Text-Vorschlag
Am 1. Juli 1976 starb in Klingenberg am Main die Pädagogikstudentin Anneliese Michel. Es wurde öffentlich bekannt, dass vor ihrem Tod, im Auftrag des Bischofs von Würzburg Dr. Josef Stangl vom 16.9.1975, durch den Salvatorianerpater Arnold Renz, unterstützt durch Pfarrer Ernst Alt, während eines längeren Zeitraumes der Exorzismus der katholischen Kirche nach dem Rituale Romanum für sie gebetet wurde.
Vor dem Landgericht in Aschaffenburg wurden die Eltern Annliese Michels und die beiden Priester angeklagt, den Tod von Anneliese Michel verursacht zu haben. Sie wurden am 21.April 1978 wegen angeblich unterlassener ärztlicher Hilfeleistung zu je sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Anneliese Michel war wegen der von ihr und ihrer Familie zunächst nicht als dämonischen Ursprungs interpretierten Phänomene seit 1969 von sieben Ärzten verschiedener Fachrichtungen untersucht bzw. behandelt worden. Nach diesen Versuchen weigerte sich Anneliese Michel, die mit 23 Jahren volljährig war, eine Zwangsbehandlung in einer Heil -und Pflegeanstalt zu akzeptieren, die nach Aussage des gerichtlich bestellten Gutachters in medikamentöser Ruhigstellung, Zwangsernährung und Elektroschocks bestanden hätte.
- In dieser Version fehlt völlig, woran sie denn nun eigentlich starb, nämlich an Unterernährung und Entkräftung. Ihr streng religiöser Hintergrund, der in der aktuellen Version wenigstens kurz erwähnt wird, fehlt ebenso vollkommen. Er ist für das Verständnis des Vorfalls aber wichtig. Die Epilepsie fehlt ebenso vollkommen. Man kann informieren, dass von mancher Seite Zweifel an der Epilepsie bestehen, aber nicht das Stichwort komplett wegfallen lassen. Desweiteren verurteilt ein Gericht niemanden wegen einer angeblichen Tat. Es stellt die Tat fest und verurteilt dann wegen der Tat. Deswegen kann man nur formulieren, dass sie wegen unterlassener ärztlicher Hilfeleistung verurteilt wurden. Eventuelle Kritik an dieser Entscheidung kann natürlich in den Artikel auch rein, aber sauber gekennzeichnet, am besten in einem eigenen Absatz und so gekennzeichnet, dass klar ersichtlich ist, von wem diese Kritik kommt. Wenn die Ansicht besteht, dass sie gar nicht an Epilepsie litt, kann man das auch hier aufführen. Auch sprachlich ist die Version widersprüchlich, bei einer „Zwangsbehandlung“ wird man nicht gefragt, ob man sie „akzeptiert“, sonst wäre sie eben keine Zwangsbehandlung. Insgesamt ist diese Version keineswegs neutral formuliert, sondern lässt eindeutig eine bestimmte Sichtweise der Dinge durchscheinen.
Ich habe vor, mich mit dem Artikel eingehender zu befassen, und dazu auch die erschienene Literatur zu konsultieren. Diese ist bestellt, aber noch nicht bei mir eingetroffen. Bis dahin bitte ich noch um etwas Geduld, ich will den Artikel auf jeden Fall überarbeiten und dabei auch die Standpunkte der verschiedenen Seiten berücksichtigen. Kleiner Tipp zum Schluss noch: Diskussionsbeiträge kann man mit vier Tilden (~~~~) am Schluß unterschreiben. Am leichtesten lassen sich diese durch die Schaltknopfleiste direkt über dem Editierfenster mit dem zweiten Knopf von rechts erzeugen. --Rosenzweig δ 19:16, 10. Aug 2005 (CEST) - Stimme Rosenzweig zu. --robby 21:40, 11. Aug 2005 (CEST)
Sie weigerte sich zu essen und zu trinken - hatte es vielleicht nicht auch etwas mit dem Faste zu tun?
