Massenvernichtungswaffe

Waffen für Chemische, Biologische, Radioaktive oder Nukleare (CBRN) Kampfstoffe
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Zu den Massenvernichtungswaffen zählen heute atomare, biologische und chemische Waffen (ABC-Waffen), mit denen der Feind effektiv geschädigt werden soll. In der Regel entstehen bei ihren Einsatz - manchmal vom Anwender bewusst gewollte - Kollateralschäden.

C-Waffen als Giftgas wurden erstmals im 1. Weltkrieg am 22. April 1915 von deutschen Truppen gegen die Franzosen eingesetzt, wobei es sich um Chlorgas handelte. C-Waffen gelten als die Atombombe des kleinen Mannes, da die Herstellung von Giftgas einfach und billig ist.

Während des 2. Weltkrieges entwickelten die USA die Atombombe und setzten sie am 6. August 1945 über der japanischen Stadt Hiroshima und am 9. August 1945 über Nagasaki ein. Die Bombe über Hiroshima hat ca. 90.000 Menschen das Leben gekostet.

Ethische Bewertung

Massenvernichtungsmittel sind jedenfalls als ethisch verwerflich abzulehnen und zu ächten, da sie auf die Vernichtung großer Massen an Menschen abzielen und keinen Unterschied kennen zwischen Zivilisten und militärischen Kampfpersonen. Inwiefern es sittlich legitim sein kann, in extremen Verhältnissen gegenüber einem ungerechten Angreifer mit dem Einsatz von Massenvernichtungsmitteln zu drohen (ohne sie tatsächlich anwenden zu wollen), ist umstritten. Zu bedenken ist, dass jede Drohung nur dann wirkt, wenn sie auch ernst genommen wird. Überdies birgt bereits der Besitz von Massenvernichtungsmitteln ein jederzeit umsetzbares Potential der Zerstörung in sich. Daher scheint es im Sinn des internationalen Rechts und auch der ethischen Grundsätze für geboten, alles mögliche zu tun, um in Zukunft den Einsatz von Massenvernichtsungsmitteln auszuschließen.