Streich
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Der Streich (auch Schabernack) ist eine mutwillige oder (hinter)listige Handlung gegen andere. Die Redewendung "jemandem einen Streich spielen" stammt aus dem 18.Jh.
Das Substantiv "Streich" bedeutete im 15.Jh. Schlag oder Hieb und fand in der Zusammensetzung "Backenstreich" häufig Verwendung. Im 17.Jh. gewann es als unerwarteter Schlag oder überraschende Unternehmung Verwendung, z. B. militärisch als Handstreich.
Besondere Streiche
- Schelmenstreich
- Schildbürgerstreich
- Schwabenstreich
- Schurkenstreich
- Till Eulenspiegels Streiche
- Abistreich
- Freinacht
Rechtliche Aspekte
Rechtlich kann dies u.a. Schadenersatzforderungen oder eine Anzeige wegen Beleidigung, Belästigung der Allgemeinheit o.ä. nach sich ziehen. Bis in die 1970er Jahre gab es noch den Tatbestand des "Groben Unfugs" im deutschen Ordnungswidrigkeitengesetz.
Siehe auch:
Weblinks
- http://gutenberg.spiegel.de/bote/eulenspg/eulenspg.htm Till Eulenspiegel, Wie er sein Leben verbrachte] im Projekt Gutenberg-DE
- http://www.derweg.org/personen/werke/schildbuerger8.html Schildbürgerstreiche