Kinderkur
Eine Kinderkur ist eine Maßnahme, die Gesundheit, Erholung und Therapie von Kindern und Jugendlichen gilt. Kinderkuren werden in der Regel in klimatisch besonderen Lagen (See, Gebirge) in speziellen Vorsorge- und Reha-Einrichtungen für Kinder und Jugendliche durchgeführt.

Eine Kur gilt als angezeigt, wenn die Maßnahmen am Ort nicht mehr ausreichen, um eine Erkrankung zu bessern oder eine Verschlechterung zu verhindern. Das kann zum Beispiel bei Atemwegserkrankungen vorliegen, aber auch psychosoziale Faktoren können eine Rolle spielen.
Deutschland
Die Vorsorge- und Reha-Einrichtungen müssen von den Krankenkassen nach dem SGB V (§ 107 und § 111) anerkannt sein. Der Hausarzt bescheinigt die Kurbedüftigkeit des Kindes oder stellt auch den Antrag. Die Kosten werden bei Bewilligung von den Krankenkassen bzw. Sozialversicherungsträgern übernommen.
Außerdem können die Kosten von Kurmaßnahmen bei Kindern vom Sozialamt der Kommune gemäß § 37 BSHG (Krankenhilfe) oder vom Jugendamt gemäß § 16 SGB VIII (Förderung der Erziehung in der Familie) übernommen werden, soweit sich nicht die Unterhaltsverpflichteten an den Kosten beteiligen können.
In DDR-Zeiten wurden Kinderkuren wegen Asthma oder Neurodermitis in Veli Losinj und auf Zypern durchgeführt.[1]