Das Abendmahl, auch Eucharistie, Kommunion, oder Herrenmahl gehört zusammen mit der Taufe zu den Sakramenten die in allen christlichen Kirche im Gebrauch sind.
Es gibt im Christentum kein allgemeingültiges Verständnis des Abendmahls. Die Konfessionen unterscheiden sich voneinander wesentlich sowohl nach ihrem Abendmahlsverständnis als auch nach ihrer Zulassungspraxis zum Abendmahl.
Das Abendmahl wird mit Brot und Wein gefeiert. In der katholischen Kirche verwendet man Hostien aus ungesäuertem Teig. In vielen protestantischen Gemeinden wird aus Rücksicht auf Kinder und Alkoholiker kein Wein, sondern Traubensaft zum Abendmahl gereicht.
Bibelstellen
Das Passamahl wird beschrieben in
- 2. Buch Mose 12,3-20
Das Abendmahl wird beschrieben in
- Matthäus 16,17-29
- Markus 14, 12-25
- Markus 22,14-20
- 1. Korinther 11,23-26
In der Liturgie sind der Text von Lukas und vom Korintherbrief am gebräuchlichsten.
Durch die enge Verknüpfung mit Sterben und Tod Jesu (Jesus setzt das Abendmahl kurz vor seinem Tod ein) wird das Abendmahl auch mit der Vergebung von Sünde und Schuld verbunden.
Kirchengeschichte
- Jesus hat das Abendmahl als jüdisches Passamahl gefeiert.
- In der Urkirche wurde das Abendmahl im Zusammenhang mit einer gemeinsamen Mahlzeit der Gemeindeglieder gefeiert. Ungetaufte waren nicht zugelassen.
- Ignatius von Antiochien (2. Jh.) nannte das Abendmahl eine "Arznei der Unsterblichkeit".
- Justin (ca. 110 - ca. 165) verstand Brot und Wein im Abendmahl als Leib und Blut Jesu und führte den Gedanken des Messopfers ein, das durch einen Priester dargebracht werden muss (d.h. nicht von Laien).
Abendmahlsverständnis
Hier wird an einigen Beispielen das unterschiedliche Abendmahlsverständnis verschiedener Konfessionen gezeigt:
Ab dem 9. Jh. glaubte man an eine Wandlung von Brot und Wein in den tatsächlichen Leib und das tatsächliche Blut von Jesus Christus durch die priesterliche Konsekration. Diese Transsubstantiation wurde im 4. Laterankonzil 1215 zum Dogma erhoben).
Eine Folge daraus war, dass der Kelch den Laien entzogen wurde; nur der Priester trinkt den Wein, damit nichts vom Blut Jesu verschüttet wird.
Das Sakrament wirkt durch seinen korrekten, der Einsetzung gemäßen Vollzug, ex opere operato. Deshalb darf das Sakrament nur vom geweihten Priester eingesetzt werden.
Für die römisch-katholische Kirche ist also in der konsekrierten Hostie Jesus real gegenwärtig und bleibt es auch nach der eigentlichen Abendmahlsfeier, weshalb die Hostien im Tabernakel verschlossen und auch als Repräsentation Jesu angebetet werden (vgl. auch Fronleichnam).
Martin Luther hat mit dem katholischen Verständnis des Sakramentes gebrochen und lehnt die aus lutherischer Sicht magischen Elemente in der katholischen Auffassung der Transsubstantiation ab. Er deutet das Sakrament im Sinne der Realpräsenz von Leib und Blut Jesu in Brot und Wein. Dieses verbindet sich unauflöslich mit der Verkündigung des Evangeliums. Luthers klassische Formel besagt, dass man in, mit und unter Brot und Wein auch Fleisch und Blut Jesu empfängt. Das bedeutet, dass Brot und Wein vor und nach dem Abendmahl nichts anderes sind als Brot und Wein und nur für den Glaubenden zu Fleisch und Blut Jesu werden. Er gebraucht den Vergleich mit dem Geldschein aus Papier, dessen "Wert" nur dem deutlich ist, der sich auf seinen vermittelten Bedeutungshorizont einlassen kann.
Nach der Lehre der evangelisch-lutherischen Kirche ist Jesus in Verbindung mit geglaubter Verkündigung gegenwärtig.
Ein ähnliches Abendmahlsverständnis haben auch die Anglikaner und die Christkatholiken.
Kirchen, die der Lehre von Zwingli und Calvin folgen, vertreten die Auffassung, Brot und Wein seien nur Zeichen für Jesus. Wenn Jesus sagt: "Das ist mein Leib", dann sei dieses ist als bedeutet zu verstehen, so Ulrich Zwingli (1484-1531). Das Abendmahl gilt als ein Gedächtnismahl.
Dieses Abendmahlsverständnis wird auch von vielen Freikirchen (z.B. Baptisten) geteilt.
Liberale Theologie
Ein zeitgenössisches Verständnis des Abendmahles ist z.B. das des evangelischen Theologen Ernst Lange (1927-1974). Er definiert Abendmahl anhand des Satzes "Geber und Gabe des Abendmahls ist Jesus Christus selbst" folgendermaßen:
- Im Abendmahl geschieht nichts und wird nichts mitgeteilt, was nicht auch in den anderen Akten des christlichen Gottesdienstes geschieht. Nicht Sachen, heilige Dinge, heilige Substanzen sind Gabe des Abendmahls, sondern eine Person. Die Art und Weise, wie eine Person sich der anderen Mitteilt, ist die Weise der Liebe. "Das Abendmahl ist eine in eine Gleichnishandlung gefasste Liebeserklärung Christi". Das Abendmahl ist nicht der besondere Moment, in dem Jesus zur Gemeinde tritt, sondern in dem die Gemeinde und der Einzelne zu Jesus treten. Das bedeutet, das Abendmahl unterscheidet sich von den Akten christlichen Gottesdienstes wie Wort (Bibellesung, Predigt) und Taufe nicht dem Inhalt, sondern nur der Funktion nach.
Zulassung zum Abendmahl
Die Zulassung zum Abendmahl wird je nach Konfession unterschiedlich gehandhabt - bezüglich Kirchenmitgliedschaft und ebenso bezüglich Teilnahme von Kindern.
- In der Orthodoxen Kirche sind nur orthodox getaufte Christen zum Abendmahl zugelassen
- In der katholischen Kirche sind nur Katholiken zum Abendmahl zugelassen
- In den Lutheranischen und Reformierten Kirchen sind alle getauften Christen zugelassen
- In manchen Freikirchen sind alle wiedergeborenen Christen zugelassen, in andern nur die, die nach einem bestimmten Ritus getauft sind (z.B. Erwachsenentaufe)
- Die Evangelisch-methodistische Kirche kennt keine Einschränkungen in der Zulassung zum Abendmahl, jeder der es wünscht, kann teilnehmen (der Gastgeber ist Jesus Christus selbst, also steht es keinem Menschen zu, Einschränkungen zu machen)
Abendmahlsgemeinschaft zwischen Kirchen
Manche Kirchen haben Abendmahlsgemeinschaft untereinander, d.h. ihre Mitglieder können in allen beteiligten Kirchen am Abendmahl teilnehmen. Abendmahlsgemeinschaft besteht z.B.
- zwischen Altkatholiken und Anglikanern
- zwischen Katholiken und katholisch-orthodoxen Kirchen
- zwischen Anglikanern und der indisch-orthodoxen Mar-Thoma Kirche
- zwischen allen reformierten und lutheranischen Kirchen, die der Leuenberger Konkordanz angeschlossen sind