Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt

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Vorlage:Urheberrechtsfragen (Überschrift)

URV auf Diskussionsseite

Auf der Diskussionsseite Diskussion:Nissan Micra fügte ein anonymer Benutzer eine Auflistung ein, mit der Bitte, die darin enthaltenen Infos in den Artikel einzuarbeiten ;-).

Diese Auflistung stammt 1:1 von [1], wie der anonyme Autor auch selbst angibt.

Eine "schöpferische Höhe" sehe ich in dieser Auflistung zwar nicht, dennoch denke ich, das dieser Beitrag komplett gelöscht werden sollte. Sorry, ich konnte mich nicht zurückhalten und habe eine Antwort geschrieben. Die darf gerne mitgelöscht werden. --Wikisearcher 02:15, 16. Okt 2005 (CEST)

Vgl. Koepf, Bild-Wörterbuch der Architektur (1982) (=unveränderter Nachdruck der 2. Auflage von 1974)

Der Aufbau des Textes ist weitgehend übernommen, sowie fast alle Fachbegriffe in nahezu unveränderter Reihenfolge. Der Wortlaut ist nah am Original z. B. :

Koepf: "Beim antiken Tempel heißt Fries der unter dem Kranzgesims des Daches entlanglaufende Streifen, der am dorischen Tempel (--> Dorische Ordnung) aus Triglyphen und Metopen zusammengesetzt, bei der ionischen und korinthischen Ordnung ein [...] ungeteiltes, mit Figurenreliefs besetztes Element ist (Figurenf., Zophoros sowie der aus Stierschädeln gebildete Bukranienf.)"

Wikipedia-Artikel: "Bei antiken Tempeln ist der Fries der Streifen welcher unter dem Kranzgesims entlangläuft. Dieser Fries besteht bei dorischen Tempeln aus Triglyphen (Dreischlitzplatten) und Metopen (Zwischenfeldern). Bei ionischen und korinthischen Tempeln besteht der Fries aus einem Zophoros (Figurenrelief) oder aus einem Bukranienfries (Fries mit Rinderschädeln)."

Bin mir nicht sicher, ob das nah genug am Original ist, um eine URV darzustellen.

Zudem sind die Abbildungen des Blattwerk-, Bogen-, Kreuzbogen-, Lilien-, Spitzbogenfrieses zwar vielleicht neu umgezeichnet, folgen aber bis auf die Anzahl der Ornamentachsen und winzige Details wie hinzugefügte Fugen der Abbildung Koepf S. 159.

Arnd69 12:06, 7. Okt 2005 (CEST); nachgetragen von --jed 15:46, 16. Okt 2005 (CEST)

Hier wurden lediglich Fakten und freie, weil absolut naheliegende Formulierungen übernommen. Menschen, die keine Ahnung von Urheberrecht haben, sollten die Finger von solchen Anschuldigungen lassen und sich auf eindeutige Fälle beschränken. Die sachgerechte Darstellung von Friesen in der Form einer Zeichnung wird sich notwendigerweise an der Stilisierung von realen Friesen orientieren müssen. Es geht nicht an, dass untypische Friese als Vorlage gewählt werden, nur weil ein typischer Fries schon in einer Publikation gezeichnet wurde. --Historiograf 16:31, 16. Okt 2005 (CEST)

Gut, ich habe den URV-Hinweis aus dem Artikel raus genommen. --jed 11:57, 17. Okt 2005 (CEST)

Hallo, in die Vorlage:MdEP:Nur Daten und in die Kategorie:Nur Daten (MdEP) hat Benutzer:Smeyen einen URV-Verdacht eingetragen, mit der Begründung Diese Vorlage wird in Artikeln verwendet, deren Inhalte vom Europäischen Parlament stammen. Ob die Nutzung unter FDL erlaubt ist, kann ich leider nicht beurteilen. Der Autor spricht davon, dass man die Quelle nennen müsse. --Smeyen Disk 12:50, 24. Aug 2005 (CEST) sowie Hmm, vielleicht war es nicht ganz so klug, eine Kategorie mit der Vorlage:Urheberrecht ungeklärt zu versehen. Ich versuche hier trotzdem mal eine Rechtfertigung. In dieser Kategorie sind 61 Europaparlamentarier eingestellt. Sie wurden (so ich das richtig überblicke) von Benutzer:NoSoftwarePatents eingestellt, höchstwahrscheinlich, als es damals im Mai um die Patentrichtlinie ging. Diese Daten sind vom Europäischen Parlament, ebenso wie die darin verwendeten Bilder. Man darf sie nutzen, wenn man auf die Quelle verweist. Die Frage ist nun: tun wir dem Urheberrecht genüge? Schließlich geben wir die Inhalte und die Bilder unter GFDL weiter und können eben nicht garantieren, dass jeder auch weiterhin auf die Quelle verweist. --Smeyen 13:27, 9. Aug 2005 (CEST).

Nun prankt in jedem Artikel, der die Vorlage benutzt der Hinweis auf eine URV. Ein suboptimaler Zustand, wie ich finde. Könnte wir vielleicht die Frage klären, ob die Daten aus dem Europäischen Parlament in die Wikipedia übernommen werden können und wenn ja, dann den URV-Verweis rausnehmen?. --jed 16:16, 16. Okt 2005 (CEST)

Übersetzung eines englischen Textes

Meine Frage: Kann die Übersetzung in Bert Ira Gordon von hier als Urheberrechtsverletzung gewertet werden? Danke für eventuelle Antworten & Gruß -- WikiCare 23:32, 17. Okt 2005 (CEST)

Copy-paste-Verschiebung, bitte Versionsgeschichte vereinen

Es geht um die Artikel Glückel von Hameln, wo sich die Versionsgeschichte befindet und den neuen Artikel Glikl bas Judah Leib, wo sich der Text zur Versionsgeschichte befindet. Und bitte den Benutzer darauf aufmerksam machen, dass er mit solchen Übungen die GNU FDL verletzt. --Katharina 15:08, 19. Okt 2005 (CEST)

Wäre es nicht in diesem Fall am einfachsten, den "neuen" Artikel per sla zu löschen, im alten Artikel zunächst revert und dann auf den neuen Artikel verschieben? Dann müßte alles passen, oder? Gruß Gulp 15:21, 19. Okt 2005 (CEST)

Ist schon lange erledigt! Kann doch mal passieren, oder? Thomas Kossert 09:48, 23. Okt 2005 (CEST)

Sorry for posting in English!

At Swedish Wikipedia, there has turned up some old photographs of German people typically marine officers from the second world war. We have a user who claims that according to German law, these images become free of copyright 50 years after they were published - in the public domain, as the English speakers put it. He quotes

72 § 3 mom Urhebergesetz: Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.

Someone made a reasonable translation of this paragraph. The question is, then, if it is applicable. Is it valid for all German photographs - and what is a German photograoh? Photos of German people,photos taken by German citizens, photos taken in Germany? Could anyone help?