--Jvano 23:07, 18. Aug 2005 (CEST)
- Ich verstehe nicht, was du meinst, kannst du es etwas ausführlicher nochmals darlegen? --Rosenzweig δ 19:33, 19. Aug 2005 (CEST)
Löschung
Ich hätte gerne eine Begründung für die kommentarlose Streichung der beiden Artikel, die ich gestern unter dem Besessenheitsdeutungen hinzugefügt habe. Es geht im Fall von Anneliese Michel insbesondere um die Frage, ob es Besessenheit überhaupt gibt. Diese Frage ist die Voraussetzung für die gesamte weitere Diskussion. Dazu habe ich zwei erstklassige Zeugen angeführt, die ihre Aussagen aus genau dem Grund verfasst haben, um diese Frage zu bejahen bzw. die Unlösbarkeit und die daraus resultierenden Konsequenzen auf den Punkt zu bringen: Den wichtigsten Kirchenvertreter zum damaligen Zeitpunkt, Kardinal Joseph Höffner, und den kirchlichen Experten für Paraphänomene, Dr. Andreas Resch.
Ich wollte gerade als dritten Gewährsmann den Richter am Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück, Dr. Harald Grochtmann, anführen, der die konkreten Konsequenzen für den konkreten Prozess präzise darstellt. Er schreibt: "Auch Fischer-Schiedermaier, die im übrigen das Urteil begrüßen, meinen diesbezüglich: 'Freilich nicht nur Theologen, sondern nachdenkliche Christen überhaupt würden sich indessen wundern über so manche weltanschauliche Behauptungen und Belehrungen, welche die Aschaffenburger Richter in ihre Urteilsbegründung meinten einfließen lassen zu müssen.' Sie beziehen sich dann nicht nur auf die Behandlung der Fragen Teufel-Besessenheit, sondern auch auf den oben zitierten Satz im Urteil, wonach das Vertrauen auf eine von außen kommende Wende Ausdruck eines jeglichem Realitätssinn zuwiederlaufenden "Wunderglaubens" gewesen sei (S.55 des Urteils). Tatsächlich ist es unfasslich, wie das Urteil eine mögliche verminderte Schuldfähigkeit aller vier Angeklagten gemäß § 21 StGB darin sehen will, dass sie "unumstösslich an die personale Existenz des Teufels glaubten (S.44 des Urteils). Die personale Existenz des Teufels ist nicht nur eindeutige Lehre der katholischen Kirche, sondern auch grundsätzlich der orthodoxen und protestantischen Kirchen, wenn es dort auch kein Lehramt mit den gleichen Funktionen wie in Rom gibt. Man kann schlecht allen Christen, die der Glaubenslehre ihrer jeweiligen Kirche ganz folgen, unterstellen, dass sie deswegen möglicherweise vemindert schuldfähig sind." Don Camillo 16:11 19.11.2005
- Lieber Don Camillo. Das kann ich Dir gerne beantworten. Ich vermute, Du bist noch nicht so lange bei Wiki dabei, darum folgende Anmerkungen:
- Es empfiehlt sich, sich anzumelden, dann wird man beim Editieren und in der Diskussion automatisch ernster genommen.
- Neue Diskussionsbeiträge werden ans Ende gesetzt.
- Wiki versteht sich nicht als Zitatsammlung. Dafür gibt es Wikiquote.
- Außerdem hatten Deine Zitate nicht direkt mit Anneliese Michel zu tun. Sie hätten in den Artikel Besessenheit gehört.
- Ich habe nicht kommentarlos gelöscht. Wenn Du die Versionsgeschichte des Artikels anschaust, findest Du meine hier abgegebenen Begründung in Kurzform.
- Viele Grüße --robby 18:33, 19. Nov 2005 (CET)
Lieber robby.
Danke für die prompte Antwort.
Ich hatte vermutet, dass ich automatisch eingeloggt bin, anonym schreiben ist nämlich überhaupt nicht mein Stil, werde in Zukunft besser aufpassen.
Die anderen Punkte möchte ich bitte noch einmal besprechen:
1. Ich bin katholischer Priester und beschäftige mich schon seit vielen Jahren mit dem Thema "Okkultismus etc.". Man sollte kaum glauben, wie VIELE Dinge in der katholischen Kirche in den letzten Jahren DIREKT mit diesem einen Leben und Sterben von Anneliese Michel zu tun haben. Bis hin zum neuen Exorzismusrituale, das auf eine Anregung der deutschen Bischofskonferenz zurückgeht und von vielen erfahrenen Exorzisten (Pater Rufus Pereira, Pater Gabriele Amorth,...) als zum Teil völlig unbrauchbar und "weltfremd" bezeichnet wird. Vor allem wohl deswegen, weil die Verfasser offensichtlich noch nie selbst einen Großen Exorzismus gebetet haben. Fast alle diese Priester verwenden weiterhin das alte Rituale Romanum von 1614, das durch das Eingreifen von Kardinal Joseph Ratzinger weiterhin erlaubt ist. Näheres dazu findet man ausführlich im zweiten Buch von Don Amorth "Neue Berichte eines Exorzisten".
