Weinbauzone

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Die gesamte Rebfläche in den Weinbaugebieten der Europäischen Union ist per EU-Verordnung nach klimatischen Kriterien in insgesamt 7 Weinbauzonen aufgeteilt. Dies sind die Hauptzonen A, B, und C. Die Hauptzone C wird weiterhin in die Subzonen CIa, CIb, CII, CIIIa und CIIIb unterteilt.

Das kälteste Klima herrscht in der Zone A. Die Zone CIIIb hat das wärmste Klima. Für die Winzer gelten in den verschiedenen Zonen unterschiedliche Vorschriften in Bezug auf Mostgewicht, Anreicherung und Säuern, bzw. Entsäuern des Weines.

Die deutschen Weinbaugebiete (siehe Weinbau in Deutschland) gehören zusammen mit dem Weinbaugebiet Luxemburg zu der Weinbauzone A – mit Ausnahme von Baden.

Das Weinbaugebiet Baden gehört zusammen mit den französischen Weinbaugebieten Elsass, Lothringen, Champagne, Jura, Savoyen und Loire-Tal zu der Weinbauzone B.

Es gibt Bestrebungen, die Einteilung auf drei Zonen, Süd, Mitte und Nord, zu vereinfachen. Dabei werden die Mindestanforderungen an den Wein in der nördlichen Zone voraussichtlich erhöht.

Auf dem amerikanischen Kontinent gibt es nur in Kalifornien eine ähnlich genaue Einteilung in verschiedene Klimazonen.

Definition der Weinbauzonen

Die genaue Einteilung der europäischen Weinbauzonen lautet wie folgt:

Literatur

  • Holger Vornholt, Joachim Grau: Wein Enzyklopädie. Mit dem Weinlexikon A-Z von Hans Ambrosi (mit Genehmigung des Gräfe und Unzer Verlag, München). Serges Medien, Köln 2001, S. 890, Weinlexikon, Artikel „Weinbauzonen in der Europäischen Union“
Wiktionary: Weinbauzone – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen