnarbeitern verkauft wird, und dem insgesamt geschaffenen Wert, eignet sich der Kapitalist als Mehrwert an. Maschinen, Arbeitsmaterial usw. übertragen als konstantes Kapital nach der Arbeitswertlehre anteilsmäßig nur die schon in ihm vergegenständlichte Arbeitszeit. Aus der exploitierten Arbeit ergibt sich daher der gesamte Profit der Kapitalistenklasse.
Es ergeben sich damit laut Marx drei Dimensionen der Ausbeutung der Lohnarbeiter durch die Kapitalisten:
- Produktion: Die Beschäftigung von Lohnarbeitern rentiert sich nur, wenn von den produzierten Gütern ein Teil, das Mehrprodukt, bei den Kapitalisten verbleibt.
- Arbeitszeit: Die Beschäftigung von Lohnarbeitern rentiert sich nur, wenn die Lohnarbeiter nicht nur zur Erstellung der von ihnen selbst benötigten Produkte arbeiten (notwendige Arbeitszeit), sondern darüber hinaus unentgoltene für die Kapitalisten (Ausbeutung). Allerdings ist im Kapitalismus diese Unentgeltlichkeit verschleiert, nicht ohne weiteres sichtbar, da der Lohn vordergründig die ganze Arbeitszeit abdeckt.
- Wert: Die Beschäftigung von Lohnarbeitern rentiert sich nur, wenn von dem geschaffenen Wert ein Teil als Mehrwert bei den Kapitalisten verbleibt.
Als „doppeltfreie Lohnarbeit“ bezeichnet Marx die nach der siegreichen bürgerlichen Revolution entstandene Lage der Arbeiter, die nach Gewinn der Bürgerrechte ihre Arbeitskraft auf dem freien Markt anbieten und ihren Lohn frei aushandeln mussten. Der Begriff soll ironisch auf den Doppelcharakter der Freiheit hinweisen, dem sie ausgesetzt wurden. Durch die Befreiung von den feudalistischen und ständischen Fesseln hätten sie zwar etwas mehr bürgerliche Rechte hinzugewonnen. Sie seien jedoch auch von jedem Eigentum an Produktionsmitteln „befreit“ (enteignet) worden. Damit seien sie unter frühkapitalistischen Produktionsverhältnissen gezwungen worden, sich in „Lohnsklaverei“ zu begeben.
Lohnarbeit in der Wirtschaftswissenschaft
In der Wirtschaftswissenschaft erscheinen Lohnarbeiter als Arbeitnehmer, die Stellenangebote der Arbeitgeber wahrnehmen und mit diesen Arbeitsverträge mit meist festen Entlohnungen eingehen. Bis zur Einführung des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen in Deutschland im Jahre 1999 wurden sie noch als „abhängig Beschäftigte“ bezeichnet. Marxistische Kritiker sehen in der neuen Bezeichnung eine Verkehrung der tatsächlichen Verhältnisse, wonach Arbeiter ihre Arbeitskraft gäben, während Unternehmer diese nähmen und im Ergebnis des Produktionsprozesses daraus Profite schöpften.
Lohnarbeit in der Wirtschaftspraxis
Im praktischen Wirtschaftsleben kann der Begriff Lohnarbeit noch eine andere Bedeutung haben: Unternehmen lassen mitunter außerhalb des Betriebs gegen Lohn eine Arbeit verrichten. In den Büchern des Unternehmens wird dies dann als „in Lohnarbeit hergestellt“ oder ähnlich bezeichnet.
Der auftraggebende Unternehmer übergibt das zu bearbeitende oder zu verarbeitende Material einem Subunternehmer, der diese Arbeiten aufgrund eines Werkvertrags[1] durchführt und dann Werklohn bekommt. Das Subunternehmen bekommt vom Auftraggeber Pläne und/oder ein Muster des zu fertigenden Teils. Der Subunternehmer benutzt dann seine eigene Produktionsstätte, Maschinen, Geräte und Belegschaft um die Teile zu fertigen, manchal auch mit Leihmaschinen. Der Subunternehmer haftet nur für die Qualität seiner Arbeit, nicht für Materialfehler. Manchmal sind das auch Scheinselbständige, die ihren Lohn brutto ausgezahlt erhalten und dann sich selbst versichern und Steuern zahlen müssen. Wenn man bei einer Internet-Suchmaschine den Begriff „Lohnarbeit“ eingibt, kann man Betriebe finden, die solche Dienstleistungen oder eben Lohnarbeiten anbieten.
