Pädophilie wird strafrechtlich verfolgt, weil Erwachsene wegen ihrer körperlichen, finanziellen, erzieherischen oder sonstigen Überlegenheit die Kinder und Jugendlichen zu sexuellen Aktivitäten zwingen können, die sie nicht wollen.
- Dieses Argument hat nie eine Rolle gespielt, es ist (in Dtld.) auch rechtlich anders geregelt.
- Wie ist es dann geregelt? --zeno 00:12, 24. Apr 2003 (CEST)
- Pädophilie wird sehr wohl strafrechtlich verfolgt. Es werden Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren verhängt (§176 StGB).
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber das Schutzalter für sexuelle Handlungen auf 14 Jahre festgelegt. Personen mit pädophilen Neigungen sollten daher versuchen, nicht mit Minderjährigen selbst in sexuellen Kontakt zu treten, sondern ihre Bedürfnisse mit anderen Erwachsenen in Form von Rollenspielen auszuleben. Stuß -- ptr.
- Absolut kein Stuss. Siehe oben! §176 wurde jetzt unter "Pädophilie" eingefügt.
- Originaltext ist wohl nicht das schlaueste für einen Enzyklopädieartikel (wohl aber eine gute Grundlage).
- Besser den Inhalt zusammenfassen/interpretieren/mit der Auslegung abgleichen.
- Weiß jemand, wie es in den anderen deutschsprachigen Ländern mit der rechtlichen Situation aussieht?
- Ich weiß nur, dass in Österreich sexueller Verkehr zw. männlichen Minder- und Volljähringen (und seien sie 17 und 19 Jahre alt) unter Strafe gestellt ist oder war. Gibt es dort ansonsten noch weitere Gesetze dort? Und die Schweiz?
- --zeno 00:39, 24. Apr 2003 (CEST)
Hallo,
erfreulicherweise habe ich fest gestellt, dass es zu diesem Thema nun etwas gibt und habe mir gleich erlaubt, ein paar Stellen umzuschreiben.
Pädophilie - als Neigung oder Orientierung verstanden - ist nicht mit Kindesmissbrauch gleich zusetzen. Dies kam an der einen oder anderen Stelle jedoch durch. Dazu habe ich schon einmal die juristische Definition von Kindesmissbrauch angelegt (mit Verweis auf eine eigene Seite für den Gesetzestext). Vielleicht kann man dies aber auch unter sexueller Missbrauch unterbringen (der allerdings auch wieder sexuellen Missbrauch Jugendlicher miteinfasst). Die Handlungsempfehlung habe ich entfernt. Dies hat imho in einer Enzyklopädie nichts zu suchen, Pädophile können sich an einen Therapeuten wenden.
Zum Schutzalter: die umfangreichste Auflistung, die ich kenne, ist http://www.ageofconsent.com Von dem österreichischen Juristen Helmut Graupner habe ich einen guten Überblick (zusammengefasst) als Vortrag auf englisch abgefasst. Wegen (c) müsste ich aber um Erlaubnis der Veröffentlichung und nach einer deutschen Version fragen oder schauen, ob ich das im Internet finde.
F65.4 19:02, 24. Apr 2003 (CEST)