Diskussion:Syndikus

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Ich bin der Auffassung, dass Syndikusanwälte das Unternehmen im Regelfall ganzheitlich und nicht nur unter bestimmten Aspekten (wirtschaftsrechtliche Beratung). Bei größeren Unternehmen mit eigenen Rechtsabteilungen werden die meisten der Rechtthemen des Unternehmens abgedeckt. Bei kleineren Unternehmen muß oft der (einzelne) Syndikusanwalt sich zu allen Rechtsthemen des Unternehmens äußern. Oftmals wird mit freiberuflichen Anwälten zusammengearbeitet. --Pelz 22:38, 28. Nov 2004 (CET)

BfA-Teilbefreiung

Woher stammt die Erkenntnis, dass die BfA "unechte" Syndikusanwälte nur zum Teil von der Rentenversicherungspflicht freistellt? M.E. gibt es die Unterscheidung echt/unecht gar nicht. Nur wer juristisch im Unternehmen tätig ist, kann die Anwaltszulassung bekommen und wird dann auch freigestellt.

Wohl von [1], die IP ist von der früheren BfA. --ChristianErtl 17:41, 23. Nov 2005 (CET)