Lerntherapie

spezielle pädagogisch-psychologische Förderung für Menschen mit Lern- und Leistungsstörungen
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Was ist integrative Lerntherapie?

Lerntherapie ist eine spezielle pädagogisch-psychologische Förderung für Menschen mit Lern- und Leistungsstörungen (LLS). Je nach Ausbildung und persönlicher Neigung integriert die Lerntherapeutin bzw. der Lerntherapeut Elemente aus der Gesprächs-, Verhaltens- und Gestalttherapie, der Suggestopädie, dem Neurolinguistischen Programmieren (NLP), der Heilpädagogik, Ergotherapie und Kinesiologie, speziellen PC-Lernprogrammen sowie Methoden, die dem Klienten aus dem Schulunterricht bekannt sind. Die Vielfalt der Vorgehensweisen orientiert sich an den Lernvoraussetzungen des Kindes, seinen Bedürfnissen, Schwierigkeiten und Stärken sowie an den gesetzten Zielen. Da Lerntherapie eine sehr individuelle Lehr- und Lernform ist, findet sie in Einzelförderung oder in Kleinstgruppen statt.

Unterschiede zur Nachhilfe

Nachhilfe eignet sich für Schüler/innen mit Wissenslücken in einzelnen Fächern, hervorgerufen durch versäumten Unterricht, eine "faule Phase" oder einen Wechsel in eine leistungsstärkere Klasse. Lerntherapie ist eine außerschulische Förderung für Schüler/innen, die trotz größter Mühen gravierende Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen haben. Eine lerntherapeutische Förderung schafft die grundlegenden Voraussetzungen für das Lernen. Sie hat einen ganzheitlichen Ansatz, der weit über den aktuellen Schulstoff hinausgeht. Neben den in der Schule üblichen Papier- und Bleistiftprogrammen kommen vielfältige, auf die Individualität des Klienten abgestimmte Methoden zum Einsatz.

Wer benötigt Lerntherapie?

Lerntherapie wird zumeist von Kindern mit Lese-Rechtschreibschwäche (LRS), Rechenschwäche (Dyskalkulie), Wahrnehmungsstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten und Motivationsproblemen in Anspruch genommen. Manche Lerntherapeutinnen und Lerntherapeuten haben sich auf die Arbeit mit Erwachsenen spezialisiert.

Wer bezahlt Lerntherapie?

Wenn ein Kind an einer chronischen Lernstörung leidet und eine seelische Behinderung droht oder bereits eingetreten ist, kann eine Lerntherapie über das Jugendamt finanziert werden. Ist die Kostenübernahme bewilligt, können die Eltern unter den vorhandenen Anbietern frei wählen. Sind die Voraussetzungen für eine Finanzierung nach § 35a SGB VIII ("Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche") nicht erfüllt, ist die Lerntherapie von den Eltern privat zu finanzieren.