Vor jeder weiteren Diskussion geht es eben wirklich immer zuerst um die drei grundlegenden Fragen: 1. "Gibt es Dämonen?" 2. "Wenn ja, können sie die Besessenheit eines Menschen bewirken?" 3. "Wenn wiederum ja, kann einem Besessenen durch Gebet geholfen werden?" Diese drei Fragen sind REINE GLAUBENSFRAGEN. Sie können von einem staatlichen Gericht nicht beurteilt werden, weil es um einen außerhalb der Naturgesetze liegenden Vorgang geht. Das Gericht hat ausschließlich die äußeren Phänomene festzustellen, die ja bei Anneliese Michel besonders heftig waren.
- KARDINAL HÖFFNER beantwortet die drei Fragen aus der Sicht des katholischen Glaubens. Der DIREKTE Grund für seine Aussage ist das Leben und Sterben von Anneliese Michel.
- PROFESSOR RESCH benennt in seinem Zitat die Phänomene bei Anneliese Michel sehr genau und bestätigt, dass sie mit KEINER Wissenschaft ERKLÄRBAR sind.
Die Aschaffenburger Richter hätten ausschließlich die äußeren Phänomene feststellen dürfen und auch die Tatsache berücksichtigen müssen, dass es ähnliche Phänomene schon bei vielen Personen gegeben hat, die nach dem Gebet eines Exorzismus vollständig geheilt wurden. Stattdessen maßten sich die Richter die Beantwortung von Glaubensfragen an, indem sie, wie im obigen Zitat von Richter Grochtmann präzise erklärt, eine "von außen kommende Wende" als jeglichem Realitätssinn widersprechenden "Wunderglauben" bezeichneten, und den Glauben an die Existenz des Teufels als Hinweis auf eine verminderte Schuldfähigkeit ansahen.
Es bleibt bei den meisten Berichten über den Tod von Anneliese Michel immer dieser Eindruck zurück: Hätten die Priester nicht den Exorzismus gebetet, sondern ihr mit natürlichen Methoden geholfen, wäre sie heute noch am Leben. Ich bin überzeugt, dass dies falsch ist, weil: 1.Selbstverständlich alle denkbaren natürlichen Mittel von den besorgten Eltern und den Priestern eingesetzt wurden, insbesondere der Versuch, die völlig abgemagerte junge Frau mit Nahrung zu versorgen. 2. Alle medizinischen Behandlungsmöglichkeiten schon über Jahre hinaus eingesetzt wurden. 3. Die vom gerichtlichen Gutachter erwogene Zwangsernährung mit enormen Risiko verbunden ist, wie der berühmte, damals sehr aktuelle Fall des 1974 verstorbenen RAF Terroristen Holger Meins eindrücklich beweist.
Ich bitte Sie, meine Argumente gut zu überdenken und schlage eine gekürzte Form der Aussagen der drei namhaften Kommentatoren zum Leben und Tod von Anneliese Michel vor. Es gibt eben nicht nur eine schrullige deutsch-amerikanische Professorin, die ein paar reaktionären Priestern mit ihrem obskuren Buch den Rücken stärken wollte, sondern mehrere seriöse Fachleute, die von ihrem jeweiligen Gebiet her, zum Fall von Anneliese Michel ein gewichtiges Wort mitzureden haben.
I. Kardinal Höffner: In der Presseerklärung zum "Fall Klingenberg", die Josef Kardinal Höffner, der damalige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz am 28. April 1978 veröffentlichte, bestätigte der höchste Vertreter der katholischen Kirche Deutschlands die grundsätzliche Möglichkeit einer dämonischen Besessenheit indem er u.a. schrieb: "Die Kirche lehrt in ununterbrochener Tradition, dass Gott unsichtbare Wesen mit Erkenntnis und Willen erschaffen hat. Einige wandten sich aus freier Entscheidung gegen Gott als den Urheber alles Guten und wurden böse. Die Kirche ist ferner der Überzeugung, dass diese bösen Geister auch einen unheilvollen Einfluss auf die Welt und den Menschen auszuüben versuchen. Diese Einwirkung hat viele Formen. Eine dieser Formen kann die Besessenheit sein."
