Pädophilie wird strafrechtlich verfolgt, weil Erwachsene wegen ihrer körperlichen, finanziellen, erzieherischen oder sonstigen Überlegenheit die Kinder und Jugendlichen zu sexuellen Aktivitäten zwingen können, die sie nicht wollen.
- Dieses Argument hat nie eine Rolle gespielt, es ist (in Dtld.) auch rechtlich anders geregelt.
- Wie ist es dann geregelt? --zeno 00:12, 24. Apr 2003 (CEST)
- Pädophilie wird sehr wohl strafrechtlich verfolgt. Es werden Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren verhängt (§176 StGB).
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber das Schutzalter für sexuelle Handlungen auf 14 Jahre festgelegt. Personen mit pädophilen Neigungen sollten daher versuchen, nicht mit Minderjährigen selbst in sexuellen Kontakt zu treten, sondern ihre Bedürfnisse mit anderen Erwachsenen in Form von Rollenspielen auszuleben. Stuß -- ptr.
- Absolut kein Stuss. Siehe oben! §176 wurde jetzt unter "Pädophilie" eingefügt.