Staatskanzlei

Behörde, die administrative und Stabsfunktionen für den Regierungschef oder das Staatsoberhaupt wahrnimmt
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. April 2004 um 23:01 Uhr durch 80.143.192.210 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

In den meisten Bundesländern ist die Staatskanzlei Amtssitz des Ministerpräsidenten. Die Beamten und Angestellten der Staatskanzlei unterstützen den Ministerpräsidenten bei der Ausübung seiner Amtsgeschäfte.

Ebenfalls in das Aufgabengebiet der Behörde fallen die Verleihung von Staatspreisen, die Organisation von Protokollangelegenheiten sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Zentraler Grundsatz der Beamten- und Angestelltentätigkeit ist die Unabhängigkeit von einer bestimmten Partei.

--80.143.192.210 23:01, 16. Apr 2004 (CEST)