If you already have something written about this on your wiki, or if there is a good explanation somewhere on the web, I am sure we can find someone who speaks good enough German to translate. A short summary in English would be great, though. / Habj 16:34, 21. Okt 2005 (CEST)

Please read Wikipedia:Bildrechte and Bildrechte. Most photographs are NOT such Lichtbilder but works protected 70 years post mortem auctoris. For pictures good for our project § 72 is definitively not applicable - such is the general policy here. The law is valid for all pictures world wide if German law is applicable in a German or foreign court. A swedish copyright owner can sue at a German court and it might be that the law applicated is German law. There is no legal category "German pictures". All EU-citizens are gaining the German copyright protection - exact the same as a German cizizen. In the relationship to Non-EU countries one has to obeye treaties like the Berne convention. Regelschutzfrist in the EU is 70 years pma. --Historiograf 18:53, 21. Okt 2005 (CEST)

eigene und fremde Bilder

Nach dem Studium einiger Wikiseiten zum Thema Bildrechte sind mir immernoch einige Details unklar.
1) Darf ich Unternehmensgebäude auf denen geschützte Inhalte(z.B. Logos auf Fahnen) zu sehen sind fotographieren?
2) Darf ich öffentliche Gebäude auf denen ein nicht freigegebenes Wappen zu sehen ist fotographieren?
3) Stimmt es wirklich, dass ich nicht mal von einer Burgruine aus ein Foto eines anderen Gebäudes schiessen darf? Und warum ist ein Hubschrauber verboten, Luftaufnahmen aber nicht genehmigungspflichtig?
4) Darf ich Produkte eines Unternehmens fotographieren? Also eine Scheibe Brot, eine Spielkarte oder eine Tüte Gummibärchen(sicher mit geschützten Design)?

Wenn ich etwas erstmal nicht abbilden darf, wie komme ich dann dazu, dass ich es doch darf?
5) Wer kann mir bzw. der Wiki die Nutzung von Aufnahmen erlauben, wenn die Rechte am abzubildenden Objekt z.B. bei einem Weltkonzern oder einer Stadt liegen?
6) In welcher Reihenfolge läuft so ein Prozess ab? Frage ich, ob ich ein Foto vom Klopapier machen darf oder mache ich ein Foto vom Klopapier und Frage den Rechteinhaber, ob ich genau dieses Foto veröffentlichen darf?
7) Wie muss eine Anfrage(sowohl bei fremdem Foto als auch bei fremden Objekt und eigenem Foto) ablaufen? Reicht eine formlose mündliche zusage? Oder eine E-Mail? Oder muss man eine schriftliche, unterschriebene Genehmigung haben?
--Carlos-X 14:08, 22. Okt 2005 (CEST)

Findest du nicht, dass so eine endlos lange Fragenliste ziemlich dreist ist, wenn man statt andere damit behelligen, sich mal Wikipedia:Bildrechte (mit Archiven der Diskussionsseiten!), Bildrechte, Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum, Wikipedia:Wappen durchlesen könnte? Einfache Antwort: Nein, du darfst alles nichts, weil eine differenzierte Antwort würde längst Gesagtes/hier Nachlesbares nur wiederholen. --Historiograf 22:17, 24. Okt 2005 (CEST)

Ganz kurz: 1-4) Klar darfst Du. Das Veröffentlichen ist wieder was anderes: 1), 2) ja, darfst du, siehe Panoramafreiheit 3) nein, darfst Du nicht, siehe Panoramafreiheit. 4) kommt darauf an. 5) Der Weltkonzern oder die Stadt. 6) Foto machen darfst Du in deinen eigenen vier Wänden immer. Wer soll das auch verbieten. Erst schießen, dann fragen. In fremden Häusern aber besser erst fragen, dann schießen, dann nochmal fragen... 7) Weiß nicht. Schriftlich und unterschrieben ist nie schlecht. E-Mail dürfte aber genügen. Viel wichtiger ist, dass der entsprechende Ansprechpartner versteht, dass bei GFDL, cc-by-sa oder PD auch mögliche kommerzielle Nutzung inbegriffen ist. --AndreasPraefcke ¿! 23:48, 24. Okt 2005 (CEST)

Zitat oder URV?

Ist sowas eine URV? Ich denke nein, weil das Zitat von einer anderen Website eindeutig als solches gekennzeichnet ist.--Thomas S. 14:22, 24. Okt 2005 (CEST)

Da das Zitat zu umfangreich ist es klar URV. 2 Absätze sind zuviel, vor allem, wenn der Artikel im wesentlichen aus dem Zitat besteht. Gern kann man in einem selbst formulierten Artikel 2-3 Sätze oder ausnahmsweise auch mehr knackige Formulierungen zitieren, aber hier gehts zuweit. --Historiograf 22:40, 24. Okt 2005 (CEST)

Danke für deine, wie immer, fachkundige Auskunft. Der Artikel wurde damit zu Recht als URV gekennzeichnet.--Thomas S. 23:14, 24. Okt 2005 (CEST)

Copy&paste-Verschiebung Kreationismus

Der jetzige Artikel Kreationismus ist eine copy&paste Verschiebung aus dem Artikel Kreationismus. Dieser war der ursprüngliche Artikel Kreationismus, wurde jedoch von Benutzer:Matze6587 verschoben und dann um die Kritik bereinigt per copy&paste wieder nach Kreationismus verschoben. Er wurde von Benutzer:Stern auf das Problem aufmerksam gemacht (Benutzer Diskussion:Matze6587#Kreationismus). Daraufhin stellte der einen Hinweis auf die Diskussionsseite, dass sich die Hauptautoren doch hier melden sollten (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Kreationismus&diff=10237120&oldid=10237101). Ich halte diese Vorgehen für nicht adäquat. Nach meiner Meinung sollt am besten die Aufspaltung des Artikels rückgängig gemacht werden. --jed 09:47, 25. Okt 2005 (CEST)

Mein heimlicher Verfolger Jed.....
Also ich möchte an dieser Stelle mal wissen wie eine Aufspaltung korrekt durchgeführt wird, nirgendwo steht das, und hundert Autoren kann ich schlecht benennen. --Matthias Pester Diskussion 08:37, 26. Okt 2005 (CEST)

Artikel-Verwendung OK?

Hallo zusammen,

ich möchte sichergehen, dass ich durch die Verwendung eines Artikels keine Rechte verletze oder sonstige "Gentlemen Agreements".

Ist die Verwendung hier OK?

http://fenster.ais-online.de[2]

Vielen Dank!

