Handelsmarine

Seeschiffe, die in das Schiffsregister des jeweiligen Staates eingetragen sind und der Beförderung von Gütern (Handelsschiffe) und Personen dienen
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Die Handelsmarine (auch: Handelsschifffahrt) umfasst im Gegensatz zur Kriegsmarine die Gesamtheit aller Seeschiffe eines Staates, die der Seeschifffahrt zum Zweck der Beförderung von Gütern und Personen sowie dem Fischfang dienen. Diese Schiffe werden als Kauffahrteischiffe (die nationale Flotte Handelsflotte) bezeichnet. Die Handelsmarine zählt typischerweise zur Berufsschifffahrt. Die Handelsmarine und die Kriegsmarine zählen zum Oberbegriff Marine.

Bundesflagge
(Flagge der deutschen Handelsmarine)

Dabei gehören nur solche Seeschiffe zur Handelsmarine, die klassifiziert und im Schiffsregister eingetragen sind. Schiffe der Handelsmarine führen die Flagge des Staates, in dem sie registriert sind.

Schiffstypen der Handelsmarine sind v.a. Frachtschiffe aller Art, Schiffe für Personenbeförderung, jedoch nicht Schiffe der Seefischerei.

Die Gesamtheit der Handelsmarine (Welthandelsflotte) umfaßte 1999 eine Bruttoraumzahl (BRZ) von 543,6 Mio., davon Deutschland: 6,5 Mio. BRZ (mit einem Durchschnittsalter von drei Jahren).

Der Begriff Handelsmarine wird auch im Seerecht, Völkerrecht, Europarecht, Handelsrecht und als statistischer Terminus verwendet.