Das Deutschlandradio (Abkürzung: DLR; auch DRadio) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Köln und Berlin. Das Deutschlandradio produziert die beiden nationalen Hörfunkprogramme Deutschlandradio Kultur (Funkhaus Berlin) und Deutschlandfunk (Funkhaus Köln).
Intendant des Deutschlandradios ist seit seiner Gründung 1994 Ernst Elitz.
Geschichte
Die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“, bis März 2005 „DeutschlandRadio“ geschrieben, wurde zum 1. Januar 1994 durch einen Staatsvertrag aller 16 Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland errichtet. Der Staatsvertrag regelt, dass in Berlin und Köln jeweils ein nationales deutschsprachiges Hörfunkprogramm produziert wird. Die Mitglieder der Körperschaft sind das ZDF und die Rundfunkanstalten der ARD. Die Programme sind werbefrei und werden aus den Rundfunkgebühren finanziert.
Das Kulturprogramm heißt Deutschlandradio Kultur (DLR Kultur bzw. DKultur). Es wurde 1994 unter dem Namen „DeutschlandRadio Berlin“ zusammen mit dem DLR gegründet. DLR Berlin ist aus dem ehemaligen West-Berliner Sender RIAS 1 und dem Ost-Berliner Sender DS Kultur hervorgegangen. Am 7. März 2005 wurde DeutschlandRadio Berlin im Zuge einer Programmreform in Deutschlandradio Kultur umbenannt.
Das Informationsprogramm heißt Deutschlandfunk (DLF). Es ist der Nachfolger des gleichnamigen Hörfunkprogramms, das bis 1993 von der bis dahin bestehenden eigenständigen Rundfunkanstalt „Deutschlandfunk“ (Sitz in Köln) ausgestrahlt wurde. (Der 1994 bei der Gründung des DLR festgelegte Name „DeutschlandRadio Köln“ hat sich nicht durchgesetzt.)
In Zusammenhang mit der Umbenennung des Berliner Programms hat das Deutschlandradio beschlossen, dass „die Verwendung der Körperschaft und des Körperschaftslogos künftig stark in den Hintergrund treten wird“.
Organe
Die Leitung des Deutschlandradios obliegt dem Intendanten, der vom Hörfunkrat für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt wird. Dem Hörfunkrat (in anderen Rundfunkanstalten heißt dieses Gremium Rundfunkrat) gehören Vertreter aller Bundesländer, sowie Repräsentanten der Landesverbände und gesellschaftlich relevanter Gruppen an. Er ist quasi das „Parlament“ der Körperschaft DLR. Daneben gibt es als Kontrollorgan des Intendanten, den Verwaltungsrat, der aus drei Vertretern der Länder, einem Vertreter des Bundes und jeweils zwei Vertretern von ARD und ZDF besteht.
Klangkörper des Deutschlandradio
Das Deutschlandradio hat keine eigenen Klangkörper. Es ist aber Hauptgesellschafter der seit dem 1. Januar 1994 bestehenden Rundfunk Orchester und Chöre GmbH. Diese ist Träger der folgenden Musikvereinigungen:
Sendeanlagen
Die beiden Programme aus Berlin und Köln werden über UKW, Mittelwelle (Deutschlandradio Kultur auch im DRM-Modus) und Langwelle (seit dem 29. August 2005 Deutschlandradio Kultur nur im DRM-Modus), über einen Kurzwellensender in Berlin, sowie analog und digital über das Astra-Satellitensystem ausgestrahlt. Außerdem sind sie über DAB und Kabel zu empfangen.
Die Sendeanlagen zur Verbreitung der Programme des Deutschlandradios gehören überwiegend der Deutschen Telekom AG. Nur der Sender zur Verbreitung des Programms von Deutschlandradio in Berlin-Britz auf Mittelwelle, Kurzwelle und UKW ist Eigentum des DRadio.
Eine Liste der Live-Streams findet sich in den Artikeln zu den beiden Programmen.
Siehe auch
Weblinks
- http://www.dradio.de Website des Deutschlandradios
- DeutschlandRadio-Staatsvertrag (DLR StV vom 17. Juni 1993; pdf-Datei)