Gruß Julian Stierle

Hallo! Es scheint mir so, als wäre alles in Ordnung. Jedoch solltest du den GNU Lizenztext auf deinem eigenen Server haben und auch dorthin verlinken. Gruß --Timer 20:08, 26. Okt 2005 (CEST)
Okay, habe ich noch gemacht. Danke sehr! Gruß Julian Stierle
Wenn man es ganz genau nimmt, sind auch für die Bilder noch die Autoren anzugeben. Die stehen nämlich auch alle unter der GFDL. (Außer Bild:Fenstermasswerk.jpg, das ist gemeinfrei]]). -- Timo Müller Diskussion 23:24, 28. Okt 2005 (CEST)

Nutzungs-/Lizenzbestimmungen

Ist es möglich/erlaubt, die auf CD ROM veröffentlichte oder downloadbare Version von Wikipedia in ein internes Intranet (z.B. Firmennetz), das aus Sicherheitsgründen keinen Zugang zum Internet hat zu veröffentlichen, um so den Usern das geballte Wissen von Wikipedia zugänglich zu machen? Entsprechende Links auf andere Internetseiten würden dann allerdings ins Leere greifen. Das ist jedoch akzeptabel, da die Inhalte in Wikipedia ja weiterhin zur Verfügung stehen würden. Gibt es eine Möglichkeit diese Anfrage so zu klären, das keine Urheberrechtsverletzung stattfindet? Gibt es dafür in Deutschland einen Ansprechpartner/Adresse/e-mail, wo eine offizielle schriftliche Anfrage getätigt werden kann? Wenn ja bitte ich um Einstellung, damit dort eine Anfrage gestartet werden kann. Mittwoch der 26. Oktober 2005 (gg)

Meinst du sowas Wikipedia:Wikipedia-CD? --ST 11:04, 26. Okt 2005 (CEST)

Ja genau diese Möglichkeit die CD auf einen Server in einem Firmenintranet abgelegt, damit alle darauf zugreifen können. Ist das aus urheberrechtlicher Sicht unbedenklich, wenn eine Registrierung erfolgt? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit? Sind damit Kosten verbunden? Wer ist dafür der offizielle Ansprechpartner in Deutschland? Donnerstag der 17. November 2005 (gg)

Es gibt in der Hinsicht keine Einschränkungen. Eine Genehmigung oder Registrierung ist dazu nicht erforderlich. Kosten sind - außer der CD/DVD (ca. 10 Euro) - keine damit verbunden. Viel Spaß! --Fb78 16:16, 17. Nov 2005 (CET)

URV - Rueckgaenging machen ?

Hallo, vor ein paar Tagen ist der Artikel Klaus Tipke hinzugekommen. Ich habe da einen URV - Baustein hineingeschrieben, da er auch auf einer Webseite zu finden war. Auf der Diskussion habe ich die Sache (hoffentlich richtig, waer schoen, wenn sich das mal jemand ansieht, und Verbessurungsvorschlaege gibt) ausdiskutiert. Nun ist sowas wie eine Freigabe eingegangen (oberster Eintrag, zeitlich der letzte), meine Frage ist nun : 1) Ist dem UR damit Genuege getan? 2) Falls ja, wie wird die Seite am besten zurueckgestellt? Schoenen Gruss -- Andreask 19:57, 26. Okt 2005 (CEST)

Auf Disku Stellung genommen --Historiograf 21:01, 28. Okt 2005 (CEST)

  • Dankeschoen. (Uebrigens, der oberste Eintrag in der Disku, war zeitlich der letzte, deswegen war die ganze Diskussion auf der Disku leider notwendig.). Aber gut ich schmeiss dann mal den URV-Baustein heraus und entferne die Seite von den Loeschkandidaten. -- Andreask 21:08, 28. Okt 2005 (CEST)

Position von (C) und (R)

Hallo,

An welcher Position müssen das (c) oder das (R) auftauchen? Wird das (R) hinter dem Markennamen hochgestellt? Wo könnte ich sowas nachlesen? Daniela

Es gibt zum Beispiel die Artikel Marke (Rechtsschutz) und Copyright. Falls der Zeichensatz das unterstützt, kannst Du die Zeichen unter Windows mit ALT+0174 (ergibt ®) und ALT+0169 (ergibt ©) erzeugen, dann haben sie automatisch das passende Format. -- Arcturus 20:51, 27. Okt 2005 (CEST)

Hallo. Hab ma ne Frage: Kann man auf Internetartikel verlinken, die bereits in anderen Wikipedia-Artikeln verwendet werden? In meinen Fall will ich einen Link von dem Artikel für die Bleniotalbahn auf www.polier.ch machen. Ein solcher existiert bereits im Wiki-Artikel Maggiatalbahn. Brauch ich da ne extra Erlaubnis oder geht das auch so klar, wenn es ihn schon gibt? - Lord Alpha 14:16, 28. Okt 2005 (CEST)

Klar, du musst ein in doppelter Ausfertigung vorhandenes und mit Gebührenmarke versehenes Linkerlaubnis-Billet der kantonalen Linkerlaubnisbehörde des für den Wohnsitz desjenigen, der die Domain betreibt, zuständigen Kantons hier einreichen. --Historiograf 15:35, 28. Okt 2005 (CEST)
*g* Alles klar, dann werd ich mich da mal dran machen... In die Schweiz is es ein weiter Weg! (Naja, mal im Ernst, war mir halt nicht sicher, bin noch nicht so lange dabei und dachte deshalb ich frag lieber mal.) - Lord Alpha 17:05, 28. Okt 2005 (CEST)

Geschmacksmusterrechtsverletzung: Meinungsbild

[3] --Historiograf 15:40, 28. Okt 2005 (CEST)


Panoramafreiheit in Dänemark?

Ich hab hier ein Bild von nem großen(=groß in den Ausmaßen) Kunstwerk, das in Dänemark frei in der Landschaft steht (das Gebilde hier). Hochladen: ja/nein? ecki 16:59, 28. Okt 2005 (CEST)

Wir richten uns hier nach dem Recht der deutschsprachigen Länder, also nil obstat. --Historiograf 18:46, 28. Okt 2005 (CEST)

Wie Urheberrecht am eigenen Werk im Streitfall beweisen?

eine mögliche Antwort --Historiograf 22:08, 28. Okt 2005 (CEST)

Bilder

Das fällt wohl noch unter Panoramafreiheit, aber das doch nicht mehr, oder? Soll ich einen LA stellen? -- Timo Müller Diskussion 23:12, 28. Okt 2005 (CEST)

Hatten wir schon, wird behalten. Natürlich fallen auch Ausschnitte unter die Panoramafreiheit. --Historiograf 23:48, 28. Okt 2005 (CEST)

Ich dachte, Panoramafreiheit gilt nicht für solche Ausschnitte? -- Timo Müller Diskussion 00:05, 29. Okt 2005 (CEST)
Wo steht das denn? --Historiograf 00:10, 29. Okt 2005 (CEST)
In Panoramafreiheit steht: „Siehe dazu die Abbildung, eine touristische Hinweistafel, die im Straßenbild von Alken (Untermosel) dauerhaft angebracht ist. Es dürfte nicht zulässig sein, eines der dort abgebildeten Fotos auszuschneiden und mit Hinweis auf § 59 UrhG gesondert zu verwerten.“ Ich denke, das gleiche dürfte auf das Postlogo auf dem Briefkasten zutreffen. -- Timo Müller Diskussion 16:04, 29. Okt 2005 (CEST)

Ich seh das inzwischen nicht mehr so eng. Im Schwäbischen sagt man dazu: Was geht mi mei Gschwätz von geschtern aa. --Historiograf 22:20, 29. Okt 2005 (CEST)

Programmcode aus Taschenrechnerhandbuch

Zur URV-Problematik von [4] stelle ich fest. Einschlägig sind die Bestimmungen für Computerprogramme § 69a ff. UrhG, die individuelle Computerprogramme (Abs. 3) unter Schutz stellen. Der Schutz ist die Regel, die Schutzunfähigkeit die Ausnahme. Eine solche scheint mir bei wenigen Zeilen Programmcode, die im Grunde genommen keinen Spielraum lassen, gegeben zu sein, denn: Nicht geschützt ist gänzlich Banales, Routinemäßiges und allgemein Verwandtes, was jeder Programmierer auf die gleiche oder ähnliche Weise tun würde, die bloße Übernahme fremder bereits bestehender Programme oder Programmteile, sowie das, was sich aus der Natur der Aufgabe und aus rein funktionalen Erwägungen ergibt (Dreier/Schulze, UrhG, 2004, § 69a Rdnr. 27 m.w.N.). Im übrigen lassen wir ja Text-Zitate zu, siehe Wikipedia:Zitate, wieso sollte man nicht den Programmcode als Beleg anführen können, er dient hier ja nicht nur zur reinen Illustration --Historiograf 23:54, 28. Okt 2005 (CEST)

Bilder von der ESA

Benutzer:M-A-S gibt auf meiner Diskussionsseite an, dass das von ihm als Public Domain hochgeladene Bild Bild:Europa Weltall.jpg von der ESA stammt, er weiß aber nicht, unter welcher Lizenz es steht. Das Bild muss doch gelöscht werden, oder sind alle Bilder der ESA Public Domain? -- Timo Müller Diskussion 16:03, 29. Okt 2005 (CEST)

Im Gegenteil --Historiograf 03:01, 5. Nov 2005 (CET)

Dann stelle ich mal einen LA. -- Timo Müller Diskussion

Vererbte Bildrechte

Holla, ich habe den Autor zu einigen Fotos erfahren und zunächst einen Nachfahren ermittelt. Direkte Nachfahren gibt es nicht, nur jede Menge Neffen, Nichten, Großneffen sowie Großnichten. Von einer Nichte und dessen Mann habe ich die Erlaubnis diese Bilder einzustellen. Muss ich da nun alle anderen auch noch fragen? --Olivhill 12:16, 30. Okt 2005 (CET)

Der Erbfall richtet sich nach den §§ 1922 ff. BGB. IMHO musst du alle Erben fragen, bitte Benutzer:Berlin-Jurist um ein erbrechtliches Gutachten, er ist da sicher firmer als ich. In der Regel findet hinsichtlich der Urheberrechte keine Auseinandersetzung statt, alle Miterben müssen also entscheiden (Mehrheit zählt wohl nicht). --Historiograf 03:01, 5. Nov 2005 (CET)

Bild:Willy Baumgart o.T 1959.JPG

Täusche ich mich oder liegt da eine URV vor? 1959 ist ja noch keine 70 Jahre her. --Xocolatl 01:22, 5. Nov 2005 (CET)

Du täuschest dich: Der Fotograf muß 70 Jahre tot sein. Also URV --Historiograf 02:51, 5. Nov 2005 (CET)

Also täusche ich mich doch NICHT (???) --Xocolatl 12:49, 8. Nov 2005 (CET)

Wenn du mir schlüssig und nachvollziehbar belegen kannst, dass du mit 1959 ist ja noch keine 70 Jahre her nichts anderes meintest als der Fotograf kann noch keine 70 Jahre tot sein bin ich bereit, dir zu glauben ... --Historiograf 12:54, 8 November 2005 (CET)
Der Fotograf hat das Bild vermutlich erst vor einigen Tagen geknipst, der ist also auf keinen Fall schon 70 Jahre tot. M. E. liegt das Urheberrecht aber beim Maler. Falls wir uns darüber einig sind, dass wir uns gerade im Jahr 2005 befinden, sind wir uns vermutlich auch darüber einig, dass die Entstehung eines Gemäldes aus dem Jahr 1959 noch keine 70 Jahre zurückliegt. Die Aussage, dass ich mich täusche, verstehe ich dann nicht, dennoch habe ich jetzt einen LA für das Bild gestellt. --Xocolatl 14:43, 10 November 2005 (CET)

Jaja, ist ja schon gut. Ersetzte einfach Fotograf durch Urheber, ich nehm alles zurück und bitte einfach nur darum, jeden Anschein zu meiden, dass die 70 Jahres-Regelschutzfrist ab Entstehung (richtig: ab Tod des urhebers) läuft. es gibt hier genügend Leute, die das verwechseln und Wasser auf deren Mühlen können wir am allerwenigsten gebrauchen. --Historiograf 19:21, 10 November 2005 (CET)

Bitte ein Auge drauf haben

Nur zur Info: Vor einigen Tagen ist Benutzer:Fidelios zur Wikipedia gestossen. Leider scheint er jedoch in Bezug auf Urheberrechte eine "sehr eigene" Einstellung zu haben (siehe z.B. Diskussion:Flug- und Raumfahrtmedizin). Ein weiterer URV-Artikel ist Bailysche Perlen (aus der Encarta), Lindblad-Resonanz steht ebenfalls im Verdacht aus der Encarta zu stammen. Seine anderen Artikelstarts erscheinen mir auch suspekt, jedoch konnte ich keine Online-Quellen finden - vielleicht kann jemand mal in der Encarta schauen. Auch bei Bildern scheint er es nicht so genau zu nehmen (Bild:Arm177.jpg, Bild:Granat.jpg, Bild:Hyperversum.jpg, Bild:Apollotemplerom.jpg) und alles einfach als PD zu kennzeichnen. -- srb  01:06, 6. Nov 2005 (CET)

Ich habe ihn auf seiner Disk.seite auf diese URV-Problematik hingewiesen. -- tsor 08:48, 6. Nov 2005 (CET)

Kann ich ein Problem bekommen, wenn ich im Artikel zu Eugen Roth, einen Link zu meiner Homepage (http://members.chello.at/august.wicke/index.htm) hinzufüge, in der sich sämmtliche Texte von "Ein Mensch" und "Mensch und Unmensch" befinden? Zweites ist überigens im Werkeverzeichnis nicht angeführt.

Solche Links sind hier üblich. Da ich davon ausgehe, dass du keine Erlaubnis der Rechtsinhaber hast, kann die WP unter Umständen aufgrund der Linkstörerhaftung zur Rechenschaft für den Link gezogen werden. [5] --Historiograf 13:02, 8. Nov 2005 (CET)

Wenn du keine Erlaubniss hast, kannst du auch ohne Link Ärger bekommen. -- Timo Müller Diskussion 21:20, 10. Nov 2005 (CET)

Wie sieht es eigentlich mit Bildern der UN aus?

hallo zusammen, ich habe letztens ein paar nette Bilder auf www.un.org gefunden - leider steht dort nichts zur Weiterverwendung oder Lizenz der Bilder. Kann mir da jemand weiterhelfen, wie die UN die Bildrechte handhabt, eventuell so wie die USA? Sven-steffen arndt 13:02, 7. Nov 2005 (CET)

Die Terms of Use sind doch von der Startseite verlinkt. Nur persönliche, nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt. -- Arcturus 10:41, 8 November 2005 (CET)
oh ... das muss ich wohl übersehen haben, danke Sven-steffen arndt 11:38, 8 November 2005 (CET)

Beispiele aus Büchern kopieren

Hi, beim Artikel über den A*-Algorithmus habe ich ein Beispiel aus einem Buch 1:1 übernommen. (zwar eigene Bilder gemalt, aber die Daten für das Beispiel halt 1:1 übernommen) Nun kam die Frage auf ob das so in Ordnung ist, oder ob ich wenigstens die Quelle nennen sollte, oder gar das Beispiel (zugegebenermaßen recht umfangreich) neuschreiben muss und mir selbst eins ausdenken muss. Konkret: Es geht um einen Algorithmus zur bestimmung des kürzesten Weges in einem Graphen, wofür im Buch (Stuart Russell, Peter Norvig: Künstliche Intelligenz - Ein moderner Ansatz, 2004, Prentice Hall, ISBN 3-8273-7089-2) halt eine vereinfachte Karte von Rumänien genommen wurde und der Algorithmus auf diese Karte angenwendet wurde. Nun habe ich alle Bilder zwar selbst nachgezeichnet, (dort bereits das Buch als Quelle verwendet) aber halt 1:1 nach der Vorlage und vor allem auch das Beispiel und die Idee des Beispieles (samt zugehörigen Daten. Ist das rechtlich in Ordnung? Reicht es wenn ich das Buch als Quelle zitiere, oder muss ich mir ein eigenes Beispiel bauen? Regnaron 00:16, 8. Nov 2005 (CET)

Die Daten aus dem Beispiel und die Idee des Beispiels selbst dürften nicht schutzfähig sein. Indem du die grafische Umsetzung selbst gestaltet hast, hast du also kein Urheberrecht verletzt. Es ist aber im Sinne der Glaubwürdigkeit der Wikipedia, eine Quelle anzugeben. --Fb78 10:35, 8. Nov 2005 (CET)

eigenes Wiki-Projekt für Mitschriften, österr. Urheberrecht

Hallo! Ein paar Studenten der Uni Wien hatten die Idee unter anderem für die Veröffentlichung von Mitschriften - und zwar nur solche, die von den Studenten selbst aufgrund der Inhalte von Vorlesungen angefertigt werden und somit oft den Wortlaut des Profs und den Inhalt der von ihm angegebenen Literaturquellen wiedergeben - MediaWiki zu verwenden. Der Vorteil liegt auf der Hand: online editieren und evtl. weitere Infos rund ums Studium / Uni in einem ...

Bisher wurden bereits auf diversen Skriptenbörsen (auch auf unserer) ohne Probleme solche Mitschriften veröffentlicht (CC-Lizenz), dennoch hat das Wiki-Projekt eine andere Dimension als zerstreute Skriptenbörsen und daher wollte ich sicherheitshalber nachfragen, wie das nun wirklich mit den Rechten von solchen Mitschriften aussieht. Zum Österr. Urheberrecht gibt es ja leider keinen eigenen Artikel, wo ich sowas evtl nachlesen könnte (im Gegensatz zu BRD, CH) :(

-- Munatius 10:45, 8. Nov 2005 (CET)

Ein solches Projekt ist unzulässig, da es in die Urheberrechte des Professors eingreift. Seine Ausführungen sind in der Regel urheberrechtlich geschützt, er muss daher zustimmen. Das gilt weltweit. --Historiograf 12:56, 8 November 2005 (CET)

Ja das hatte ich befürchtet. Wieso gilt das aber nicht für Skriptenbörsen? Dort werden ja ebenso Mitschriften veröffentlicht mit dem einzigen Unterschied, dass nicht alle Leute diese editieren können. Oder gilt es da auch? Und wenn ja, stellt sich mir dann die Frage, wie weit dürfen Studenten beim Austausch von Mitschriften generell gehen? Darf ich meine Mitschrift abtippen und jemandem schicken? Darf ich sie mehreren schicken? Darf ich sie auf meine Homepage zum Download stellen? Immerhin sind wir aufgrund der katastrophalen Bedingungen an der Uni (Hörsaal für 130 Personen, 700 brauchen die Vorlesung, 300 quetschen sich in den Hörsaal rein) ja dazu gezwungen, uns zu vernetzen. Es kann nichtmal jeder die Ausführungen des Professors selbst anhören und ist daher auf Quellen jenseits der Vorlesung (in Ermangelung eines vom Prof. autorisierten oder selbst verfassten Skripts) angewiesen. Ich weiß, das übersteigt eigentlich den Wiki-Rahmen, aber ich hoffe trotzdem auf eine Antwort, damit wir eine Basis haben, auf der wir die Vernetzung rechtlich gedeckt vollziehen können. -- Munatius 15:48, 8. Nov 2005 (CET)

PS: Mein Kollege hat mich nun auf folgende Links aufmerksam gemacht. Demnach sind beide Rechtsmeinungen vertreten, nicht nur die hier von Historiograf gepostete URV, sondern auch die Meinung, dass wissenschaftliches Wissen generell frei ist und lediglich die exakte Formulierung (also wortwörtliche Transkription einer Vorlesung) urheberrechtlich geschützt ist.

Link 1: http://72.14.207.104/search?q=cache:mWFXxIDPQ1IJ:skripts.scientific-knowledge.net/info/info_de.php%3Fentity_id%3Dinfo108637142421432+urheberrecht+vorlesung+mitschrift&hl=de (Historiograf-Meinung)

Link 2: http://jurix.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20040913/001724.html ("Nach herrschender Meinung ist jedoch der wissenschaftliche Inhalt nicht geschützt, sondern nur der spachliche/ struckturelle Ausdruck, soweit er auf dem Urheber zurückzuführen ist - wissenschaftliche Erkenntnisse an sich sind danach gemeinfrei.") -- Munatius 21:56, 8 November 2005 (CET)

Ich sehe aber auch nicht den geringsten Widerspruch zwischen Link 1 und Link 2. Was Skriptenbörsen machen, ist wohl zum allergrößten Teil nicht vom Urheberrecht gedeckt, wird aber weitgehend von den Professoren toleriert. Es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an. Wenn ich aus einer dreiviertelstündigen Vorlesung nur eine Handvoll Kernaussagen in eigener Formulierung extrahiere, habe ich keine Probleme, da ich zulässigerweise nur den wiss. Inhalt übernehme. Historische Mitschriften etwa aus dem 19. Jh. dienen heute als Ersatz der nicht erhaltenen Manuskripte der Professoren. Wird ausführlich mitgeschrieben, so wird sehr wohl in geschützte Teile eingegriffen, da hier nicht gemeinfreie Fakten wiedergegeben werden, sondern auch die sehr wohl geschützte Konzeption und Gedankenführung, die Anordnung des gemeinfreien wiss. Stoffs. Ich gehe davon aus, dass Studenten beim Mitschreiben bzw. Bearbeiten der Mitschriften die häufig sehr undeutliche Grenze zum Eingriff in geschützte Inhalte ohne es zu wissen überschreiten. Die Rechtsprechung ist da recht rigoros. Sobald geschützte Inhalte vervielfältigt werden, gilt das Gleiche wie beim Musiktausch. Nur im engeren Bekannten- und Freundeskreis dürfen solche Mitschriften kursieren. Im übrigen hat der Urheberrechtsexperte Junker das Problem bereits 1999 abschließend und praxisnah erörtert [6]. Wendet euch an www.urheberrechtsbuendnis.de, wenn euch die Belange von Bildung und Wissenschaft zu wenig vom herrschenden UrhR repräsentiert erscheinen. --Historiograf 22:44, 8 November 2005 (CET)

Photos von Buchumschlägen (Buchcover)

Wie schaut es eigentlich mit der Veröffentlichung von (selbst abphotographierten) Buchumschlägen aus. Immerhin wurden ja einige (wenn nicht nur der Titel und Autor aufgedruckt ist) auch künstlerisch gestaltet. Konnte leider keinen Abschnitt in der Bilder-FAQ eindeutig darauf anwenden. - Mpy 11:02, 8 November 2005 (CET)

Siehe Wikipedia:FAQ_Rechtliches#Darf_man_Buchumschläge_oder_Zeitschriftencover_fotografieren_oder_einscannen_und_diese_in_die_Wikipedia_einfügen? --Fb78 11:10, 8. Nov 2005 (CET)

Sorry, die Rechts-FAQ hatte ich als unrelevant eingeordnet, ich habe nur Wikipedia:Bildrechte durchgeschaut. Danke für die Mühe. - Mpy 12:21, 8 November 2005 (CET)

Zum Thema Datenbanken

Hier ein aktuelles Urteil des BGH zum § 87a ff UrhG: Urteil (PDF). Leitsatz: “Ein Verstoß gegen das ausschließliche Recht eines Datenbankherstellers, die Datenbank insgesamt oder in einem nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu vervielfältigen, kann auch gegeben sein, wenn Daten entnommen und auf andere Weise zusammengefaßt werden. Auf die Übernahme der Anordnung der Daten in der Datenbank des Herstellers kommt es für den Schutz nach § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG nicht an. Die andersartige Anordnung der entnommenen Daten durch den Verwender hat nicht zur Folge, daß diese ihre Eigenschaft als wesentlicher Teil der Datenbank verlieren.” Siehe hierzu auch Law-Blog. --ST 01:41, 10 November 2005 (CET)

Herzlichen Dank für den Hinweis auch an dieser Stelle. Das Urteil ist unter [7] schon länger zu finden, die von mir im August (inzwischen haben wir November) angeregte Debatte ist unter [8] nachlesbar. --Historiograf 19:27, 10. Nov 2005 (CET)
Das ist mir entgangen, da ich meinen Arbeitsbereich noch nicht bis Hitparade oder Charts und Popmusik ausgedehnt habe ;-) Gruß --ST 20:39, 10. Nov 2005 (CET)

Frage zu AMD Pics

Folgende E-Mail habe ich auf eine Frage mit vollständiger Definition der GFDL erhalten:

_______________________________________________________

Sehr geehrter Herr Freygang,


vielen Dank für Ihre Anfrage. Von uns zur Veröffentlichung freigegebenes Bildmaterial finden Sie unter diesen beiden Links: http://www.amd.com/de-de/Corporate/VirtualPressRoom/0,,51_104_572,00.html


http://www.amd-bilder.de/


Wir haben leider keine Möglichkeit, die in den technischen Dokumenten beinhalteten Grafiken gesondert anzubieten.


Viele Grüße Stephan Schwolow AMD Public Relations D/A/CH
________________________________________________________

Die Bilder unter www.amd-bilder.de weißen ein Copyright: Sven Döring/AMD auf. Kann ich die Bilder bei Wikipedia hochladen? MfG Appaloosa 23:16, 11 November 2005 (CET)

Hallo? Wie kommst du auf die Idee, dass [9] mit seinem Veränderungsverbot irgendwie GNU FDL-kompatibel sein könnte? Lass das Hochladen sein und such andere Vorlagen. --Historiograf 19:06, 13. Nov 2005 (CET)

... hat nicht nur das Willy-Baumgart-Bild eingestellt, über das Historiograf und ich ein paar Abschnitte weiter oben diskutiert haben, sondern scheint gerade munter seine gesamte Kunstsammlung zu fotografieren und in die Wikipedia einzustellen. Auf die Hinweise auf seiner Benutzerseite sowie die Bausteine wegen bezweifelter Lizenz in den jeweiligen Bilderseiten reagiert er nicht. Da ich nicht weiß, wie viele Werke der noch im Keller hat, hier die Frage: Kann man den erstmal irgendwie bremsen, damit er das Nötige nachträgt bzw. die Bilder löschen lässt, falls es URVs waren? Eine Sperrung fände ich eigentlich zu hart, da er ja offenbar guten Willens ist, aber irgendwie sollte man ihn mal zwingen, seine Nachrichten zu lesen... --Xocolatl 16:08, 12. Nov 2005 (CET)

Schnappschüsse von Filmen

Wie steht es bei Schnappschüssen von Filmen? Wer ist bei einem Film als Urheber anzusehen? Gibt es hierbei Unterschiede zwischen Unterhaltungsfilmen, Dokumentarfilmen und Nachrichtenvideos?

Wir unterschreiben mit --~~~~. Die Bilder unterliegen dem normalen Urheberrecht und können hier in der Regel nicht verwertet werden. Wir lesen § 91 UrhG und beachten, dass bei Aufnahmen, die als Lichtbildwerke gelten können, dieser § zwar nicht anwendbar ist, aber de facto die Rechte auch beim Filmhersteller liegen. --Historiograf 18:57, 13. Nov 2005 (CET)

Ja, aber wann erlöschen den diese Rechte? 70 Jahre nach der Uraufführung, oder 70 Jahre nach Ende der Filmgesellschaft? --Kassandro 19:58, 13. Nov 2005 (CET)

Wir lesen dazu § 72 UrhG zu einfachen Lichtbildern und § 64 UrhG (Regelschutzfrist 70 Jahre pma) zu Lichtbildwerken. Die 70 Jahresfrist bezieht sich immer auf den Tod des Urhebers. Steht aber alles hier schon x-mal. --Historiograf 20:31, 13. Nov 2005 (CET)

Ich finde diese Art der Beantwortung eine Zumutung. Das ist wie bei "Ein Loch ist im Eimer, oh Henry". Ich möchte hier ganz klar feststellen, daß ich das mit den 70 Jahren pma gelesen und verstanden habe. Es sollte aber eigentlich jeder begreifen, daß z.B. ein Kinofilm ein komplexes Produkt ist und folglich erst einmal geklärt werden muß, wer der Urheber überhaupt ist. Ist es der Regisseur, Drehbuchautor, Kameramann oder Produzent, oder ist es die produzierende Firma? Wenn in der Tat eine Firma der Urheber ist, dann macht "pma" wohl kein Sinn, oder? Was nimmt man dann stattdessen? Ich hoffe, daß auch Juristen begreifen können, daß hier ein Problem vorliegt. --Kassandro 21:07, 13. Nov 2005 (CET)

Ich bin kein Jurist. Die Schutzfrist ist abhängig von dem Umstand, ob das Foto ein Lichtbildwerk ist oder nicht. Urheber ist in beiden Fällen der Kameramann, das ist doch eigentlich trivial. Bei einem einfachen Lichtbild läuft die Frist 50 Jahre nach Veröffentlichung und die Rechte stehen dem Filmhersteller oder Laufbilder-Hersteller zu. Bei einem Lichtbildwerk läuft die Frist 70 Jahre nach Tod des Kameramanns und die Rechte stehen de facto auch dem Filmhersteller zu. Urheber ist nie eine Institution. --Historiograf 21:15, 13. Nov 2005 (CET)

Nachtrag: Ich sehe, die Frage bezog sich allgemein auf Filme. Lies dir dazu einfach mal die Vorschriften des Urheberrechts für Filme durch (§§ 88 ff. UrhG). Das kommt auf den Einzelfall an. Miturheber kann z.B. der Kameramann sein. Wir können dir hier nicht das extrem komplexe Filmrecht auf dein Niveau ausbuchstabieren bzw. ich will es nicht, vielleicht mögen andere dir das verklickern. --Historiograf 21:19, 13. Nov 2005 (CET)

Bilder aus dem 3. Reich / Heinrich Hoffmann

Sind Bilder von Heinrich Hoffmann, dem Leibfotograf Adolf Hitlers, überhaupt urheberrechtlich schützbar? Erstmal etwas Biographie:

Heinrich Hoffmann (* 12. September 1885 in Fürth, † 16. Dezember 1957 in München) war Leibfotograf Adolf Hitlers.
1924 gab der Photograph die Bildbroschüre "Deutschlands Erwachen in Bild und Wort" heraus, und war 1926 an der Gründung des nationalsozialistischen Parteiorgans "Illustrierter Beobachter" maßgeblich beteiligt. 1929 operierte er als Repräsentant der NSDAP im Oberbayerischen Kreistag und gehörte seit Dezember 1929 dem Münchner Stadtrat an.
Ab 1932 betrieb Hoffmann zunehmend propagandistische Bildberichterstattung. In seinem Verlag "Heinrich Hoffmann. Verlag national-sozialistische Bilder" beschäftigte er bis zu 300 Mitarbeiter, und konnte durch den Vertrieb von Photobildbänden im Dienste der NSDAP bald Umsätze in der Höhe von Millionen Reichsmark verbuchen.
Jedes Photo, auf dem Hitler sehr nahe zu sehen ist, stammte von Heinrich Hoffmann.
1938 wurde er Mitglied der Kommission zur "Verwertung der beschlagnahmten Werke entarteter Kunst". Er hatte somit die Aufgabe, Gemälde und Kunst von Juden, Reichsfeinden und Kommunisten zu vernichten.
Im April 1945, nach seinem letzten Besuch bei Hitler, setzte sich Hoffmann nach Bayern ab und wurde in Oberwössen von der US-Armee verhaftet. Im Oktober des selben Jahres wurde er ins Gefängnis des Internationalen Militärgerichtshofs nach Nürnberg verlegt, wo er gezwungen wurde, seine Archivbestände zu ordnen, um so Beweisdokumente für die Kriegsverbrecherprozesse zu sichern.
Im Januar 1946 wurde das Entnazifizierungsverfahren gegen den "Leibphotographen" und engen Freund Hitlers in München eröffnet. Hoffmann wurde zunächst als Hauptschuldiger (Gruppe I) eingestuft; es gelang ihm jedoch immer wieder, gegen die Entscheidung des Gerichts, das eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren forderte, Rechtsmittel einzulegen. Schließlich wurde er zu 4 Jahren Haft verurteilt, und zur Konfiszierung seines gesamten Vermögens.
Heinrich Hoffmann hegte nie Machtambitionen. Dennoch erzielten seine Photographien und Bilder die Wirkung, die sie haben sollten. Hitler wurde zum "Messias" stilisiert, zum "nationalen Heilsbringer". Auch die antisemitische Propaganda trug sehr zur Machterweiterung der NSDAP bei.

Hierraus kann man nun einige Begründungen ableiten, dass alle seine Werke, die in Bezug zum Nationalsozialismus stehen, schon vor der Schutzfrist (2028 läuft diese ab), gemeinfrei sind. Hoffmann er war ein wichtiges Element Hitlers Propagandaapparats, außerdem war an der Vernichtung der von den Nazis verhassten Kunst maßgeblich beteiligt. Er war somit einer der Hauptschuldigen des Nationalsozialismus. 1945 musste er seine Archivbestände ordnen, damit Beweisdokumente für die Nürnberger Prozesse gesichert werden konnten. Sein gesamtes Vermögen wurde konfisziert. Seine Funktion als Leibfotograf Hitlers und die Verwendung seines Archivs in den Nürnberger Prozessen, gibt den Werken amtlichen Charakter. Desweiteren sind seine Werke im Zuge der geschichtlichen Aufklärung auch garnicht schützbar. Wenn jemand versucht diese Bilder zu schützen, dann wirkt dieser der geschichtlichen Aufklärung aus persönlichen Interessen entgegen. Warum schreibe ich das? [10] [11] [12] [13] [14] [15] u.s.w.... Ich habe einen Artikel Commons:Heinrich Hoffmann und eine Vorlage Commons:Template:Heinrich Hoffmann angelegt. Wenn die Urheberrechtslage um Hoffmann nicht geklärt ist, wird er die nächsten 23 Jahre leer bleiben. -- M@rkus 13:52, 13. Nov 2005 (CET)

Das ist eine politische, keine urheberrechtliche Argumentation. Sie ist ganz und gar abwegig. Wissenschaftliche Bildzitate und Zitate im Dienste der Volksbildung sind von § 51 UrhG abgedeckt. Es besteht ein ganz normales Urheberrecht, basta. Wir akzeptieren hier in DE - entgegen des beschlossenen, aber nicht umgesetzten Meinungsbilds - keine Bilder nach Zitatrecht, sondern nur Bilder, deren Fotograf 70 Jahre tot ist. Ohne Wenn und Aber. Commons nimmt keine "fair use"-Bilder. Die Anlage einer Commons-Kategorie war daher mehr als voreilig. --Historiograf 19:03, 13. Nov 2005 (CET)

Demnach wird es die nächsten 23 Jahre kein Bild von Heinrich Hoffmann in irgendeinem Wikimediawiki (außer wohl der englischen Wikipedia) geben. Das vorhandene Bild, welches ursprünlich aus der englischen Wikipedia kam müsste gelöscht werden. Wegen politischer Argumentation. Urheberrecht ist aber sehr politisch. Es ist eine politische Entscheidung ein Copyright unter ein fast gemeinfreies Bild zu setzen. Nach Bildrechte#Zweidimensionale Vorlagen dürfte der einzige Rechteinhaber an diesem Bild [16] Hoffmann selbst, b.z.w. seine Erben sein. Die Bayrische Staatsbibliothek München hält aber trotzdem Urheberrecht an dem Bild, was vermutlich mit dem Datenbankwerk begründet wird. Also im Endefekt heißt das, dass die Erben Heinrich Hoffmanns und die jetzigen "Besitzer" der Bilder die Rechte an einem wichtigen Teil der Geschichte für sich beanspruchen. Das ist Politik, stimmt. Gute Nacht. -- M@rkus 20:35, 13. Nov 2005 (CET)

Wir wollen doch genau sein. Sofern nicht das Land Bayern Inhaber der Urheberrechte (qua Vermögenskonfiskation) geworden ist, ist der Anspruch der BSB eindeutig Copyfraud, unberechtigt. Bei Fotos von Fotos entsteht nach jur. Ansicht kein neues Urheberrecht. Die Entnahme eines einzelnen Bilds aus einer einfachen Datenbank (NICHT: Datenbankwerk, wir brauchen, da Simplicius bei der Erstanlage Datenbankwerke und einfache Datenbanken durcheinandergeworfen hatte, eigentlich einen Artikel Datenbank (Recht)) kann vom Rechteinhaber (der BSB) nicht verboten werden. Also die Ansprüche der Besitzer bestehen de jure nicht und wir sollten das ganz deutlich sagen. Was die Ansprüche der Erben angeht, so ist es dir unbenommen, bei dem Admin Hoch auf einem Baum zu beantragen, dass das Meinungsbild durch Abstimmung über einen Ausnahmekatalog umgesetzt wird. Es ist dir des weiteren umbenommen, dich an die deutsche Mailingliste der Wikipedia zu wenden und lebhaft Klage zu führen, dass uns die Möglichkeit genommen ist, uns auf die in D zulässigen Schranken des Urheberrechts zu berufen. Jede Zeitschrift und Zeitung, die sich ernsthaft und nicht nur illustrierend mit einem Foto auseinandersetzt, dieses als Beleg heranzieht, könnte sich auf das Zitatrecht berufen. Jeder Wissenschaftsautor desgleichen. Es kann also keine Rede davon sein, dass die Rechte an einem wichtigen Teil unserer Geschichte uneingeschränkt bei den Rechteinhabern liegen. das ist bloße Polemik und so sehr ich mit dir voll und ganz hinsichtlich des politischen Teils deiner Aussage übereinstimme, so sehr habe ich auch gelernt in der Zeit meiner Mitarbeit hier, dass an unserem Bildrechte-Konsens nicht zu rütteln ist, auch wenn das schwer fällt. Causa finita --Historiograf 20:52, 13. Nov 2005 (CET)
Daran ist scheinbar leider doch zu rütteln, du tust es ja die ganze Zeit. Aber ich werde imch dafür einsetzen, dass hier weiterhin nur freie Bilder erlaubt sein sollen. -- Timo Müller Diskussion 07:30, 17. Nov 2005 (CET)

Hm da ist ein weiteres Problem. In den Commons sind schon einige Bilder von Hitler die Hoffmann geschoßen hatte. Siehe Commons:Adolf Hitler insbesondere Image:Adolf Hitler Bigger.jpg. Wenn die Bilder von Hoffmann nicht gemeinfrei sind (was ich aus der Diskussion hier jetzt einfach mal schließe), müssten diese alle gelöscht werden, da in den Commons nur freie Bilder zugelassen sind. Noch was zu der Diskussion. Ich habe nicht ausgeschlossen, dass wir die Bilder prinzipiell nicht verwenden können (über Bildzitat). Worüber ich mich beklagt habe ist, dass wir sie hier wegen dem Bilderkonsens praktisch nicht verwenden können. Das soll sich auch nicht gegen den Bilderkonsens richten, welchen ich für äußerst sinvoll halte, sondern gegen das deutsche Urheberrecht und die Sache das die Bilder eben halt nicht gemeinfrei sind. Siehe auch Diskussion:Adolf Hitler#http://en.wikipedia.org/wiki/Adolf_Hitler ist gesperrt (zum 11.11.2005) -- M@rkus 12:01, 17. Nov 2005 (CET)

Kommerzielle Verwertung

Was bedeutet Kommerzielle Verwertung? Ich bin mir da nicht sicher.
Bedeutet es die Verwendung eines Bildes oder Textes etc. in einem zum Verkauf angebotenen Werk (z.B einer Zeitung) oder auch die Verwendung in kostenlos zugänglichen Webseiten etc.? --Uwe W. 21:44, 15. Nov 2005 (CET)

Das kommt auf den Kontext drauf an, in dem von kommerzieller Verwertung die Rede ist. Es gibt dabei sicher keinen einheitlichen Begriff und daher auch keine Rechtssicherheit. Eloquence sieht als kommerzielle Verwertung bereits Weblogs, die mit Google-Anzeigen werben, an. CC definiert kommerzielle Nutzung so: "You may not exercise any of the rights granted to You in Section 3 above in any manner that is primarily intended for or directed toward commercial advantage or private monetary compensation. The exchange of the Work for other copyrighted works by means of digital file-sharing or otherwise shall not be considered to be intended for or directed toward commercial advantage or private monetary compensation, provided there is no payment of any monetary compensation in connection with the exchange of copyrighted works." --Historiograf 21:58, 15. Nov 2005 (CET)

Scans von Zeitungsartikeln aus der Zeit des 3. Reiches

Folgender Sachverhalt:
Ich schreibe gerade an einem längeren Artikel und wollte dazu einige Scans der lokalen NS-Presse aus dem Jahre 1944 einstellen. Es handelt sich dabei ausschließlich um Scans von Text – ohne Bilder. Ich gehe davon aus, dass es keinen Rechtsnachfolger der NS-Zeitung gibt (letzte Ausgabe erschien im April 1945).
Wie sieht die Rechtslage hier aus?--Brunswyk 08:01, 16. Nov 2005 (CET)

Urheberrecht liegt erstmal nicht bei der Zeitung, sondern beim Artikelautor. Und wenn der 1944 noch publiziert hat, sind die Chancen, dass er über 70 Jahre tot ist, eher gering. Aber wie üblich: IANAL und so. -- southpark 08:06, 16. Nov 2005 (CET)

Stimme south zu. --Historiograf 01:00, 17. Nov 2005 (CET)

Satireblog

Seit ein paar Tagen habe ich mich auf [17]] der Bloggergemeinde angeschlossen. Darf ich das WP-Logo in dieser Form verwenden und was muss ich für Hinweise aufs Blog setzen???

Dark Lord Klever Battle 21:27, 17. Nov 2005 (CET)

Du musst dich an den Rechteinhaber des Logos wenden, das ist die Wikimedia Foundation. Ich würde mal sagen, dass die Verwendung durch dich unstatthaft ist. Die anderen Blogger, die über die Wikipedia bloggen, beuten unseren guten/schlechten Namen ja auch nicht in dieser Weise aus. --Historiograf 22:30, 17. Nov 2005 (CET)

Vereinslogos von Fußballvereinen

Hallo, ich wollte fragen, ob das Verwenden von Vereinslogos von Fußballvereinen, in der Form wie dies beispielsweise hier getan wird rechtlich unbedenklich ist. Soll heißen ob Logos von der Internetseite http://www.hqfl.dk/ alle samt für die Wikipedia nutzbar sind. Danke im Vorraus -- Peterwuttke ♪♫♪ 23:22, 18. Nov 2005 (CET)

Mit Sicherheit nicht. Siehe auch hier. --ST 23:40, 18. Nov 2005 (CET)