Beim Akkord- bzw. Stücklohn ist die Entlohnung von der Menge der geleisteten Arbeit abhängig. Siehe auch Akkordarbeit. Der Akkordlohn kann angewandt werden, wenn es sich um regelmäßig wiederkehrende Tätigkeiten handelt, welche ein eindeutig bestimmbares Ergebnis haben. Das Produktionsergebnis muss sich durch den Arbeiter beeinflussen lassen. Die Ergebnisse sind kleine Einzelaufgaben, so das der Akkord täglich gemessen werden kann.
Die Gefahr beim Akkordlohn besteht in der Reduktion der Outputqualität als auch in der Gefahr der Überanstrengung der Arbeiter. Siehe hierzu auch Taylorismus.
Akkordzuschlag: Dies ist ein prozentualer Zuschlag, der etwa 15 bis 25 % des Mindestlohnes ausmachen kann. Der Arbeitnehmer kann davon ausgehen, dass der Mindestlohn - unabhängig von seiner Leistung - immer gezahlt wird. Aus dem garantierten Mindestlohn und dem Akkordzuschlag wird der Akkordrichtsatz ( oder Grundlohn) ermittelt.
Arten
- Der reine Akkordlohn besitzt ausschließlich eine leistungsorientierte Komponente.
- Beim gemischten Akkordlohn gibt es eine Zeitlohnkomponente und einen Akkordzuschlag.
- der Einzelakkordlohn ist der Lohn auf Basis einer Einzelperson
- der Gruppenakkordlohn ist entsprechend für das Leistungsergebnis einer Gruppe
- proportionaler Akkordlohn bedeutet, dass ein konstanter Lohn pro Einheit gezahlt wird
Formeln zur Berechnung des Akkordlohns
1. Ermittlung des Akkordrichtsatz
2. Ermittlung des Minutenfaktors
3. Ermittlung des Akkordsatz
4. Ermittlung des Stundenverdienst über den Zeitgrad
5. Ermittlung des Stundenverdienst über den Leistungsgrad
Meßbeispiele
Die Menge kann nach verschiedenen Kriterien bemessen werden.
- Anzahl der gefertigten Stücke
- Länge des bearbeiteten Werkstücks
- Fläche die bearbeitet wurde
- Gewicht der erzeugten Stücke
- Gewicht das bewegt wurde
- Volumen des bearbeiteten Produkts
Literatur
Gunther Wolf: Variable Vergütung - Genial einfach Unternehmen steuern, Führungskräfte entlasten und Mitarbeiter begeistern, Hamburg. Verlag Dashöfer 2005.