Es ist Sache der Betriebswirtschaft festzustellen, ob es vorteilhafter ist, bestimmte Arbeiten im eigenen Betrieb durchzuführen oder durch einen Werkvertragspartner durchführen zu lassen. Betriebe mit freier Kapazität können diese durch Annahme von Lohnarbeit besser auslasten und so aufgrund von Kalkulation mit Teilkostenrechnung oft günstiger arbeiten.
Beispiele:
- Hersteller X hat die Kunststoffteile von Wäscheklammern gegossen und die Drähte zu Spiralfedern gedreht. Er gibt diese Einzelteile sowie Verpackungsmaterial an Y (z. B. eine Behindertenwerkstatt oder eine Justizvollzugsanstalt), wo jeweils zwei symmetrische Kunststoffteile in eine Spiralfeder gesteckt werden und diese Klammern dann auf Pappdeckel geklemmt und in Kartons verpackt werden. X erhält das Fertigprodukt zurück, zahlt Y für die geleistete Arbeit (= Lohnarbeit) einen bestimmten Lohn und verkauft die Ware an seine Kunden. Y hat dann für X „in Lohnarbeit gefertigt“.
Oder:
- Bekleidungseinzelhändler A bietet seinen Kunden den Service, an bei ihm gekauften Kleidungsstücken Hosenbeine, Jackenärmel, Röcke usw. gegen einen bestimmten Aufpreis auf die passende Länge kürzen zu lassen. Wenn nicht ein(e) Mitarbeiter(in) von A diese Änderungsarbeiten durchführt, gibt A die Ware an die Änderungsschneiderei B, die diese (Lohn-)Arbeiten durchführt, die Ware an A zurückgibt und von diesem für die Änderungsarbeiten bezahlt wird. A berechnet seinen Kunden diese „in Lohnarbeit durchgeführten“ Änderungen weiter.
Geschichte der Lohnarbeit
Altertum
Die folgenden Informationen entstammen vorwiegend dem Lexikon der Antike[2]. Bereits in den mesopotamischen Hochkulturen war Lohnarbeit üblich. Lohnarbeiter wurden hier noch mit Naturalien - in Griechenland bereits mit Geld - bezahlt, verwendet wurden sie vor allem in der Landwirtschaft, genauer im Ackerbau.
Im antiken Griechenland, sowie im antiken Rom lastete ein Großteil der schweren und eintönigen Arbeit - etwa auf Äckern, in Bergwerken und Steinbrüchen, in Werften, als Bauarbeiter, Transportarbeiter, als Ruderer, als handwerkliche Hilfsarbeiter, usw. - auf den Schultern zweier Gesellschaftsgruppen:
- Sklaven - sie wurden (mit Ausnahmen) von ihren Besitzern als verkaufbare und rechtslose Gegenstände, als bloße Hilfsmittel zur Arbeitsverrichtung angesehen
- Lohnarbeiter - sie waren im Gegensatz zu den Sklaven juristisch gesehen zwar frei, ökonomisch gesehen – mangels des Besitzes an Produktionsmitteln und Boden – allerdings dazu gezwungen, ihre Arbeitskraft an die Besitzenden zu verkaufen
Sklaven, wie auch Lohnarbeiter wurden oft in großen Massen eingesetzt. So arbeiteten in einem Bergwerk oft mehr als 1000 von ihnen, ebenso viele auf den Äckern eines einzigen Großgrundbesitzers. Die Lohnarbeiter wurden meist im Tagelohn bezahlt. In der Landwirtschaft war die Saisonarbeit zur Erntezeit üblich. Zwischen Lohnarbeitern und Sklaven bestand wohl eine gewisse Konkurrenz, dort wo die noch billigeren Sklaven den Lohnarbeitern ihre Arbeitsplätze (etwa als Ruderer) kosten konnten. In Rom sind die Lohnarbeiter, als besitzlose Freie, zu einem Großteil mit den sogenannten Proletarii zu identifizieren. In Griechenland gehörten die Lohnarbeiter meist zum Stand der Theten. Zu den Lohnarbeitern zählten in der Antike häufig auch Schreiber, Gerichtsdiener, Marktaufseher, Lehrer, Ärzte usw.
Neuzeit
Siehe auch
Quellennachweis
- ↑ http://www.linksnet.de/de/artikel/28008
- ↑ Lexikon der Antike, Johannes Irmscher (Hg.), Digitale Bibliothek Bd. 18, Directmedia, Berlin 1999, S. 3346 (Artikel: Lohnarbeit)