Der Fall Stanley Adams
Stanley Adams war Angestellter des Basler Pharmakonzerns Hoffmann-La Roche, der Indizien eines EG-wettbewerbsrechtswidrigen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch seinen Arbeitgeber 1973 der Europäischen Kommission meldete. Im Zuge eines sich anschließenden EG-Wettbewerbsrechtsverfahrens gegen Hoffmann-La Roche offenbarte ein Beamter der Europäischen Kommission wahrscheinlich durch Fahrlässigkeit die Identität des Informanten. Daraufhin wurde Stanley Adams von den schweizerischen Behörden wegen des Verdachts des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes festgenommen und in Einzelhaft verwahrt. Während Adams jeder Kontakt zu seiner Familie untersagt blieb, nahm sich seine Frau, die ihrerseits von den schweizerischen Behören verhört worden war, 1975 das Leben. Stanley Adams verbrachte sechs Monate in Haft, bis er gegen Kautionszahlung auf freien Fuß gesetzt wurde und der Schweiz den Rücken kehrte.
Die Auswirkungen
Der Fall Stanley Adams veranlasste die Europäische Kommission dazu, die Vorkehrungen zum Schutz vertraulicher Informationen zu verstärken. Der Europäische Gerichtshof würdigte in seinem Urteil Stanley Adams den Schutz von Informanten als essentiellen Geheimhaltungsbelang und verurteilte die Europäische Kommission zu Schadensersatzzahlungen (Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 7. November 1985, Rechtssache 145/83 - Sammlung der Rechtsprechung 1985 Seite 03539).
Die Europäische Kommission stellte die von Stanley Adams angezeigten wettbewerbswidrigen Praktiken der Firma Hoffmann-La Roche 1976 in einer Entscheidung als erwiesen fest und verhängte eine Geldbuße gegen das Unternehmen (Entscheidung der Kommission vom 9. Juni 1976, abgedruckt im Amtsblatt EG 1976 Nr. L 223, S. 27).
Ungeachtet dessen verurteilte ein schweizerisches Gericht Stanley Adams in seiner Abwesenheit zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Rechtsmittel gegen dieses Urteil blieben erfolglos, ebenso wie ein Verfahren, das Stanley Adams unter der Europäischen Menschenrechtskonvention -verspätet- gegen die Schweiz anstrengte.
Vor kurzem wurden Preisabsprachen des Pharmakonzerns Hoffmann-La Roche von der Europäischen Kommission mit Geldbußen in Rekordhöhe sanktioniert (Entscheidung der Kommission vom 22. November 2002, abgedruckt im Amtsblatt EG 2003 Nr. L 6 S. 1).
Zum Fall Stanley Adams aus Sicht von Stanley Adams [[Hoffmann-La Roche gegen Adams - ISBN 3-293-00080-0 (1984)]]