II. Professor Resch: 1969-2000 Professor für Klinische Psychologie und Paranormologie an der Accademia Alfonsiana, Päpstliche Lateranuniversität Rom betonte in seinem Beitrag zum Buch von M. Adler "Tod und Teufel in Klingenberg" insbesondere die wissenschaftliche Unerklärbarkeit der äußeren Phänomene, die bei Anneliese Michel mit besonderer Intensität auftraten: "In diesem Zusammenhang ist es vielleicht auch angebracht, darauf aufmerksam zu machen, dass selbst die Erklärungsversuche genannter außergewöhnlicher Phänomene (Unterscheidung geweihter von nichtgeweihten Gegenständen, das Sprechen fremder und nicht gelernter Sprachen, Aussagen über völlig unbekannte Begebenheiten aus Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, das Bewegen von Gegenständen ohne erkennbare Verursachung, das Lesen geheimer Gedanken usw.) durch Telepathie, Präkognition, Paragnosie usw. bis heute nicht mehr zu sagen vermögen, als dass es sich bei den genannten Phänomenen um so genannte paranormale Phänomene handelt, also um Phänomene, deren eigentliche Verursachung noch völlig unbekannt ist."
III. Richter Grochtmann: Der Richter am Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück, Dr. Harald Grochtmann, betont insbesondere, dass die Amtskollegen im Fall Klingenberg in unzulässiger Weise Glaubensfragen beurteilten und stellt die konkreten Konsequenzen für das Gerichtsverfahren präzise dar. Gerade der Aspekt, dass ein staatliches Gericht die Glaubenslehre der katholischen, orthodoxen und evangelischen Kirche massiv in Frage stellte, verlieh diesem Gerichtsfall weitere, bis heute andauernde Brisanz. Er schreibt: "Auch Fischer-Schiedermaier, die im übrigen das Urteil begrüßen, meinen diesbezüglich: 'Freilich nicht nur Theologen, sondern nachdenkliche Christen überhaupt würden sich indessen wundern über so manche weltanschauliche Behauptungen und Belehrungen, welche die Aschaffenburger Richter in ihre Urteilsbegründung meinten einfließen lassen zu müssen.' Sie beziehen sich dann nicht nur auf die Behandlung der Fragen Teufel-Besessenheit, sondern auch auf den oben zitierten Satz im Urteil, wonach das Vertrauen auf eine von außen kommende Wende Ausdruck eines jeglichem Realitätssinn zuwiederlaufenden "Wunderglaubens" gewesen sei (S.55 des Urteils). Tatsächlich ist es unfasslich, wie das Urteil eine mögliche verminderte Schuldfähigkeit aller vier Angeklagten gemäß § 21 StGB darin sehen will, dass sie "unumstösslich an die personale Existenz des Teufels glaubten"(S.44 des Urteils). Die personale Existenz des Teufels ist nicht nur eindeutige Lehre der katholischen Kirche, sondern auch grundsätzlich der orthodoxen und protestantischen Kirchen, wenn es dort auch kein Lehramt mit den gleichen Funktionen wie in Rom gibt. Man kann schlecht allen Christen, die der Glaubenslehre ihrer jeweiligen Kirche ganz folgen, unterstellen, dass sie deswegen möglicherweise vemindert schuldfähig sind."
Mit freundlichen Grüßen --Don Camillo
Weitere Stimmen
Ich wollte jetzt noch meine Änderungen begründen: In meinem auführlichen Kommentar gleich oben habe ich schon das Meiste geschrieben.
Mir fiel nur auf, dass es neben "Psychologischen Deutungen" und "Besessenheitsdeutungen" auch noch andere seriöse Kommentare zum Thema gibt, die in keine dieser beiden Kategorien eingeordnet werden können. Daher habe ich noch den Unterpunkt "Weitere Stimmen" hinzugefügt. Drei Kapazitäten aus drei verschiedenen Fachrichtungen, die sich direkt zum Fall Klingenberg äußern und den Artikel um einige interessante Aspekte bereichern: Ein Kardinal, ein Professor, ein Richter; schön brav in indirekter Rede, um nicht nach wikiquote verbannt zu werden; deutsche Nüchternheit, um nur ja möglichst neutral zu sein. Mit lieben Grüßen Don Camillo 22.11.2005 23:10