Die Verfahrensgebühr ist ein Begriff aus dem deutschen Recht der Vergütung von Rechtsanwälten.
Das Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) kennt in verschiedenen Abschnitten Verfahrensgebühren. Sie bemessen die Gebühr, die der Rechtsanwalt für das Betreiben des jeweiligen gerichtlichen Verfahrens erhält.
Im Zivilprozess, dessen Gebühren generell im 3. Abschnitt des Vergütungsverzeichnisses geregelt werden, bestimmt sich die Verfahrensgebühr nach VV 3100 mit einer Gebühr in Höhe von 1,3 der Gebühr nach § 11 RVG. Für das Berufungs- und Revisionsverfahren fallen weitere Verfahrensgebühren an.
Im Strafverfahren, das im 4. Abschnitt des Vergütungsverzeichnisses geregelt ist, fallen Verfahrensgebühren an, wenn der zum Verteidiger bestellte Rechtsanwalt im Ermittlungsverfahren oder im gerichtlichen Verfahren tätig wird. Die Gebührenhöhe ist unterschiedlich, je nachdem, ob die Vertretung vor dem Amts- oder dem Landgericht erfolgt, innerhalb der Verfahren, die erstinstanzlich vor dem Landgericht verhandelt werden, erhöht sich die Gebühr nochmals für Verfahren, die vor der Schwurgerichtskammer stattfinden.
Zu den Verfahrensgebühren treten die nach den jeweiligen Abschnitten des Vergütungsverzeichnisses anfallenden Terminsgebühren hinzu.